Ansprechpartner zur Wahl (Allgemeines)

Thomas-SBV, Monday, 11.07.2022, 15:29 (vor 647 Tagen)

Hallo zusammen,

eine Frage zur anstehenden Wahl: Wehn schreibt ihr an, als Beispiel wie viele Stelli zu wählen sind? Die GF oder euren Inklusionsbeauftragten?

Danke für eure Antworten.

Tschüss

Thomas

Ansprechpartner zur Wahl

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 11.07.2022, 15:56 (vor 647 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo,

wer "Arbeitgeber" im Sinne des § 2 Abs. 4 SchbVWO ist, bestimmt die Geschäftsführung bzw. der Vorstand.
Der Inklusionsbeauftragte ist nicht Kraft Amtes automatisch "Arbeitgeber", sondern muß im Zweifelsfall von Vorstand/Geschäftsleitung ausdrücklich beauftragt werden.

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&Tschüß

Wolfgang

Ansprechpartner zur Wahl

WoBi, Thursday, 14.07.2022, 21:34 (vor 644 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

der Arbeitgeber bestellt den Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX. Dort ist im ersten Satz / 1. Halbsatz festgelegt, dass der Inklusionsbeauftragten den Arbeitgeber verantwortlich in Angelegenheiten (schwer-)behinderter Menschen vertritt.

"Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden."

Da steht nichts, dass der Inklusionsbeauftragte extra für die Vertretung ermächtigt werden muss. Dies erfolgt automatisch mit der Bestellung durch den Arbeitgeber.
Nicht zu verwechseln mit der Behindertenbeauftragten in Behörden z.B. für die Bürger.

Als Wahlvorstand würde ich den Geschäftsführer, Vorstand, ..., oberster Dienstherr und cc der Inklusionsbeauftragten per Mail anschreiben, um einen Termin zu vereinbaren.
Betreff: Anhörung Anzahl Stellvertreter der SBV nach § 2 Abs. 4 SchwbVWO

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Gruß
Wolfgang

Ansprechpartner zur Wahl

Nobi69, Potsdam, Thursday, 21.07.2022, 23:58 (vor 637 Tagen) @ Thomas-SBV

Sorry...vielleicht ne dumme Frage...

Was hat der Arbeitgeber damit zu tun, wieviel Stellis gewählt werden...?

Der AG hat mit der gesamten Wahl gar nichts zu tun. Er wird informiert, dass der Wahlvorstand bestellt wurde, dann über die Anforderung der Liste der SBM und über den Wahltermin und schlussendlich , über das Wahlergebnis ..

Vielleicht habe ich aber auch die Frage falsch verstanden...

Ansprechpartner zur Wahl

WoBi, Friday, 22.07.2022, 09:37 (vor 637 Tagen) @ Nobi69

Hallo Nobi69,

Was hat der Arbeitgeber damit zu tun, wieviel Stellis gewählt werden...?


Dazu die nicht ernst gemeinte Gegenfrage: Was hat der Betriebs- oder Personalrat "damit zu tun, wieviel Stellis gewählt werden...?":-P

Der Wahlvorstand hat vor der Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Mitglieder die Frage der Anzahl mit dem Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitgeber zu erörtern.

Dies steht in § 2 Abs. 4 SchwbVWO:
"(4) Der Wahlvorstand beschließt nach Erörterung mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitgeber, wie viele stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung in dem Betrieb oder der Dienststelle zu wählen sind."

Das Bedeutet aber nicht, das die Anzahl z.B. vom Arbeitgeber übernommen werden muss. Es ist nur eine Gespräch zu führen, um die vielen gesetzlichen Anforderungen für eine Wahl einzuhalten.
Der Wahlvorstand ist in seinem Handeln, also auch bei der Festlegung der Anzahl die im Wahlausschreiben veröffentlicht wird, unabhängig und weisungsfrei.

Der Wahlvorstand sollte dies einfach durchführen, um keinen Streitpunkt bei der Wahl entstehen zu lassen.;-)

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Gruß
Wolfgang

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