Gleichstellung nach Arbeitgeberwechsel (Gleichstellung)

Agora, Wednesday, 01.06.2022, 23:27 (vor 667 Tagen)

Hallo zusammen,

wie sieht denn die aktuelle Gesetzeslage bezüglich der Gültigkeit von Gleichstellungen nach einem Arbeitgeberwechsel aus? Muss der AN im Falle eine Kündigungsschutzes damit rechnen, dass er wie ein "normaler" AN behandelt wird?

Viele Grüeß

Gleichstellung nach Arbeitgeberwechsel

WoBi, Thursday, 02.06.2022, 08:02 (vor 666 Tagen) @ Agora

Hallo Agora,

bei einem Betriebsübergang (Wechsel des Eigentümers der Firma, ohne Wechsel des Arbeitsplatzes) / Betriebsabspaltung (z.B. geänderte Rechtsform) ändert sich nichts. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Die Betriebszugehörigkeitszeit läuft weiter.
Oder ist es ein Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Konzerns?

Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes (Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses) zu einem neuen Arbeitgeber (Neuer Arbeitsvertrag) gilt während der "Probezeit" / ersten 6 Monate der besondere Kündigungsschutz nach dem 3. Teil des SGB IX nicht. Die anderen Regelungen des SGB IX gelten weiter.

--
Gruß
Wolfgang

Gleichstellung nach Arbeitgeberwechsel

Agora, Thursday, 02.06.2022, 10:56 (vor 666 Tagen) @ WoBi

Hallo Agora,

bei einem Betriebsübergang (Wechsel des Eigentümers der Firma, ohne Wechsel des Arbeitsplatzes) / Betriebsabspaltung (z.B. geänderte Rechtsform) ändert sich nichts. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Die Betriebszugehörigkeitszeit läuft weiter.
Oder ist es ein Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Konzerns?

Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes (Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses) zu einem neuen Arbeitgeber (Neuer Arbeitsvertrag) gilt während der "Probezeit" / ersten 6 Monate der besondere Kündigungsschutz nach dem 3. Teil des SGB IX nicht. Die anderen Regelungen des SGB IX gelten weiter.

Hallo Wobi,

der AN hat einen neuen AG, ist allerdings schon aus der Probezeit raus. Sorry, für die mangelhafte Angabe im vorherigen Beitrag.

Viele Grüße

Gleichstellung nach Arbeitgeberwechsel

garda, Berlin, Friday, 03.06.2022, 09:25 (vor 665 Tagen) @ Agora

wie sieht denn die aktuelle Gesetzeslage bezüglich der Gültigkeit von Gleichstellungen nach einem Arbeitgeberwechsel aus? Muss der AN im Falle eine Kündigungsschutzes damit rechnen, dass er wie ein "normaler" AN behandelt wird?

Hallo,

fragst du nun wegen der Gleichstellung oder wegen der Probezeit?

Auch eine alte Gleichstellung die nur auf einen bestimmten Arbeitsplatz bezogen war gilt nunmehr einfach weiter.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Gleichstellung nach Arbeitgeberwechsel

Agora, Friday, 03.06.2022, 16:08 (vor 665 Tagen) @ garda

Auch eine alte Gleichstellung die nur auf einen bestimmten Arbeitsplatz bezogen war gilt nunmehr einfach weiter.

Das wollte ich wissen. Danke.

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