Beteiligung bei Dauerausschreibungen mit Einzelgesprächen (Einstellung)

Rickert-Krings, Lippstadt, Friday, 03.12.2021, 11:17 (vor 869 Tagen)

Unser AG plant das Vorgehen bei der Einstellungsauswahl für a) Erzieher/in im Anerkennungsjahr und b) für Auszubildende anzupassen.

In beiden Fällen sollen die festen Bewerbungsfristen abgeschafft und Dauerausschreibungen eingeführt werden.
Begründung: Das Auswahlverfahren beginnt oft sehr lange nach der Bewerbung und nach Bewerbungsschluss gehen manchmal gute Bewerbungen ein, die dann abgelehnt werden müssten, außerdem ist die Zahl der Bewerbungen in den letzten Jahren sehr stark rückläufig, was die Auswahl erschwert.

a) Erzieher/in im Anerkennungsjahr
Bei den Kita-Praktikanten sollen die Gespräche dezentral in der jeweiligen Einrichtung stattfinden.
Ein Bewerber stellt sich bei der Kita vor, macht evtl. ein Mini-Praktikum und die Einrichtungsleitung entscheidet, ob der Bewerber geeignet ist.
Da es sich "nur" um Praktikanten handelt, sehe ich hier die Möglichkeit, dass die SBV z.B. nur bei den Gesprächen eines SbM anwesend sein könnte (sonst wäre das ein Fulltimejob und wir haben keine Freistellung).

b) Azubis
Bei den Azubis sollen alle Bewerber unmittelbar einen Online-Eignungstest absolvieren und die Gespräche mit Praxisaufgabe stattfinden, sobald die ersten 4-5 geeignete Bewerber aus dem Test hervorgehen.
Sobald dann weitere 4-5 geeignete Bewerber aus dem Test hervorgehen gibt es weitere Gespräche.
Es würden also immer nur kleine Gesprächsblöcke mit 4-5 Bewerbern stattfinden, damit die Zeit zwischen Bewerbungseingang und Auswahlgespräch nicht zu lang wird (aktuell teilweise viele Monate).
Dieses Verfahren ist für den Bewerbungsfluss von Vorteil, aber ich weiß noch nicht, ob die Beteiligung der SBV dabei gewahrt bleibt.


Unsere SBV wird nunmehr um Rückmeldung zu der geplanten Änderung gebeten.
Was meint ihr?

Beteiligung bei Dauerausschreibungen mit Einzelgesprächen

bifavi, Hessen, Friday, 03.12.2021, 13:15 (vor 869 Tagen) @ Rickert-Krings

Hallo Rickert-Kring,

In beiden Fällen sollen die festen Bewerbungsfristen abgeschafft und Dauerausschreibungen eingeführt werden.

Sowas haben wir auch.


a) Erzieher/in im Anerkennungsjahr
Bei den Kita-Praktikanten sollen die Gespräche dezentral in der jeweiligen Einrichtung stattfinden.
Ein Bewerber stellt sich bei der Kita vor, macht evtl. ein Mini-Praktikum und die Einrichtungsleitung entscheidet, ob der Bewerber geeignet ist.

Da gehörst Du mit dabei. Kann ja sein das Du anderer Ansicht bist und einen anderen Bewerber haben möchtest.

Da es sich "nur" um Praktikanten handelt, sehe ich hier die Möglichkeit, dass die SBV z.B. nur bei den Gesprächen eines SbM anwesend sein könnte (sonst wäre das ein Fulltimejob und wir haben keine Freistellung).

Dreh diese Aussage mal rumm. Könnte für eine Freistellung sprechen.

b) Azubis
Bei den Azubis sollen alle Bewerber unmittelbar einen Online-Eignungstest absolvieren und die Gespräche mit Praxisaufgabe stattfinden, sobald die ersten 4-5 geeignete Bewerber aus dem Test hervorgehen.

Wurde bei dem Onlinetest auf barrierefreiheit geachtet? Wer legt die Eignung fest? Lass Dir die Kriterien geben.

Sobald dann weitere 4-5 geeignete Bewerber aus dem Test hervorgehen gibt es weitere Gespräche.

Selbst zur Vorauswahl sollte Dich der Arbeitgeber mitnehmen. Ist ja niemand verpflichtet seine Behinderungen schon im Vorfeld zu offenbaren.

Dieses Verfahren ist für den Bewerbungsfluss von Vorteil, aber ich weiß noch nicht, ob die Beteiligung der SBV dabei gewahrt bleibt.

Nein ist nicht gewahrt.
Ich nehme an allen Verfahrensschritten im Bewerberverfahren teil.
Begründung:
Oftmals stellte sich erst in den Bewerbungsgesprächen raus, dass jemand unter das SGB IX fällt.
Dann musste der AG alles nochmal von vorn machen, weil ich ja keine Vergleichsmöglichkeit hatte.
Dieses Verfahren hab ich dreimal durchgezogen, seitdem werte ich ordentlich beteiligt.
Lies Dir mal die Beteiligungsrechte zum Stellenbesetzungsverfahren durch.

LG
BiFaVi

Beteiligung bei Dauerausschreibungen mit Einzelgesprächen

Rickert-Krings, Lippstadt, Monday, 06.12.2021, 08:28 (vor 866 Tagen) @ bifavi

Hallo bifavi,

a) Erzieher/in im Anerkennungsjahr
Bei den Kita-Praktikanten sollen die Gespräche dezentral in der jeweiligen Einrichtung stattfinden.
Ein Bewerber stellt sich bei der Kita vor, macht evtl. ein Mini-Praktikum und die Einrichtungsleitung entscheidet, ob der Bewerber geeignet ist.


Da gehörst Du mit dabei. Kann ja sein das Du anderer Ansicht bist und einen anderen Bewerber haben möchtest.

Das heißt, wir müssten bei JEDEM Gespräch in der Einrichtung dabei sein?

Da es sich "nur" um Praktikanten handelt, sehe ich hier die Möglichkeit, dass die SBV z.B. nur bei den Gesprächen eines SbM anwesend sein könnte (sonst wäre das ein Fulltimejob und wir haben keine Freistellung).


Dreh diese Aussage mal rumm. Könnte für eine Freistellung sprechen.

Für eine Freistellung haben wir zu wenig SbM, wir schaffen nicht mal die 50...

b) Azubis
Bei den Azubis sollen alle Bewerber unmittelbar einen Online-Eignungstest absolvieren und die Gespräche mit Praxisaufgabe stattfinden, sobald die ersten 4-5 geeignete Bewerber aus dem Test hervorgehen.


Wurde bei dem Onlinetest auf barrierefreiheit geachtet? Wer legt die Eignung fest? Lass Dir die Kriterien geben.

Ja, das Online-Verfahren ist barrierefrei bzw. die Bewerber können sich bei dem Anbieter melden und individuell nach ihren Bedarfen beraten lassen, der Test wird dann entsprechend angepasst.

Sobald dann weitere 4-5 geeignete Bewerber aus dem Test hervorgehen gibt es weitere Gespräche.


Selbst zur Vorauswahl sollte Dich der Arbeitgeber mitnehmen. Ist ja niemand verpflichtet seine Behinderungen schon im Vorfeld zu offenbaren.

Die Vorauswahl wird anhand der Testergebnisse aus dem Online-Verfahren erfolgen, also alle, die z.B. mindestens die Gesamtnote 2,7 haben, kommen eine Runde weiter.

Dieses Verfahren ist für den Bewerbungsfluss von Vorteil, aber ich weiß noch nicht, ob die Beteiligung der SBV dabei gewahrt bleibt.


Nein ist nicht gewahrt.
Ich nehme an allen Verfahrensschritten im Bewerberverfahren teil.
Begründung:
Oftmals stellte sich erst in den Bewerbungsgesprächen raus, dass jemand unter das SGB IX fällt.
Dann musste der AG alles nochmal von vorn machen, weil ich ja keine Vergleichsmöglichkeit hatte.
Dieses Verfahren hab ich dreimal durchgezogen, seitdem werte ich ordentlich beteiligt.
Lies Dir mal die Beteiligungsrechte zum Stellenbesetzungsverfahren durch.

Ich finde leider immer nur Regelungen dazu, was passiert, wenn Gespräche vor Ende der Bewerbungsfrist stattfinden.
Das nützt mir ja nun aber nichts...

Die Große Frage ist doch: sind diese Gesprächsblöcke insgesamt als ein Besetzungsverfahren zu sehen oder ist jede Gesprächsrunde ein Verfahren für sich?

Angenommen, alle Blöcke zusammen gelten als ein Besetzungsverfahren.
Würde also erst im 2. Block ein SbM auftauchen, müssten theoretisch die vorherigen Gespräche wiederholt werden.
Da das keiner will, müsste die SBV von vorne herein in jedem Gesprächsblock anwesend sein, egal ob sich schon SbM beworben haben oder nicht.
Bei einem Drittel der Ausbildungsberufe sind wir schon jetzt immer bei den Gesprächen dabei, da sich dort auch immer SbM bewerben.
Bei den anderen zwei Drittel der Ausbildungsberufe jedoch bewerben sich selten SbM - hier müssten wir im Umkehrschluss zukünftig immer anwesend sein, was wieder Mehrarbeit bedeuten würde, da wir nach dem alten Verfahren nicht immer dabei gewesen wären.

Leider habe ich soeben von unserem PR erfahren, dass die Thematik Ende November bei einem gemeinsamen Gespräch erörtert wurde.
Die SBV wurde zwar eingeladen, aber unser Vertrauensmann war an dem Tag krank und ich als 1. Stellv. wusste nichts von der Erkrankung - da ich den Tag Urlaub hatte, wurde ich auch nicht informiert.
So fand das gemeinsame Gespräch ohne SBV statt...

Beteiligung bei Dauerausschreibungen mit Einzelgesprächen

bifavi, Hessen, Monday, 06.12.2021, 09:13 (vor 866 Tagen) @ Rickert-Krings

Hallo Rickert-Kings,

Das heißt, wir müssten bei JEDEM Gespräch in der Einrichtung dabei sein?

Meiner Ansicht nach : JA

Für eine Freistellung haben wir zu wenig SbM, wir schaffen nicht mal die 50...

Mach die Freistellung nicht nach Personen, sondern nach Arbeitsaufwand. Das Gesetz lässt ja andere Möglichkeiten zu. Musst mit deinem AG verhandeln.

Sobald dann weitere 4-5 geeignete Bewerber aus dem Test hervorgehen gibt es weitere Gespräche.


Selbst zur Vorauswahl sollte Dich der Arbeitgeber mitnehmen. Ist ja niemand verpflichtet seine Behinderungen schon im Vorfeld zu offenbaren.


Die Vorauswahl wird anhand der Testergebnisse aus dem Online-Verfahren erfolgen, also alle, die z.B. mindestens die Gesamtnote 2,7 haben, kommen eine Runde weiter.

Die Große Frage ist doch: sind diese Gesprächsblöcke insgesamt als ein Besetzungsverfahren zu sehen oder ist jede Gesprächsrunde ein Verfahren für sich?
Angenommen, alle Blöcke zusammen gelten als ein Besetzungsverfahren.
Würde also erst im 2. Block ein SbM auftauchen, müssten theoretisch die vorherigen Gespräche wiederholt werden.
Da das keiner will, müsste die SBV von vorne herein in jedem Gesprächsblock anwesend sein, egal ob sich schon SbM beworben haben oder nicht.

Da es sich nach deinen Aussagen um Dauerausschreibungen handelt, würde es für mich als ein Besetzungsverfahren gelten.

Bei einem Drittel der Ausbildungsberufe sind wir schon jetzt immer bei den Gesprächen dabei, da sich dort auch immer SbM bewerben.
Bei den anderen zwei Drittel der Ausbildungsberufe jedoch bewerben sich selten SbM - hier müssten wir im Umkehrschluss zukünftig immer anwesend sein, was wieder Mehrarbeit bedeuten würde, da wir nach dem alten Verfahren nicht immer dabei gewesen wären.

Ehrenamtstätigkeit ist nicht immer einfach. Wie bereits oben erwähnt verhandele mit AG.

Leider habe ich soeben von unserem PR erfahren, dass die Thematik Ende November bei einem gemeinsamen Gespräch erörtert wurde.
Die SBV wurde zwar eingeladen, aber unser Vertrauensmann war an dem Tag krank und ich als 1. Stellv. wusste nichts von der Erkrankung - da ich den Tag Urlaub hatte, wurde ich auch nicht informiert.
So fand das gemeinsame Gespräch ohne SBV statt...

Geh mit deinem Arbeitgeber in eine Ehrenrunde. Lass dir die Regelungen erklären und mach eigene Vorschläge, wie die SBV die Beteiligung wünscht, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Wenn er sich der SBV nicht annähert, muss halt das Bewerberverfahren von vorne beginnen.

LG
bifavi

Beteiligung bei Dauerausschreibungen mit Einzelgesprächen

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 06.12.2021, 21:17 (vor 865 Tagen) @ Rickert-Krings

Hallo,

auch unser AG hat diese "Dauerausschreibung" für bestimmte Bewerberverfahren eingeführt. Er musste dann akzeptieren, daß eine "Dauerausschreibung" auch eine Dauerbeteiligung der SBV nach sich zieht.

--
&Tschüß

Wolfgang

Beteiligung bei Dauerausschreibungen mit Einzelgesprächen

Rickert-Krings, Lippstadt, Tuesday, 21.12.2021, 11:53 (vor 851 Tagen) @ Rickert-Krings

Unser Vertrauensmann hat sich bei der Gewerkschaft Rat eingeholt.

Bei den Praktikanten im Erzieherbereich wäre die Beteiligung der SBV wohl nicht gewährleistet, sodass der AG hier nachbessern müsste mit seinen Überlegungen.

Im Bereich der Dauerausschreibungen für Azubis sieht das etwas anders aus.
Dort wird bei der Gewerkschaft die Meinung vertreten, dass die Beteiligung der SBV ab dem Zeitpunkt erforderlich ist, wo ein SbM sich bewirbt und bis alle Stellen besetzt sind - auch wenn das nach 1-2 "Blöcken" schon der Fall ist. Denn sobald alle Stellen besetzt sind, ist das Verfahren beendet. Alle anschließend eingehenden Bewerbungen finden dann erst für die nächsten freiwerdenden Stellen (im nächsten Jahr) Berücksichtigung.
Die Beteiligung der SBV ist nach Ansicht der Gewerkschaft in dem Fall aber wohl gewahrt.

Da unser PR (der in der Zustimmungspflicht zu den geplanten Änderungen ist) auch noch nicht ganz einverstanden ist, wird es wohl noch mal ein gemeinsames Gespräch mit allen geben. Was dann für unsere SBV dabei rauskommt, muss unser Vertrauensmann regeln - ich habe ihm eure Sichtweisen mitgeteilt und kann als Stellvertreterin in meinen Augen auch erstmal nur abwarten, was dabei rum kommt.

Vielen Dank für eure konstruktiven Rückmeldungen und Gedankengänge!

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