Alternierende Telearbeit/Anspruch auf 2 behinderungsgerechte Arbeitsplätze? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 03.05.2022, 12:00 (vor 695 Tagen)

Moin Moin liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin im Internet leider nicht fündig geworden.
Es gibt bei uns zunehmend alternierende Telearbeit, d.h. Beschäftigte arbeiten tw. am Arbeitsplatz und tw. von zu Hause aus.
Haben diese, wenn sie einen Anspruch auf behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung haben, diesen für beide Arbeitsplätze? Werden diese zweiten Anschaffungen auch gefördert und wenn ja, dann über wen?
Gibt es irgendwelche Urteile zu diesem Thema?

Liebe Grüße

Hendrik

Alternierende Telearbeit/Anspruch auf 2 behinderungsgerechte Arbeitsplätze?

bifavi, Hessen, Friday, 06.05.2022, 08:48 (vor 692 Tagen) @ Hendrik1

Guten Morgen Hendrik 1 ,

vielleicht hilft Dir diese Seite weiter.

LG
bifavi

Alternierende Telearbeit/Anspruch auf 2 behinderungsgerechte Arbeitsplätze?

rollo, Tuesday, 10.05.2022, 15:18 (vor 688 Tagen) @ Hendrik1

Moin Hendrik1,

alternierende Telearbeit ist nicht gleichzusetzen mit Homeoffice. Bei der alternierenden Telearbeit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit seine Arbeitsleistung (je nach Vereinbarung)an bestimmten Tagen von zu Hause aus zu erbringen, Homeoffice kann der AG anordnen (Direktionsrecht). Dies ist ein wesendlicher Unterschied im Sinne eines Förderantrages. Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Ein Versuch macht klug.

Gruß, rollo

Alternierende Telearbeit/Anspruch auf 2 behinderungsgerechte Arbeitsplätze?

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 11.05.2022, 11:22 (vor 687 Tagen) @ rollo

Moin Mon an Euch alle,

vielen Dank für die Informationen.
Dass alternierende Telearbeit bedeutet, dass ein Anteil von zu Hause aus gearbeitet wird, ist bekannt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es eine Förderung beider Arbeitsplätze durch das Integrationsamt geben:
1. die alternierende Telearbeit ist behinderungsbedingt wichtig, z.B. bei rheumatischen oder Schmerzerkrankungen in den Gelenken, bei denen der Arbeitsweg bereits Stress bedeutet und Kraft für den Berufsalltag nimmt.
2. Es gib Aufgaben, die nur vom betrieblichen Arbeitsort aus erledigt werden können, sodass eine teilweise Anwesenheit erforderlich ist.

Bei dem Antrag bitte Bestandteile der normalen Arbeitsplatzausstattung von der behinderungsbedingten trennen, weil unterschiedlich stark gefördert werden kann.

Liebe Grüße

Hendrik

Alternierende Telearbeit/Anspruch auf 2 behinderungsgerechte Arbeitsplätze?

Scheeks, im MTK, Monday, 16.05.2022, 15:51 (vor 682 Tagen) @ rollo

... Homeoffice kann der AG anordnen (Direktionsrecht).

Jaein.

Das Direktionsrecht erstreckt sich nicht auf private Ressourcen des AN. Mal eben anordnen geht also keineswegs. Zudem ist oft im Arbeitsvertrag auch ein Arbeitsort vereinbart, das kann ein bestimmter Ort wie Frankfurt oder Neustadt oder gar Betrieb sein oder eine allgemeine Formulierung á la "Standorte des Betriebes" o.ä. Die Wohnung (oder ein separates Büro) des AN steht bislang standardmäßig eher nicht drin. Möglicherweise sind auch Zeiten festgelegt, die in der Firma per Stechuhr qausi nebenbei kontrolliert werden, im HomeOffice aber weder prüfbar noch häufig auch sinnvoll sind.

Allerdings kann HomeOffice vereinbart werden samt dessen Ausstattung durch den AG - und dann kann im Dienstplan HomeOffice festgelegt werden - das Ganze logischerweise mit Betriebsrat im Boot, auch für Zeiterfassung und natürlich Vertraulichkeit usw. usw., ggf. per Betriebsvereinbarung etc.

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