Kündigung eines Schwerbehinderten Angestellten (Kündigung)

bibau0467, Thursday, 13.01.2022, 14:14 (vor 1066 Tagen)

Derzeit laufen die Planungen über eine mögliche Kündigung einer schwerbehinderten Mitarbeiterin (50 GdB) die Langzeitkrank ist. Ich wurde vorab von der Personalverwaltung als Schwerbehindertenbeauftragte informiert und um eine Stellungnahme/Vorabstellungnahme (Integrationsamt ist noch nicht kontaktiert) gebeten. Die Mitarbeiterin ist seit September 2019 durchgehend erkrankt. Also insgesamt seit 17 Monaten bzw. 68 Wochen. Besonders auffällig hier ist, dass sie in diesem 68 Wochen jedesmal nach 6 Wochen eine neue Erstbescheinigung vorlegt. Dies bedeutet, dass sie seit September 2019 durchgehend einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hatte.
Nicht unerwähnt bleiben darf jedoch, dass der AG in dieser Zeit keinerlei Maßnahmen bzw. Kontakte zu der Mitarbeiterin aufgenommen hat.
Hintergrund war auch die Tatsache, dass die Mitarbeiterin auch qualitativ nicht die beste Arbeit in den letzten Jahren ablieferte, was auch zu internen Schwierigkeiten zwischen AN und AG führte.

Fakt ist jedoch, dass die Mitarbeiterin im nächsten Monat ihr 64 Lebensjahr vollendet und ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf die Rente für Schwerbehinderte ohne Abzüge hat. Der AG ging davon aus, dass das Arbeitsverhältnis ohnehin ab Februar 2022 beendet sei.

Auf tel. Rückfragen (Chef wollte den Personalentwicklungsplan für dieses Jahr aktualisieren) gab die Mitarbeiterin nunmehr an, bis zur gesetztlichen Regelsaltersgrenze arbeiten zu wollen.

Ein BEM wurde ihr bereits im Jahre 2021 angeboten, aber bisher konnte nie ein gemeinsamer Termin gefunden werden. Auf erneute Anfrage erklärte sie - ebenfalls während dem o.g. Telefonat - dass sie keinen Präsenztermin wünscht, sondern aufgrund der Corona-Pandemie lieber eine digitale BEM-Konferenz wünscht.
Dies wird nun in Kürze auf jeden Fall noch durchgeführt werden.

Fakt ist, dass auch ich als Schwerbehindertenvertreterin davon ausgehen muss, dass die Mitarbeiterin keinerlei Interesse an einer Aufnahme ihrer Tätigkeit hier hat, sondern weiterhin alles versuchen wird, um weiterhin alle Möglichkeiten einer weiteren Entgeltfortzahlung auszuschöpfen.

Ich bin seit 2013 Vertretern der Schwerbehinderten Menschen und die Unterstützung einer krankheitsbedingten Kündigung wünscht sich sicherlich niemand in dieser Position. Aber wenn ich ehrlich bin sehe ich auch hier auf der Arbeit die Kolleginnen und Kollegen, deren Geduld - auch aufgrund der Art und Weise wie sich die Mitarbeiterin seit nunmehr 1 1/2 Jahren durch die jeweiligen Ärzte-Praxen vor Ort krankschreiben lässt - auch auf die Probe gestellt. Eine solche Praxis einer Mitarbeiterin lässt auch die anderen Mitarbeiter mürbe werden.

Also, was tun?
Als Schwerbehinertenvertreterin konsequent pro Schwerbehinderung aggieren - oder - auch die Seite des AG hier sehen, der die Personalkosten seit 1 1/2 Jahren ohne Tätigkeit übernimmt. Der Krankenkasse ist das natürlich recht, die meldet sich ja erst wenn sie in Anspruch genommen wird.

Über eine Einschätzug eurerseits würde ich mich sehr freuen. Einfach mal eure Meinung hören, damit ich mir zunächst einfach mal ein Bild machen kann. Danke !
Mit freundlichen Grüßen

Kündigung eines Schwerbehinderten Angestellten

Paul, Hamburg, Friday, 14.01.2022, 10:08 (vor 1066 Tagen) @ bibau0467

Hallo bibau0467,

ich war als SBV häufig mit Deinem Problem konfrontiert.
Ich konnte den Argumenten des Arbeitgebers durchaus folgen und konnte auch die anderen im Team verstehen, die manches Verhalten nicht mehr mit tragen wollten.
Ich habe mich dann aber als eine Art Anwalt gesehen, dessen Aufgabe es ist etwas zu Gunsten der Betroffenen zu suchen. Ich habe alles zusammengekratzt was für die Betroffen spricht und so die Stellungnahme formuliert.
Der Arbeitgeber hat genug Möglichkeiten (Vorgesetzte, Personalreferenten, Anwälte) dem etwas entgegenzusetzten.

Gruß Paul

Kündigung eines Schwerbehinderten Angestellten

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 14.01.2022, 10:31 (vor 1066 Tagen) @ bibau0467

Hallo,

Deine Zweifel kann ich auch gut nachvollziehen.
trotzdem mußt Du mE darauf achten, daß der AG seinen gesetzlichen Mindestpflichten auch in so einem fall nachkommt. Deswegen würde ich ihn als SBV vor irgendeiner Stellungnahme erstmal auffordern, beim IA ein Präventionsverfahren einzuleiten.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kündigung eines Schwerbehinderten Angestellten

bifavi, Hessen, Monday, 17.01.2022, 10:44 (vor 1063 Tagen) @ albarracin

Hallo bibau,

ich kann Deine Fragestellung nachvollziehen. Stehe auch oft in dieser Fragestellung.
Kommt aber für mich diesbezüglich nur eine Antwort infrage:
Ich habe die Belange der Schwerbehinderten zu vertreten, weil ich eine von denen gewählte Vertretung bin.
Mein AG hat mich nicht dazu bestimmt oder gemacht.
Somit habe ich also die Belange der Schwerbehinderten und Gleichgestellten zu vertreten und mich dafür einzusetzten.
Bei der Befragung durch das InA muss ich es halt so darstellen, dass die AU-Zeiten im Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
Das InA muss ja einer Kündigung zustimmen. Die meisten Zustimmungen des InA erfolgen bei Kündigungen welche betriebsbedingte Ursachen haben.
Einleitung eines Präventionsverfahren halte ich, wie mein Vorredner für sinnvoll.

Sollte das InA der Kündigung zustimmen , so bleibt ja noch die Möglichkeit entsprechende Rechtsmittel einzulegen.
Auch bei einem Ausspruch der Kündigung durch den AG gibt es die Möglichkeit der Rechtsmittel.

LG
Bifavi

Kündigung eines Schwerbehinderten Angestellten

bibau0467, Thursday, 20.01.2022, 10:52 (vor 1060 Tagen) @ bifavi

Liebe Mitstreiter, habt herzlichen Dank für eure Einschätzung!
Ich habe als gewählte Vertreterin die Interessen der schwerbehinderten Kollegen zu vertreten. Punkt! :-)
Danke nochmal!

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