Insulinpflichtiger Arbeitnehmer (Fragen zu einer Behinderung)

nieber, Thursday, 16.06.2022, 11:43 (vor 652 Tagen)

Hallo,

ich bräuchte eine Antwort: muss ein AN der sich 4xtgl. Blutzucker messen + Insulin verabreichen muss in der Zeit sich in Pause stechen??? Finde keine Rechtssprechung dazu:-(

Würde mich über eine Antwort freuen
Mit freundlichen Grüßen
Ilka

Insulinpflichtiger Arbeitnehmer

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 17.06.2022, 15:07 (vor 651 Tagen) @ nieber

Moin Moin Ilka,

meine Antwort wäre laut Radio Eriwan ein entschiedenes NEIN.

Ist er mit einem schnellwirksamen Rapidinsulin eingestellt, was unmittelbar vor der Nahrungsaufnahme gespritzt wird, kann dieses am Beginn der Pause passieren. Aus Gründen, dass dieses eine behinderungsbedingte Anpassung der Arbeitsorganisation ist, sollte diese zeit an die Pause, die ja der Erholung diesen soll, angehängt werden können, auch wenn es wahrscheinlich nur um ca. 2 Minuten geht.

Muss er sich aufgrund der Einstellung mit einem etwas langsamer wirkenden Insulin spritzen, dann muss dieses dementsprechend 15-30 Minuten vor Pausenbeginn passieren und sollte - wie auch Toilettengönge etc. als Arbeitszeit gelten.

Bei einer Kontrolle aufgrund von Symptomen der Über- oder Unterzuckerung muss die Kontrolle und ggf. Nahrungsaufnahme oder Insulingabe unabhängig von den Pausenzeiten jederzeit möglich sein. Bei einer solchen Nahrungsaufnahme geht schon zeit verloren, bis auch die Symptome des Unterzuckers sich bessern, sodass diese Zeit ggf. nachgearbeitet werden müsste.

Ob er ggf. diese Minutenwerte bei Insulingabe nacharbeiten muss, fände ich lächerlich. Ich würde erstmal insgesamt den § 164,4 SGB IX behinderungsbedingte Arbeitsorganisation ziehen.


Liebe Grüße

Hendrik

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