Fälle, bei denen Grund für Kündigung in Schwerbehinderung liegen? Mildernde (Kündigung)

Ralf Böttcher, Sunday, 06.03.2022, 12:11 (vor 754 Tagen)

Hallo,

gibt es Gerichtsurteile, bei denen Schwerbehinderte mildernde Umstände bekamen, weil ihre Schwerbehinderung oder ihre Erkrankung ursächlich für Fehler ist, die zu einer Kündigung geführt haben?

Es wurde also gekündigt, es wurde Kündigungsschutzklage eingereicht und der Kläger konnte sozusagen belegen, dass die begangenen Fehler mit der Schwerbehinderung oder einer vorliegenden Erkrankung zusammenhängen und das Gericht aufgeunddessen den Arbeitgeber zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses verurteilt haben?

Danke.

Viele Grüße

Ralf

Fälle, bei denen Grund für Kündigung in Schwerbehinderung liegen? Mildernde

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 06.03.2022, 12:47 (vor 754 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

so ein Szenario kann grundsätzlich vorkommen, wenn es sich um eine Persönlichkeits- bzw. Verhaltensstörung als anerkannte Behinderung handelt. Auch bestimmte depressive Erkrankungen oder aber Psychosen können zu "Ausfällen" im Umgang mit Kolleg*innen oder Kund*innen führen.

Auch in diesem Fall hat der AG, wenn eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung besteht, das gesamte Instrumentarium der §§ 164, 167 SGB IX durchzuführen.

Bei uns scheiterte vor 23 Jahren eine verhaltensbedingte Kündigung eines Strassenbahnfahrers mit einer Psychose in der ersten Instanz vor dem ArbG wegen Nichtbeachtung der AG-Pflichten. Der Kollege arbeitet nach medizinischer Akutintervention und medikamentös unterstützter Psychotherapie immer noch bei uns in anderer Funktion und kann übernächstes Jahr sein 40-jähriges Betriebsjubiläum feiern.
In einem anderen Fall, einem Busfahrer mit aggressiver Verhaltensstörung vor 4 Jahren hat das Integrationsamt dem AG klargemacht, daß er nicht mit einer Zustimmung zur Kündigung rechnen könne, wenn er nicht vorher alle Maßnahmen aus den o.a. Vorschriften geprüft hätte. Auch dieser Kollege arbeitet nach einer beruflichen Reha einschließlich vorheriger Eignungsüberprüfung auf einer anderen Stelle noch bei uns.

--
&Tschüß

Wolfgang

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