Einsichts- und Kopierecht Schreiben für Kündigung (Kündigung)

Ralf Böttcher, Tuesday, 08.02.2022, 06:51 (vor 807 Tagen)

Hallo,

hat man als betroffener schwerbehinderter Arbeitnehmer, das Recht ein Schreiben von einem Vorgesetzten an die Personalabteilung nach TVöD einzusehen und zu kopieren?

Ist ein solches Schreiben personalaktenrelevant, muss also in diese abgehefet werden, und somit vom Arbeitnehmer einzusehen oder ist es leider nicht personalaktenrelevant und darf vom Arbeitnehmer nicht eingesehen werden?

Hat da die SBV mehr Rechte und darf bzw. muss dieses Schreiben i. R. d. Anhörung sehen und darf es auch kopierej und an den Arbeitnehmer weitergeben?

Im Falle einer Kündigungsschutzklage dürfte doch der Arbeitnehmer spätestens das Recht auf Einsicht haben, oder!?

Wie ist da bitte die Rechtslage?

Dankeschön.

Grüße

Einsichts- und Kopierecht Schreiben für Kündigung

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 08.02.2022, 09:20 (vor 807 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

mit TVöD hat das Einsichtsrecht in die Personalakte genausowenig zu tun wie mit Kündigungsschutzklage, sondern mit § 83 BetrVG,
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__83.html
wenn Betriebsverfassung gilt.
Ob ein Schreiben relevant ist, hängt vom Inhalt ab. Wenn es allerdings der AG nicht in der Personalakte ablegt, kann es später auch nicht von ihm verwendet werden.
Deswegen kann eine Einsichtnahme in die Personalakte auch dahingehend sinnvoll sein, um festzustellen, was nicht in der Personalakte abgelegt ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Einsichts- und Kopierecht Schreiben für Kündigung

Ralf Böttcher, Saturday, 05.03.2022, 09:03 (vor 782 Tagen) @ albarracin

Guten Morgen,

und wenn das Schreiben mit Kündigungsgründen und, oder das Statement der SBV in der PA ist, dann darf der AN dieses fotokopieren?

Danke.

Viele Grüße

Ralf

Einsichts- und Kopierecht Schreiben für Kündigung

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 05.03.2022, 11:39 (vor 782 Tagen) @ Ralf Böttcher

"Der AN hat die Möglichkeit, sich bei der Einsichtnahme Notizen zu machen und auf eigene Kosten Kopien aus der Personalakte anzufertigen..." (ErfK, Kania, § 83 BetrVG Rn 4)

--
&Tschüß

Wolfgang

Einsichts- und Kopierecht Schreiben für Kündigung

Ralf Böttcher, Sunday, 06.03.2022, 12:02 (vor 781 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

danke dir.

Und das gilt ausnahmslos auch bei TVöD-Verträgen und bezieht sich z. B. auch auf einen Schriftsatz eines Vorgesetzten, aus dem Gründe für eine Kündigung hervorgehen und auf das Statement der SBV zu dieser Kündigung?

Nochmals danke.

Viele Grüße

Ralf

Einsichts- und Kopierecht Schreiben für Kündigung

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 06.03.2022, 12:49 (vor 781 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

wir reden hier über ein Gesetz, das nicht tarifdisponibel ist und somit allgemein, unmittelbar und zwingend gilt im Bereich der Betriebsverfassung.
Im Personalvertretungsrecht gibt es mW vergleichbare Einsichtsrechte.

--
&Tschüß

Wolfgang

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