Stimmmabgabe bei mehreren Stelli´s (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Thursday, 14.07.2022, 09:04 (vor 649 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin hier bei der Suchfunktion leider nicht fündig geworden.
In unserem Betrieb findet im Oktober/November die Wahl der SBV durch ein förmliches Wahlverfahren statt.

Wenn es mehrere Bewerber für die Stellvertretung gibt, können die Wahlberechtigten dann so viele Bewerber ankreuzen, wie Stellvertreter gewählt werden sollen.
Ich meine, ich hätte dies so auf einer Infoveranstaltung der Arbeitskammer verstanden.

In der Wahlordnung wollte ich das schriftlich festgehaltene raussuchen.
Dort steht allerdings nur, (§9 Abs 3)

"werden mehrere stellvertretende Mitglieder gewählt, soll der Stimmzettel einen Hinweis darauf enthalten, wie viele Bewerber oder Bewerberinnen im Höchstfall angekreuzt werden dürfen"

Das würde aber heißen, wenn ich das richtig verstanden habe auf dieser Veranstaltung, wenn es zwei Bewerber als Stelli gibt, dürfe man 2 Wahlberechtigte ankreuzen. Am Ende, wenn jeder seine zwei Kreuze macht, steht es doch automatisch unentschieden.

Wenn es mehr als zwei Bewerber gibt, ist das Ergebnis natürlich unterschiedlich, weil man nur zwei ankreuzen darf.

Oder ist es bei einem und zwei Stelli´s so, dass man nur ein Kreuz machen darf?
Kann mir bitte jemand sagen, wo ich das nachlesen kann, wenn nicht in der Wahlordnung?

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Gruß
Vertigo

Stimmmabgabe bei mehreren Stelli´s

WoBi, Thursday, 14.07.2022, 09:28 (vor 649 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

die Frage ist nach § 9 Abs. 4 Satz 2 SchwbVWO mit beantwortet:
"Werden mehrere stellvertretende Mitglieder gewählt, können Bewerber oder Bewerberinnen in entsprechender Anzahl angekreuzt werden."

Es ist Aufgabe des Wahlvorstandes die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder festzulegen, nachdem dieser mit dem Arbeitgeber, der betrieblichen Interessensvertretung und der SBV gesprochen hat. Dies steht in § 2 Abs. 4 SchwbVWO:
"Der Wahlvorstand beschließt nach Erörterung mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitgeber, wie viele stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung in dem Betrieb oder der Dienststelle zu wählen sind."

Das führt zu folgender Zusammenfassung:
"wie viele stellvertretende Mitglieder" = "entsprechender Anzahl" von Stimmen auf dem Stimmzettel der stellvertretenden Mitglieder.

Für das "vermutete" Problem der gleichen Anzahl von Stimmen ist in § 13 Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO die Lösung mit "Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los" vorgegeben.

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Gruß
Wolfgang

Stimmmabgabe bei mehreren Stelli´s

Vertigo, Saarland, Thursday, 14.07.2022, 09:46 (vor 649 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Manchmal hat man einfach Tomaten auf den Augen. Wieso ich das im nächsten Absatz nicht gesehen habe, weiß ich nicht . Ist mir jetzt auch peinlich.
Aber dann stimmt es doch bei zwei Stelli´s zwei Kreuze.
Bei uns wird es so sein, dass wir zwei Stelli´s beschließen, so wie es jetzt auch ist.
Ich glaube jedoch nicht, dass ich mehr als zwei Bewerber als Stelli finden werden.
Bis jetzt habe ich nur einen, der bereit dazu ist.
Warten wer mal ab.
Ich persönlich würde es echt doof finden, wenn bei unentschieden das Los entscheiden würde.
Aber kannste nix machen...….

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Gruß
Vertigo

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