Betriebsratvorsitzender und Vertrauenensperson (Umgang mit Arbeitgeber)

Sandra, Hessen, Friday, 21.01.2022, 17:45 (vor 824 Tagen)

Hallo zusammen,
nun sind ja bald BR Wahlen und da habe ich mal eine Frage die ich im Kopf habe und mich evt. betreffen kann. Wie sieht es aus wenn man Betriebsratvorsitzender wird und dann dadurch eine Freistellung nach § 38 BeteVG bekommt., aber dann immer noch Vertauensperson ist. Kann man in der voll Freistellung dann auch die SBV Arbeit mit machen ?

Nicht freigestellte SBV und BR Mitglied ist ja kein Problem. Möchte es genau vorab wissen.

Danke Sandra

Betriebsratvorsitzender und Vertrauenensperson

WoBi, Friday, 21.01.2022, 18:19 (vor 824 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,
auch ein Mitglied / Vorsitzender eines Betriebsrates muss sich nicht voll freistellen lassen - Stichwort Teilfreistellung. Eine Vollfreistellung nimmt für die Ausübung der anderen Funktion Zeit von der freigestellten Funktion weg. Zeit in der ein anderes Mitglied im BR teilweise freigestellt werden kann.

Ich persönlich halte die Funktion eines Vorsitzenden aber für eine Vollzeitaufgabe. Je nach Betriebsgröße und Aufgabenverteilung können sich die Aufgaben als BR-Mitglied und SBV ergänzen z.B. Sitzungsvorbereitung. Betriebsräte gibt es viele (außer 1-Personen-BR), aber Vertrauensperson der SBV gibt es nur eine.

Ähnliche Fragestellung unter https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26452

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Gruß
Wolfgang

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