Neues Inkrafttreten einer Gleichstellung (Gleichstellung)

Thomas-SBV, Wednesday, 01.06.2022, 16:04 (vor 688 Tagen)

Hallo zusammen,

bei einer Mitarbeiterin lag jahrelang ein GdB von 30 mit Gleichstellung vor. Der GdB wurde dann auf 50 erhöht. Nun wurde nach ca. fünf Jahren ihr GdB wieder auf 30 herabgesetzt. Gilt ihre frühere Gleichstellung automatisch wieder oder muss sie sie neu beantragen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Tschüss
Thomas

Neues Inkrafttreten einer Gleichstellung

garda, Berlin, Friday, 03.06.2022, 09:23 (vor 686 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo Thomas,

die Voraussetzungen für die Gleichstellung sind durch den GdB 50 weggefallen und das hätte der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden müssen, sie hätte dann den Bescheid aufgehoben. Der Hinweis steht in jedem Bescheid.

Meiner Ansicht nach muss die Gleichstellung neu beantragt werden. Ob die alte Gleichstellung vor Gericht etwas wert wäre, darf bezweifelt werden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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