Urteil gegen Inklusionsbeauftragten (Allgemeines)

rollo, Monday, 09.05.2022, 11:07 (vor 689 Tagen)

Moin liebe Mitstreiter,

ich benötige mal eure geschätzte Meinung. Im Netz habe ich hierzu leider nichts gefunden.
Gibt es Urteile gegen einen AG bzw, seinen Inklusionsbeauftragten/Integrationsbeauftragten wegen Nichteinhaltung seiner Pflichten???? Grundsätzlich wird dies über ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet. Was passiert wenn dieser seine Aufgaben/Pflichten weiterhin nicht oder nur bedingt wahrnimmt?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß, rollo

Urteil gegen Inklusionsbeauftragten

bifavi, Hessen, Monday, 09.05.2022, 14:43 (vor 689 Tagen) @ rollo

Moin Rollo,

Gibt es Urteile gegen einen AG bzw, seinen Inklusionsbeauftragten/Integrationsbeauftragten wegen Nichteinhaltung seiner Pflichten???? Grundsätzlich wird dies über ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet.

über das OWI wirst du im Netz nichts finden. Mir selber ist auch keines bekannt.
Die Höhe des Ordnungsgeldes wird durch die Agentur für Arbeit festgesetzt. Eine Rückmeldung der Agentur erfolgt in der Regel nicht an den Anzeigeerstatter. So war es jedenfalls bei meinen Verfahren, die ich zur Anzeige gebracht habe.

Was passiert wenn dieser seine Aufgaben/Pflichten weiterhin nicht oder nur bedingt wahrnimmt?

Um ein Verfahren einzuleiten, setzt voraus, dass Du eine Anzeige bei der Agentur für Arbeit einreichst.
Mach das mit anwaltlichen Beistand. Bitte vorher den AG darüber informieren, dass Rechtsanwalt gebraucht wird. Ohne Rechtsanwalt ist das ziemlich schwierig. Agentur für Arbeit befragt Personen, die am Verfahren beteiligt sind.
Sollte ein Ordnungsgeld verhängt werden, so ist der Regelfall, dass sie Summe durch den Verursacher selbst zu zahlen ist und nicht durch den AG. Ich frage immer höflich, wenn man mich nicht ordnungsgemäß beteiligt, ob ich bei der Verteilung der privaten Finanzmittel behilflich sein soll.


Eventuell und nach Sachlage kann auch ein Verweis auf den §2a Nr.3a ArbGG deiner Sache dienlich sein.

Man macht sich damit keine Freunde, schafft aber einen gewissen Respekt und man wird ernst genommen.
Ich werde seitdem einmal mehr als zu wenig mit in Verfahren eingebunden und informiert.

Insgesamt ist es aber ein teilweise aufwendiges Verfahren. Vergehen sind zu sammeln und darzulegen. Maßnahmen, die Du durchgeführt hast, um das Verhallten des AG abzustellen müssen erwähnt werden (am Besten was Schriftliches).

LG
Bifavi

Urteil gegen Inklusionsbeauftragten

rollo, Tuesday, 10.05.2022, 14:59 (vor 688 Tagen) @ bifavi

Moin bifavi,

vielen Dank für deine Mühe.

Gruß, rollo

Urteil gegen Inklusionsbeauftragten

rollo, Tuesday, 10.05.2022, 14:57 (vor 688 Tagen) @ Alex081073

Moin Alex,

vielen Dank, genau soetwas habe ich gesucht.

Gruß, rollo

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