Ablehnung einer innerbetrieblichen Qualifizierung (Allgemeines)

Simone24, Thursday, 27.01.2022, 14:43 (vor 813 Tagen)

Hallo zusammen,

vorab zur Info: das nachfolgende Problem spielt sich im öffentlichen Dienst (Kommune) ab.

Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin möchte den sog. Verwaltungslehrgang II machen (also eine Qualifizierung für den gehobenen Dienst). Nun existiert ein amtsärztliches Gutachten, das gewisse Einschränkungen beinhaltet.
Die Personalabteilung lehnt die Teilnahme nun mit der Begründung ab, dass die Mitarbeiterin nicht in allen Bereichen des gehobenen Dienstes eingesetzt werden kann.

Ich sehe das allerdings anders. Zum einen aufgrund des § 164 Abs. 4 S. 1 SGB IX und zum anderen aufgrund des gesetztlichen Anspruchs auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz.
Die Aussage, dass sie nicht überall eingesetzt werden kann, grenzt für mich ja schon an Diskriminierung aufgrund der Schwerbehinderung...

Ich würde gerne eure Meinungen dazu hören. :-)

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
Simone

Ablehnung einer innerbetrieblichen Qualifizierung

garda, Berlin, Thursday, 27.01.2022, 15:58 (vor 813 Tagen) @ Simone24

Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin möchte den sog. Verwaltungslehrgang II machen (also eine Qualifizierung für den gehobenen Dienst). Nun existiert ein amtsärztliches Gutachten, das gewisse Einschränkungen beinhaltet.
Die Personalabteilung lehnt die Teilnahme nun mit der Begründung ab, dass die Mitarbeiterin nicht in allen Bereichen des gehobenen Dienstes eingesetzt werden kann.

Hallo Simone,

die Begründung ist in der Tat zwischen lächerlich und dumm einzustufen. Ich bin selbst Angestellter im ÖD auf dem Niveau des "gehobenen Dienstes" und wäre auch nicht für alle Dienstposten körperlich geeignet.

Das ein Einsatz nach dem VWL II natürlich leidensgerecht erfolgen muss könnte man durchaus zum Thema einer verpflichtenden Weiterbildung der Personalabteilung machen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Ablehnung einer innerbetrieblichen Qualifizierung

Cebulon, Thursday, 27.01.2022, 22:31 (vor 812 Tagen) @ Simone24

Nun existiert ein amtsärztliches Gutachten, das gewisse Einschränkungen beinhaltet.

Hallo Simone,
hier evtl. Argumente zu dem
Thema Einschränkung (z.B. Diabetes)
OVG Bremen vom 04.05.2021 – 2 B 40/21

Gruß,
Cebulon

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