PR Beschlussunfähig/Interessen der Schwerbehinderten (Allgemeines)

Karin73, Schleswig-Holstein, Wednesday, 09.03.2022, 10:17 (vor 772 Tagen)

Nachdem ich meine Doppelfunktion als Vertrauensperson und PR Mitglied aufgegeben habe( ich bin weiterhin VP) ist die Zusammenarbeit zwischen PR und SBV nicht mehr „so optimal „.
Inzwischen ist der PR bei uns von 9 Personen auf 7 , davon noch eine Langzeitkrank, ohne weitere Ersatzmitglieder geschrumpft.Der PR ist nun schon die dritte Woche nicht beschlussfähig.
Nun kommt meine eigentliche Frage. Die Vorgänge die die Dienststelle dem PR zur Mittbestimmung vorgelegt haben, sind die nun automatisch nach der Frist von 10 Tagen zugestimmt.?
Es gibt dabei zwei Vorgänge wo ich die Interessen der schwerbehinderten Menschen nicht gewahrt sehe und hätte die Beschlüsse notfalls ausgesetzt des PR. Nur was für eine Möglichkeit habe ich wenn die Vorgänge automatisch zugestimmt sind auf Grund von Beschlussunfähigkeit des PR?

Ich freue mich auf eure Antwort

Viele sonnige Grüße
Karin

PR Beschlussunfähig/Interessen der Schwerbehinderten

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 09.03.2022, 11:30 (vor 772 Tagen) @ Karin73

Hallo,

wenn noch 6 von 9 Mitgliedern anwesend sind, ist der PR beschlußfähig.
Allerdings stellt sich angesichts der "Schrumpfung" die Frage, warum der PR noch keine Neuwahl eingeleitet hat.

Wenn der PR allerdings keinen rechtskräftigen Beschluß fassen kann - zB weil ein vorgeschriebenes Mindestquorum nicht erreicht wird, dann kann der AG in der Tat machen, was er will, wenn er den Vorgang dem PR ordnungsgemäß vorgelegt hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

PR Beschlussunfähig/Interessen der Schwerbehinderten

bifavi, Hessen, Wednesday, 09.03.2022, 12:02 (vor 772 Tagen) @ albarracin

wenn noch 6 von 9 Mitgliedern anwesend sind, ist der PR beschlußfähig.

Jo stimmt.
Wenn aber die Mehrheit (6/9) durch Verhinderung nicht erreicht wird und das auf Dauer, so ist der PR komplett handlungsunfähig.

Allerdings stellt sich angesichts der "Schrumpfung" die Frage, warum der PR noch keine Neuwahl eingeleitet hat.

Verstehe ich auch nicht. Da es nach der Aussage auch keine Ersatzmitglieder mehr gibt. Wenn ich mich richtig erinnere, braucht der AG mit einem nicht handlungsfähigen PR noch nicht mal verhandeln.

Wenn der PR allerdings keinen rechtskräftigen Beschluß fassen kann - zB weil ein vorgeschriebenes Mindestquorum nicht erreicht wird, dann kann der AG in der Tat machen, was er will, wenn er den Vorgang dem PR ordnungsgemäß vorgelegt hat.

Hier bleibt Dir nur die Möglichkeit, den Beschluss des AG abzusetzen, wenn Du gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht beteiligst und/oder informiert worden bist.

LG
Bifavi

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