Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Kündigung)

Ralf Böttcher, Wednesday, 02.02.2022, 18:43 (vor 807 Tagen)

Guten Tag zusammen,

ich bin zwar nur in der JAV, habe aber als Schwerbehinderter vor, in den nächsten Jahren als SBV tätig zu werden.

Mich interessiert aktuell ein Fall sehr brennend, da es sich um eine Freundin nach der Ausbildung handelt.

Sie befindet sich in der Probezeit einer unbefristeten Anstellung. Die Wartezeit nach KSchG ist also noch nicht erfüllt.

Sie hat in den Augen ihres Vorgesetzten wiederholt nicht den Dienstweg eingehalten. Was genau da war, weiß ich nicht zu 100 %. Einmal soll sie an dem Vorgesetzten vorbei einen Verbesserungsvorschlag an einen anderen Vorgesetzten am Telefon mitgeteilt haben, der aber zumindest auch den direkten Vorgesetzten betrifft. Sie war aber der Meinung, dass sie bei dem anderen Vorgesetzten richtiger wäre. Außerdem war sie mit den Zuständigkeiten, Orgaplan ... noch nicht so vertraut.

Wie auch immer der zweite "Verstoß" gegen den Dienstweg gewesen sein soll, stellen sich mir aufgrund der zu erwartenden Probezeitkündigung (ihr Vorgesetzter hat sie darüber informiert) folgende Fragen:

1. Auch, wenn es in der Probezeit keine Angabe von Gründen benötigt, um jemanden zu kündigen, dürfen "Dienstwegverstöße" Gründe sein, um vom PR und der SBV das "OK" für die Probezeitkündigung zu erhalten?

2. Bei einer Probezeitkünding eines schwerbehinderten Mitarbeiters muss ja auch die SBV angehört werden. Richtig?

3. Inwiefern und woran entscheidet nun die SBV, ob sie einer Probezeitkündigung zustimmt oder nicht? Was wäre z. B., wenn die Freundin eine Störung ihrer Impulskontrolle hat, diese aber Medikamenten weitestgehend im Griff hat? Würde dies positiv für sie gewertet und würde zu einer Nicht-Zustimmung der SBV führen? Wie wichtig sind also Gründe des Vorgesetzten gegen oder i. V. m. einer Schwerbehinderung? Wie schwer wiegen Gründe oder die Schwerbehinderung?

4. Sollte sich meine Freundin sicherheitshalber schonmal mit dem PR und, oder der SBV in Verbindung setzen?

5. Nachdem der Vorgesetzte unter Angabe von Gründen dem PR mitgeteilt hat, dass er beabsichtigt, meine Freundin in der Probezeit zu kündigen, wird meine Freundin seitens des PR auch angehört?

6. Nach dem PR wäre die SBV an der "Reihe"? Hört die SBV die Freundin an, um beide Seiten zu kennen?

7. Ist der AG, der PR, die SBV verpflichtet, zu überprüfen, ob man die Freundin irgendwo anders in der Behörde unterbringen kann?

8. Inwieweit ist das Integrationsamt beteiligt? Welche Aufgaben, (Schutz-)Funktion hat dieses für eine schwerbehinderte Person in der Probezeit? Muss das Integrationsamt bei einer Probezeitkündigung angehört werden?

9. Was wäre, wenn die SBV bzgl. Probezeitkündigung nicht angehört werden sollte bzw. wurde?

10. Wie erfährt meine Freundin, ob die SBV angehört wurde oder nicht? Probezeitkündigung abwarten und dann bei der SBV anfragen?

11. Ist eine Probezeitkündigung ohne Anhörung der SBV generell nichtig? Müsste meine Freundin auf jeden Fall sicherheitshalber eine Kündigungsschutzklage einreichen?

12. Wie groß sind die Erfolgschancen bei einer Kündigungsschutzklage einer schwerbehinderten Person in der Probezeit, wenn der SBV dieser zugestimmt hat?

Ich bin sehr auf Eure Antworten gespannt.

Schöne Grüße

Ralf

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Cebulon, Wednesday, 02.02.2022, 20:29 (vor 807 Tagen) @ Ralf Böttcher

Sie befindet sich in der Probezeit einer unbefristeten Anstellung. Die Wartezeit nach KSchG ist also noch nicht erfüllt.

Hallo Ralf,
es bedarf weder der Zustimmung der SBV noch der Zustimmung des Integrationsamts. Auch muß Integrationsamt nicht angehört werden.

Ich gehe davon aus, dass dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung nachweislich bekannt ist? Sollte die SBV dennoch nicht angehört werden vor einer Kündigung, so wäre Kündigung unwirksam laut § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX. Allerdings müsste unbedingt fristgerecht geklagt werden nach Zugang der Kündigung, da sie sonst ihr Recht verwirken würde.

Ob und inwieweit der Personalrat dieser Behörde zu beteiligen ist, das hängt vom einschlägigen Personalvertretungsgesetz ab. Das sollte der Personalrat wissen. Klar würde ich mich mit PR/SBV in Verbindung setzen, um meine Sicht der Dinge zu erläutern.

Gruß,
Cebulon

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Ralf Böttcher, Wednesday, 02.02.2022, 21:04 (vor 807 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

danke schonmal.

Die Schwerbehinderung ist dem AG bekannt.

D. h., es genügt die Zustimmung des PRs?

Wie genau sieht eine Anhörung der SBV aus? Muss der SBV auch alles mitgeteilt werden, wie dem PR?

Hört man als SBV i. d. R. die zu kündigende schwerbehinderte Person an?

Macht es Sinn, sich als betroffene Person mit der SBV in Verbindung zu setzen?

I. d. R. wird der Vorgesetzte, der AG, die Personalabteilung ja wissen, dass die SBV angehört werden muss?

Gruß

Ralf

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Cebulon, Wednesday, 02.02.2022, 21:17 (vor 807 Tagen) @ Ralf Böttcher

D. h., es genügt die Zustimmung des PRs?

Siehe Antwort hier.

Wie genau sieht eine Anhörung der SBV aus? Muss der SBV auch alles mitgeteilt werden, wie dem PR?

Ja! („umfassend zu unterrichten“)

Hört man als SBV i. d. R. die zu kündigende schwerbehinderte Person an?

Ja: Eine verständige SBV macht das!

Macht es Sinn, sich als betroffene Person mit der SBV in Verbindung zu setzen?

Siehe Antwort hier.


Gruß,
Cebulon

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 03.02.2022, 11:06 (vor 806 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

hier sollte zuerst mal geprüft werden, ob überhaupt eine Probezeit rechtswirksam vereinbart wurde.
Bei der direkten Übernahme eines/einer Azubi kann es sein, daß die Ausbildungszeit für die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG angerechnet wird.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Ralf Böttcher, Friday, 04.02.2022, 06:23 (vor 805 Tagen) @ albarracin

Guten Morgen Wolfgang,

ah, ich vergaß im Eingangsbeitrag zu schreiben, dass sie nach der Ausbildung bei einer anderen Behörde die Stelle aufgenommen hat. Kam nicht so klar rüber. Tut mir Leid.

Gruß

Ralf

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Ralf Böttcher, Friday, 04.02.2022, 06:29 (vor 805 Tagen) @ Ralf Böttcher

Guten Morgen zusammen,

ich antworte mir mal selbst mit einer Nachfrage und hoffe, ihr seht das. ;-)

Wenn nun der PR und die SBV angehört worden sind und es zu einer Probezeitkündigung kommt, hat meine Freundin drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage.

Ab wann muss und darf sie denn wissen, wieso ihr gekündigt wurde? Ab wann müssen ihr also entsprechende Unterlagen, vielleicht in ihrer Personalakte, zugänglich gemacht werden?

Nochmals danke.

Gruß

Ralf

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Thomas-SBV, Friday, 04.02.2022, 10:35 (vor 805 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo Ralf,

deine Freundin wird es schwer haben eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Ich gehe davon aus, dass so eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht gar nicht erst angenommen wird. Eine Probezeit ist zur Erprobung da und manchmal passt es eben nicht - unterschiedliche Perspektiven und Ansichten sind hier nur eins von mehreren Stichworten.

Tschüss

Thomas

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 04.02.2022, 13:54 (vor 805 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo,

es tut mir leid, aber das hier


deine Freundin wird es schwer haben eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Ich gehe davon aus, dass so eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht gar nicht erst angenommen wird.

ist leider falsch.
Ein Gericht muß eine Klage immer annehmen und bearbeiten. Es kann zwar eine*n Kläger*in darauf hinweisen, daß eine Klage evtl. unzulässig ist oder aber keine Aussicht auf Erfolg hat, aber auch die Frage der Zulässigkeit einer Klage wird erst im eigentlichen gerichtlichen Verfahren entschieden und diese Entscheidung über eine evtl. Nichtzulässigkeit ist dann ebenfalls grundsätzlich gerichtlich überprüfbar.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Thomas-SBV, Monday, 07.02.2022, 09:29 (vor 802 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

da habe ich bereits andere Erfahrungen gesammelt. Vermutlich gibt es von Bundesland zu Bundesland kleinere Unterschiede.

Es fängt an, dass eine Rechtsabteilung eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vornimmt.
Weiter geht es zur Vorbesprechung/Güteverhandlung. Meine Erfahrung ist, dass versucht wird eine richtige Verhandlung zu vermeiden.
Tschüss

Thomas

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 07.02.2022, 12:10 (vor 802 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo Wolfgang,

Hallo,

da habe ich bereits andere Erfahrungen gesammelt. Vermutlich gibt es von Bundesland zu Bundesland kleinere Unterschiede.

Das ist falsch, die entsprechenden Verfahrensvorschriften, zB das SGG
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/index.html#BJNR012390953BJNE008600314


Es fängt an, dass eine Rechtsabteilung eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vornimmt.

Welche "Rechtsabteilung" soll hier welche "Einschätzung" vornehmen?

Weiter geht es zur Vorbesprechung/Güteverhandlung. Meine Erfahrung ist, dass versucht wird eine richtige Verhandlung zu vermeiden.

Das ist der Auftrag der Sozialgerichte, möglichst auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.

Als vereinfachtes Verfahren bleibt der sog. "Gerichtsbescheid" gem. § 105 SGG. Aber auch dann muß einem Kläger "rechtliches Gehör" eingeräumt werden, bevor ein Gerichtsbescheid ergeht.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Cebulon, Thursday, 10.02.2022, 18:12 (vor 799 Tagen) @ Thomas-SBV

Ich gehe davon aus, dass so eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht gar nicht erst angenommen wird.

Das mag für die Verfassungsbeschwerden gelten, welche „nicht zur Entscheidung angenommen“ werden wie etwa die von Böhmermann laut § 93b BVerfGG (BVerfG, 26. Januar 2022 - 1 BvR 2026/19), nicht aber für Arbeitsgerichte, wie schon oben geschrieben.

Gruß,
Cebulon

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Georgina, Monday, 14.02.2022, 06:43 (vor 795 Tagen) @ Ralf Böttcher

In den ersten 6 Monaten eines neuen Beschäftigungsverhältnisses greift der besondere Kündigungsschutz eines schwerbehinderten Menschen nicht.
Anders sähe es bei Schwangerschaft aus: hier greift das vom Tag der Bekanntgabe- auch wenn es nach Dienstantritt am ersten Arbeitstag ist ;-)

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

bifavi, Hessen, Monday, 14.02.2022, 10:18 (vor 795 Tagen) @ Georgina

Moin an Alle,

neues zu diesem Thema gib es bei der LTO.

Hier zu lesen.

Wann das in Gänze in Germany angewandt und umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.


Gruß
Bifavi

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Ralf Böttcher, Monday, 14.02.2022, 13:23 (vor 795 Tagen) @ bifavi

Hallo,

danke für die Info!

Das bedeutet doch, dass alle Probezeitkündigungen nach dem 10.02.2022 erst einmal unwirksam sind, wenn nicht eingehend geprüft wurde, ob ein schwerbehinderter Mitarbeiter nicht woanders beim AG eingesetzt werden kann?

Dankeschön.

VG

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 14.02.2022, 15:08 (vor 795 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

nach deutschem Recht sind Kündigungen nicht per se rechtsunwirksam. Ein AN muss immer eine Kündigungsschutzklage einreichen, um entweder die Rechtsunwirksamkeit oder aber eine falsche Abwägung der Schutzrechte des KSchG gerichtlich feststellen zu lassen.

Im Übrigen hat Belgien ein völlig anderes System der Betriebsverfassung und des Kündigungsschutzes, so daß sich die Frage stellt, in wie weit das Urteil übertragbar ist.

Im vorliegenden Fall
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=A5ACCFCBCFBB7BB5E215EF9C0BABCBF8?text=&docid=253723&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&a...
befand sich der Beschäftigte mehr als ein Jahr nach Arbeitsaufnahme immer noch in einer "Probezeit".
Außerdem kennt Belgien kein System einer betrieblichen Schwerbehindertenvertretung mit ihren Informations- und Anhörungsrechten - seit kurzem ja auch innerhalb der Probezeit.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Ralf Böttcher, Monday, 14.02.2022, 18:28 (vor 795 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

es kann aber sicherlich nicht schaden, wenn man nach Einreichung einer Probezeitkündigung sich auch auf dieses Urteil beruft. Oder?

VG

Ralf

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 14.02.2022, 19:32 (vor 795 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

man kann einen Anwalt auf dieses Urteil hinweisen, aber wie schon geschrieben ist es noch völlig ungeklärt, ob und wie es auf deutsche Verhältnisse übertragbar ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Ralf Böttcher, Monday, 14.02.2022, 13:29 (vor 795 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo zusammen,

ihr verzeiht bitte, wenn ich mir nochmal antworten und explizit nachfragen muss bzw. meine Nachfrage konkretisieren muss.

Die SBV muss bei einer Probezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen angehört werden und dann gibt es generell 2 Möglichkeiten, entweder die SBV lehnt die Kündigung ab oder sie sagt, dass man da nichts machen kann!? Ist das so korrekt?

Wenn die SBV die Kündigung ablehnt, was passiert dann bzw. was muss dann gesetzlich passieren? Besteht dann das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus automatisch weiter und es gibt keine Probezeitkündigung?

Wenn die SBV sagt, dass da nichts zu machen ist, erst dann kann die Probezeitkündigung ausgesprochen werden und dann bleibt nur die Kündigungsschutzklage?

Vielen Dank nochmal.

VG

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

bifavi, Hessen, Monday, 14.02.2022, 14:57 (vor 795 Tagen) @ Ralf Böttcher

Die SBV muss bei einer Probezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen angehört werden und dann gibt es generell 2 Möglichkeiten, entweder die SBV lehnt die Kündigung ab oder sie sagt, dass man da nichts machen kann!? Ist das so korrekt?

Korrekt ist, dass die SBV angehört werden muss. Eine SBV kann nach meiner Rechtsauffassung nicht ablehnen oder zustimmen.
Eine SBV, die sagt, dass man da nichts machen kann, sollte den Sachverhalt nochmals überdenken und eine entsprechende Stellungnahme schreiben. Hierbei sollte klargestellt werden, dass sich die Kündigung auf behinderungsbedingte Gründe bezieht (das natürlich, nur wenn es zu trifft). Ich sag immer was dazu.

Wenn die SBV die Kündigung ablehnt, was passiert dann bzw. was muss dann gesetzlich passieren? Besteht dann das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus automatisch weiter und es gibt keine Probezeitkündigung?

Wie gesagt, da gibts nichts zum Ablehnen. Kein fortbestehen des AV, außer der AG überlegt es sich nochmal.

Wenn die SBV sagt, dass da nichts zu machen ist, erst dann kann die Probezeitkündigung ausgesprochen werden und dann bleibt nur die Kündigungsschutzklage?

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Das bedeutet doch, dass alle Probezeitkündigungen nach dem 10.02.2022 erst einmal unwirksam sind, wenn nicht eingehend geprüft wurde, ob ein schwerbehinderter Mitarbeiter nicht woanders beim AG eingesetzt werden kann?

Ob eine Kündigung wirksam oder unwirksam ist, wird vor Gericht entschieden.
Wie lange das Urteil von der EU braucht bis es in Deutschland umgesetzt wird, ist abzuwarten.

LG
Bifavi

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Ralf Böttcher, Monday, 14.02.2022, 18:36 (vor 795 Tagen) @ bifavi

Hallo,

wer ist letztlich der AG? Wessen Überlegung ist letztlich also ausschlaggebend? Ich frage, da es ja durchaus mehrere Personen sein könnten. Entscheidet der Behördenleiter oder der Leiter der Personalabteilung oder der Abteilungsleiter, der die Probezeitkündigung initiiert hat (wobei Letzteres ja sinnbefreit wäre!)?

Ich z. B. bin an einer Hochschule angestellt. Hier gibt es einen Präsidenten, einen Kanzler und eine Personalleiterin. Wer wäre da z. B. die letzte Instanz?

Danke.

VG

Ralf

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 14.02.2022, 19:33 (vor 795 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

es kommt auf die jeweilige innerbetriebliche Organisation an.
als SBV sollte man aber schon wissen, wer beim Dienstherrn für was zuständig ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

bifavi, Hessen, Tuesday, 15.02.2022, 08:00 (vor 794 Tagen) @ albarracin

Moin Ralf,

es kommt auf die jeweilige innerbetriebliche Organisation an.
als SBV sollte man aber schon wissen, wer beim Dienstherrn für was zuständig ist.

wie beschrieben sollte man das wissen, auch als JAV.
Ist AG nicht bekannt, oder durch verschwommene Hierarchien nicht eindeutig erkennbar, sollte man der Person antworten, der die Maßnahme unterschrieben hat und die eventuell anderen Personen mit informieren(nachrichtlich an).
Manchmal ist das aufgrund der Gemengelage nicht immer eindeutig erkennbar, oder die rechte Hand weiß nicht, was die Linke macht.
Mal Gegenfrage hat:
Du bist, wie ich entnommen habe, die JAV.
Warum geht Deine Freundin nicht zur zuständigen SBV?

LG
Bifavi

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

garda, Berlin, Tuesday, 15.02.2022, 08:24 (vor 794 Tagen) @ Ralf Böttcher

wer ist letztlich der AG? Wessen Überlegung ist letztlich also ausschlaggebend? Ich frage, da es ja durchaus mehrere Personen sein könnten. Entscheidet der Behördenleiter oder der Leiter der Personalabteilung oder der Abteilungsleiter, der die Probezeitkündigung initiiert hat (wobei Letzteres ja sinnbefreit wäre!)?

Ich z. B. bin an einer Hochschule angestellt. Hier gibt es einen Präsidenten, einen Kanzler und eine Personalleiterin. Wer wäre da z. B. die letzte Instanz?

Hallo Ralf,

der Kanzler ist an einer Hochschule der Verwaltungschef, der Präsident ist oberster Dienstherr. Üblicherweise wird die Berechtigung zur Einstellung und Kündigung an einen Personalleiter delegiert. Die Kündigung selbst erfolgt immer Namens des Präsidenten, ob der das nun weiß oder nicht. Das solltest du allerdings tatsächlich selbst wissen. Instanzen gibt es dort nicht, sondern (delegierte) Verantwortung. In jedem fall sollte hier der Personalrat Bescheid wissen und dich unterstützen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Ralf Böttcher, Monday, 21.03.2022, 18:35 (vor 760 Tagen) @ garda

Hallo,

ist zwar jetzt schon ein wenig her, aber muss eine Kündigung vom Präsidenten unterschrieben sein oder reicht der Briefkopf des AGs, in dem steht "Der Präsident ..." und z. B. der Kanzler unterschreibt die Kündigung "in Vertretung"?

Dankeschön.

Viele Grüße

Ralf

Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?

Cebulon, Monday, 21.03.2022, 19:09 (vor 760 Tagen) @ Ralf Böttcher

muss eine Kündigung vom Präsidenten unterschrieben sein oder reicht der Briefkopf des AGs, in dem steht "Der Präsident ..." und z.B. der Kanzler unterschreibt die Kündigung "in Vertretung"?

Der „Präsident“ muss nicht alles selbst unterschreiben: Wer unterschreibt im Einzelfall, ergibt sich in der Regel aus dem „Geschäftsverteilungsplan“ bzw. aus einer Geschäftsordnung. Jede Behörde regelt üblicherweise die Unterschriftsbefugnis und delegiert an ihre Bediensteten.

Gruß,
Cebulon

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