Konfliktprävention in der Probezeit (Allgemeines)

Karin73, Schleswig-Holstein, Thursday, 19.05.2022, 23:07 (vor 679 Tagen)

Hallo zusammen,
Mich würde mal eure Meinung zu folgendem interessieren.
Eine Kollege mit einem Gdb von 90 und Merkzeichen B ist am 1.12 eingestellt worden als Supporter. Geringe Hilfsmittel wurden beschafft. Die Einarbeitung war unter corona Bedingungen schwer. Die Person brauchte laut Vorgesetzten viel Unterstützung. Die Zwischenbeurteilung nach drei Monaten wurde positiv bescheinigt das die Probezeit erfolgreich beendet werden konnte. Einziger Zusatz mehr Eigeninitiative bitte.
Anfang April dann die Aussage an die SBV, man möchte die Probezeit beenden. Wegen schlecht Leistung,schafft nicht soviel wie die Kollegen, fehlende Fachkenntnisse.
SBV führt Gespräche mit SbM und der versteht die Welt nicht mehr. Gesagt wurde immer man sei zufrieden außer seine Zurückhaltung. Die SBV bietet an eine Beratung beim I-Amt zu vereinbaren. Vorgesetzer wird informiert und wird gebeten ob Interesse besteht. Keine Rückmeldung vom Vorgesetzen. 3Tage später wird die SBV um Stellungnahme zur Kündigung gebeten. Die SBV sieht die Kündigung im Zusammenhang mit der Behinderung. Fehlende Hilfsmittel und Möglichkeiten zur Qualifikation wurden nicht genutzt. Der PR wurde im vorwege auch nicht informiert und sollte jetzt der Kündigung zustimmen. Hat aber abgelehnt mit der Begründung fehlendes Konfliktpräventiinsverfahren. Die Dienstelle argumentiert das alles, Hilfsmittel sowie Unterstützung während der Probezeit müsse nicht geschehen und das Konfliktpräventiinsverfahren sowieso nicht. Es wurde nun gekündigt trotz fehlender Zustimmung des PR.
Meine Frage. Muss eine Konfliktpräventiinsverfahren durchgeführt werden in der Probezeit und wie wird das neue Urteil des EuGH dazu bewertet?
Viele Grüße Karin

Konfliktprävention in der Probezeit

garda, Berlin, Monday, 23.05.2022, 09:15 (vor 676 Tagen) @ Karin73

Hallo Karin,

diese Kündigung sollte mit Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung durch den Betroffenen angefochten werden, wir sind also im Individualrecht.

Zu Chancen und Risiken frage er den Fachanwalt seines Vertrauens.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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