Dienstliche Beurteilung SBV (Allgemeines)

Fortune, Thursday, 03.02.2022, 19:47 (vor 784 Tagen)

Wie wird ein Schwerbehindertenvertreter bei der periodischen dienstlichen Beurteilung (Öffentlicher Dienst) beurteilt, der ohne "direkte Freistellung" (100 % Freistellung würden ihm zustehen) auch noch als Sachbearbeiter tätig ist (hier wurde die Arbeitsmenge wegen SBV um ca. 50 % reduziert).

Dienstherr steht auf dem Standpunkt, die Tätigkeit als SBV darf nicht in die dienstliche Beurteilung einfließen, nur die als Sachbearbeiter. Ich habe zwar schon gesucht, finde aber keine gerichtliche Entscheidungen.

Vielen Dank.

Dienstliche Beurteilung SBV

Cebulon, Thursday, 03.02.2022, 20:04 (vor 784 Tagen) @ Fortune

Dienstherr steht auf dem Standpunkt, die Tätigkeit als SBV darf nicht in die dienstliche Beurteilung einfließen, nur die als Sachbearbeiter.

Da hat er völlig Recht. Da gilt nichts anderes als bei Personalräten.

Gruß,
Cebulon

Dienstliche Beurteilung SBV

bifavi, Hessen, Friday, 04.02.2022, 13:29 (vor 783 Tagen) @ Fortune

Hallo Fortune,

Dienstherr steht auf dem Standpunkt, die Tätigkeit als SBV darf nicht in die dienstliche Beurteilung einfließen, nur die als Sachbearbeiter. Ich habe zwar schon gesucht, finde aber keine gerichtliche Entscheidungen.

Dein Dienstherr hat da völlig recht.
Er kann und darf nur die Arbeitnehmertätigkeit beurteilen.
Als Vertrauensperson bist du ja von der Arbeitnehmertätigkeit freigestellt in Ausführung der Amtstätigkeit.
Weitere Erläuterung wäre, du bist sicherlich nicht als Vertrauensperson eingestellt worden. Auch freigestellte Interessenvertreter werden nach der Arbeitnehmertätigkeit beurteilt. Eine Einstellung als BR/PR und SBV gibt es nicht.
Du bist gewählter Vertreter.
Wenn Du als SBV tätig bist, unterliegst du auch keinen Weisungen. Du arbeitest also weisungsfrei. Wie sollte also der Dienstherr eine weisungsfreie Arbeit beurteilen?
Ich sehe keinen Verstoß des Dienstherren.

LG
Bifavi

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