Frühester Zeitpunkt zur Einleitung der Wahl (Allgemeines)
Hallo zusammen,
ab wann kann man frühestens die Wahl der Schwerbehindertenvertretung einleiten?
Der Hintergrund meiner Frage ist folgender: die Zahl unserer schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen bewegt sich zwischen 49 und 50.
Wir würden gerne das vereinfachte Wahlverfahren durchführen, das müssten wir aber einleiten, wenn wir unter 50 sind.
In der Wahlordnung der Schwerbehindetenvertretung habe ich folgendes dazu gefunden:
§ 1 Bestellung des Wahlvorstandes
(1) Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand usw.
Weiß jemand, ab wann die Einleitung der Wahl frühestens möglich ist?
Vielen Dank und schöne Grüße
Petra