Eilt! Fristlose Kündigung wg. wirrer Äußerungen/ psychotischer Schub (Allgemeines)

Trine, Kleve, Wednesday, 09.03.2022, 14:00 (vor 772 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal ganz schnell eine Antwort. Bei uns in der Dienststelle gibt es einen sb Mitarbeiter, der bisher immer sehr nett und höflich war, gute Arbeit geleistet hat und anscheinend in seiner Abteilung gern gesehen war. Seit 2 Wochen jedoch hat er sich aus der firmeninternen Chatgruppe (Webex) mit wirren Formulierungen abgemeldet, sitzt seitdem zuhause (auch an den 2 Tagen in der Woche, in der nicht im Homeoffice sondern vor Ort arbeiten soll), loggt sich morgens in die Zeiterfassung ein und abends, teilweise mit Überstunden, wieder aus - aber anscheinend macht er in der Zeit nichts, weil kein Output mehr messbar ist (Papiere drucken etc.).
Ich habe erst gestern über unseren PR davon erfahren. Da hieß es noch, dass die Vorgesetzte so von ihm und seiner Arbeitsleistung angetan ist, dass sie ihm unbedingt helfen will. Anscheinend hat man ihm ein Schreiben zukommen lassen, mit einer freundlichen Aufforderung, seine Arbeit wieder aufzunehmen.
Heute höre ich plötzlich - wieder nur über den PR - dass er heute Morgen in demselben Gruppenchat wirre Sätze über Hitler, Hakenkreuze und Morde in seiner Straße abgegeben haben soll. Jetzt will die Vorgesetzte ihm fristlos kündigen. Bis jetzt bin ich von ihr nicht informiert. Angeblich wusste sie bis jetzt gar nicht, dass der MA schwerbehindert ist. Dabei war sie im Einstellungsverfahren dabei und müsste das mitgekriegt haben.

Mir ist das Wichtigste erst mal, dass dem MA geholfen wird. Aus den Bewerbungsunterlagen bei Einstellung geht hervor, dass er eine psyschische Erkrankung hat, mehr weiß wohl niemand. Der PR meint, wenn ihn die Polizei mitnimmt und evtl. in eine psychiatrische Einrichtung einweist, ist ja klar, dass er "nicht zurechnungsfähig" ist und seine Äußerungen deshalb mit Vorsicht zu genießen sind. Außerdem kommt man damit dem Vorwurf, dass er Arbeitszeitbetrug begangen hat o.ä. zuvor. Es sieht jedenfalls ganz danach aus, als wenn er seit 2 Wochen in einem psychotischen Schub ist. Leider hat er auf Kontaktanfragen von den Vorgesetzten nicht reagiert.

Darüber hinaus überlege ich, ob ich die Vorgesetzte kontaktieren und um genauere Auskunft bitten oder sie mit ihrer Kündigung ins Messer laufen lassen soll.

Hat jemand von euch Erfahrung mit solchen Fällen und kann mir Tipps geben? Gerne auch über PN, wenn ihr wollt.

Viele Grüße
Trine

Eilt! Fristlose Kündigung wg. wirrer Äußerungen/ psychotischer Schub

bifavi, Hessen, Wednesday, 09.03.2022, 16:15 (vor 772 Tagen) @ Trine

Hallo Trine,
ist ja ein komplexer Fall.

Wie alt ist der Betroffene und wie lange schon im Unternehmen?
Frage nur, ob der § 34 TVöD greift.
Auch sollte der AG ein Präventionsverfahren machen.
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss das Integrationsamt gehört werden.
Da die aber meistens innerhalb der 2 Wochen keine Gutachter oder sonstiges erledigen können, gilt die Zustimmung als erteilt. In dieser Zeit müsst du und der PR Stellungnahme ans InA machen.
Wie gesagt wird das InA auch nach der Stellungnahme von den Interessenvertretern die Frist verstreichen lassen, und die Zustimmung gilt als erteilt.
Dann hat der AG den PR und dich anzuhören.

Ist alles nicht einfach, aber du schaffst das.
Frage beim InA nach, die helfen gerne.

LG
bifavi

Eilt! Fristlose Kündigung wg. wirrer Äußerungen/ psychotischer Schub

Thomas-SBV, Thursday, 10.03.2022, 14:04 (vor 771 Tagen) @ bifavi

Hallo,

dass das IA eine Frist verstreichen lässt habe ich zum Glück noch nicht erlebt und würde ich auch als äußerst Fragwürdig halten.

Was die Fristen betrifft ist diese bei einer Fristlosen Kündigung kürzer als zwei Wochen.

Wenn der Mitarbeiter sich extrem merkwürdig Verhält und auf keine Kontaktaufnahme reagiert gibt es bei einer psychischen Krankheit noch folgende Möglichkeit: Wende dich an das zuständige Gesundheitsamt, die können eventuell jemanden vorbeischicken. Auch eine Hilfesuche über den Notruf ist denkbar. Nach deiner Schilderung ist ja eventuell mit einem Suizit zu rechnen.

Weiterhin viel Erfolg und berichte mal wie es dann weiter ging.

Tschüss

Thomas

Eilt! Fristlose Kündigung wg. wirrer Äußerungen/ psychotischer Schub

Trine, Kleve, Thursday, 10.03.2022, 15:25 (vor 771 Tagen) @ Thomas-SBV

Vielen Dank euch beiden erstmal.

Der Mitarbeiter wurde anscheinend tatsächlich von der Polizei mitgenommen und in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. Das weiß ich allerdings auch nur über den PR, der jetzt noch Vorwürfe von der Vorgesetzten hören muss, wieso sie mich als "Außenstehende" denn in diesen absolut vertraulichen Vorgang involviert hätten. Die Vorgesetzte hat immer noch nicht kapiert, dass der Mann schwerbehindert ist.

Auf offiziellem Weg habe ich von ihr immer noch nichts gehört und habe beschlossen, erst mal die Füße still zu halten. Wenn sie eine fristlose Kündigung tatsächlich vorbereiten sollten, ist die entweder hinfällig, wenn sie mich übergehen, oder ich werde entschieden Veto einlegen. Der Kontakt zum Integrationsamt hat über den PR schon stattgefunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die gar nicht reagieren und Fristen verstreichen lassen.

@bifavi: Kündigungsfrist etc. ist leider unerheblich, weil der MA erst seit 1 Jahr bei uns ist und die Stelle leider auf 2 J. befristet.

Viele Grüße
Trine

Eilt! Fristlose Kündigung wg. wirrer Äußerungen/ psychotischer Schub

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.03.2022, 16:17 (vor 771 Tagen) @ Trine

Hallo,

das Allerwichtigste aus meiner Sicht ist jetzt, daß keine "Nebenkriegsschauplätze" entstehen.
Deswegen solltest Du Dich an die Einrichtung wenden und darauf aufmerksam machen, daß Ihr Patient seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen muß - zB durch eine Aufenthaltsbescheinigung der Klinik. Das kann man zwar nicht über den Kopf des Betroffenen hinweg machen, aber evtl. hat die Klinik Möglichkeiten, nach erfolgter Akutbehandlung und notwendiger medikamentöser Einstellung die Angelegenheit mit dem Patienten zu besprechen.

Liegt eine entsprechende Diagnose der Psychose vor mit der Bestätigung eines akuten Schubs, dann dürfte es relativ einfach sein, eine fristlose Kündigung wegen der geschilderten Vorfälle abzuwenden mit Hinweis auf die eingeschränkte bzw. völlig ausgeschaltete Steuerungsfähigkeit, da es "behinderungsbedingt" ist, sofern bei dem AN bereits eine psychische Krankheit als Behinderung anerkannt ist.
Dann ist es erstmal eine "normale" AU mit den Pflichten des AG zur Prävention - auch bei befristetem Vertrag.

Und natürlich ist es dann Quatsch, die SBV als "Außenstehende" zu bezeichnen. Vielleicht mußt Du bei dieser Führungskraft noch etwas arbeitsrechtliche "Erziehungsarbeit" leisten.:-P

--
&Tschüß

Wolfgang

Eilt! Fristlose Kündigung wg. wirrer Äußerungen/ psychotischer Schub

bifavi, Hessen, Friday, 11.03.2022, 08:38 (vor 770 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo Thomas-SBV,

dass das IA eine Frist verstreichen lässt habe ich zum Glück noch nicht erlebt und würde ich auch als äußerst Fragwürdig halten.

Vielleicht hab ich mich auch falsch ausgefrückt.
Das IA kann innerhalb der 2 Wochen keine abschließende Stellungnahme abgeben.
Das IA schreibt in dieser Frist ja alle Beteiligten mit Fristsetzung an, aber es gelingt dem IA nicht Gutachten oder ähnliches einzuholen. Somit wird eine Genehmigungsfiktion angenommen und die Zustimmung gilt als erteilt.
§ 174.3 SGB IX sagt das so. Entsprechende Kommentierungen dazu habe ich gelesen.

Das passiert gerade bei mir bei einem aktuellen Fall.
Der Betroffene hat erstmal Widerspruch gegen den Bescheid des IA eingelegt.
Anhörung zur außerordentlichen personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigung mit sozialer Auslauffrist gestern eingetroffen.
Das Ganze ist eh verzwickt, da der Betroffene auch unter den § 15.1. Kündigungsschutzgesetz, den § 34. 2 TVöD fällt.
Ich weiß auch nicht, was der AG sich davon verspricht.
Der Betroffene verursacht ja keine Lohnkosten mehr.

LG
Bifavi

Ergänzung

garda, Berlin, Friday, 11.03.2022, 13:41 (vor 770 Tagen) @ bifavi

Das passiert gerade bei mir bei einem aktuellen Fall.
Der Betroffene hat erstmal Widerspruch gegen den Bescheid des IA eingelegt.
Anhörung zur außerordentlichen personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigung mit sozialer Auslauffrist gestern eingetroffen.
Das Ganze ist eh verzwickt, da der Betroffene auch unter den § 15.1. Kündigungsschutzgesetz, den § 34. 2 TVöD fällt.
Ich weiß auch nicht, was der AG sich davon verspricht.
Der Betroffene verursacht ja keine Lohnkosten mehr.

Bitte unbedingt daran denken: Kündigungsschutz läuft nicht über diesen Widerspruch, sondern über die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht!

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Ergänzung

bifavi, Hessen, Monday, 14.03.2022, 07:25 (vor 767 Tagen) @ garda

Guten Morgen Garda,
das hab ich auf dem Schirm.
Habe das auch so weitergegeben.
AG muss erstmal die Zustimmung des BR ersetzten lassen.

LG Bifavi

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