Wartezeitenaddition bei verschiedenen Arbeitgebern möglich? (Allgemeines)

Ralf Böttcher, Thursday, 10.03.2022, 20:23 (vor 772 Tagen)

Hallo,

stimmt es, dass man verschiedene Beschäftigungsverhältnisse bei z. B. verschiedenen Landesbehörden bzgl. Wartezeit bzgl. Kündigungsschutz von Schwerbehinderten addieren kann und sogar muss, weil letztlich das Land der Arbeitgeber ist?

Falls ja, welche Voraussetzungen müssen mind. erfüllt sein?

Danke euch.

Viele Grüße

Ralf

Wartezeitenaddition bei verschiedenen Arbeitgebern möglich?

bifavi, Hessen, Friday, 11.03.2022, 08:46 (vor 771 Tagen) @ Ralf Böttcher

Moin Ralf,

guckst Du hier.

Oder hast Du da auch angefragt?
Frag nicht zu viele, sonst bekommst Du zu viele antworten und hast dann noch mehr Verwirrungen.
Ruf die Gewerkschaft an, die weiß auch sowas.


LG Bifavi

Wartezeitenaddition bei verschiedenen Arbeitgebern möglich?

Ralf Böttcher, Friday, 11.03.2022, 10:41 (vor 771 Tagen) @ bifavi

Moin,

das bin tatsächlich ich gewesen. Hoffe, nicht schlimm!? ;-)

VG

Ralf

Wartezeitenaddition bei verschiedenen Arbeitgebern möglich?

Cebulon, Friday, 11.03.2022, 16:49 (vor 771 Tagen) @ Ralf Böttcher

stimmt es, dass man verschiedene Beschäftigungsverhältnisse bei z.B. verschiedenen Landesbehörden bzgl. Wartezeit bzgl. Kündigungsschutz von Schwerbehinderten addieren kann und sogar muss, weil letztlich das Land der Arbeitgeber ist?

Das Eine ist die Wartezeit, das Andere die Probezeit: Dieses ist vorrangig eher arbeitsrechtliche Frage, d.h Rechtsfrage für den Personalrat – unabhängig vom einer Schwerbehinderung.

Ob hier eine Ausnahme vom Grundsatz der einmaligen Probezeit nach der früheren Festanstellung bei der Universität Frankfurt bis 31.12.2018 gilt (z.B. wg. komplett geändertem Aufgabengebiet), dürfte sich in dem Einzelfall durch „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ schnell klären lassen, da wohl arbeitsrechtliche Standardfrage.

Gruß,
Cebulon

Wartezeitenaddition bei verschiedenen Arbeitgebern möglich?

Ralf Böttcher, Thursday, 24.03.2022, 16:48 (vor 758 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

wie ist das bitte rechtlich bzgl. der Beschäftigungszeit. "Schlägt" die Beschäftigungszeit die Probezeit bzgl. Kündigungsfrist? Wäre also, obwohl man sich innerhalb der Probezeit einer anderen Behörde, aber beim selben Arbeitgeber (Land), befindet, man aber durch die vorherige Beschäftigung bei einer anderen Landesbehörde eine längere Beschäftigung hat als 6 Monate, die längere Kündigungsfrist nach § 34 (3) 1 richtig?

Danke.

Viele Grüße

Ralf

Wartezeitenaddition bei verschiedenen Arbeitgebern möglich?

Cebulon, Thursday, 24.03.2022, 17:01 (vor 758 Tagen) @ Ralf Böttcher

Auch das ist eine vorrangig rein arbeitsrechtliche Frage, also was für den örtlichen Personalrat, bzw. Fachanwalt oder Gewerkschaft, ob die schon mehrere Jahre zurückliegende Beschäftigung relevant ist oder nicht, etwa nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TV-L zur Vorbeschäftigung. Vgl. auch BAG, Urteil vom 19. November 2020 - 6 AZR 417/19 - zur Berechnung der Beschäftigungszeit..

Gruß,
Cebulon

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Fiddos ⌂, Friday, 06.05.2022, 16:07 (vor 715 Tagen) @ Ralf Böttcher

Ich habe in einem Holzzäuneladen gearbeitet und kann Erfahrungen teilen)

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