Zwang zum förmlichen Wahlverfahren (Wahlen)

Towanda, Monday, 16.05.2022, 16:18 (vor 705 Tagen)

Hallo,
folgende Fallkonstellation:
Nebendienststelle ist 100 km von der Hauptdienststelle entfernt. Beschäftigte der Nebendienststelle wählen den Personalrat der Hauptstelle mit (keine Verselbstständigung).

Alle Beschäftigte mit SB sind bei der Hauptdienststelle beschäftigt. Bis auf eine Person mit SB, welche von der Hauptdienststelle seit über einem halben Jahr und auf Dauer an die Nebendienststelle abgeordnet ist.

SBV müsste nun aufgrund dieser Person förmliches Wahlverfahren durchführen.

Gibt es irgendeine Möglichkeit doch das vereinfachte Wahlverfahren durchzuführen, die ich übersehen haben könnte?

Würde mich freuen hier vielleicht noch eine kreative Idee zu bekommen, aber auch ein klares Nein da gibts nix würde mich freuen, denn dann kann ich die Rechtsrecherche einstellen.

Ihr helft mir also auf jeden Fall und dafür schon mal Danke.

Zwang zum förmlichen Wahlverfahren

Cebulon, Monday, 16.05.2022, 18:51 (vor 705 Tagen) @ Towanda

SBV müsste nun aufgrund dieser Person förmliches Wahlverfahren durchführen.

Nein, weil wahlrechtlich nicht relevant. Folgerung ist eindeutig falsch! In welchem Betriebsteil ein sbM eingesetzt ist, ist wahlrechtlich völlig egal.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, doch das vereinfachte Wahlverfahren durchzuführen, die ich übersehen haben könnte?

Klares nein, also zwingend förmlich: Das wäre selbst dann so, wenn alle sbM in der Hauptdienststelle in einem Großraumbüro beschäftigt wären!

Gruß,
Cebulon

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