Hallo Thomas-SBV,
die erforderliche Zustimmungserklärung zur Wahl der SBV als stellvertretendes Mitglied kann bereit vor dem Wahlausschreiben z.B. bei dir als zukünftigen Listenführer abgegeben werden. Die kann/sollte mit korrekten Datum erfolgen.
Oder wie soll eine Unterschriftleistung im Urlaub und 14 Stunden Flugzeit plausibel erklärt werden?
Deshalb ist eine manipulierten Unterschriftenliste, welche durch geänderte Datumangaben vorliegen würde, gar nicht erforderlich. Vor allem, wenn der von "albarracin" bereits genannte Vorschlag eines gemeinsamen Wahlvorschlages umgesetzt wird. Auf jedem Wahlvorschlag können Wahlbewerber in der festgelegten Anzahl von stellvertretende Mitglieder aufgelistet werden.
Der Wahlvorstand hat die eingereichten Wahlvorschläge auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu prüfen.
Ich persönlich würde nicht vor dem Zeitpunkt des Wahlausschreibens mit der Information über Kandidaten „haussieren“ gehen. Dies gibt z.B. einem bösartigen Arbeitgeber die Gelegenheit sich der Person mittels einen „plötzlichen Ereignis“ zu entledigen, da der Schutz für den Wahlkandidaten zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirkt. Dies würde ich auch den Wahlkandidaten mitteilen, damit er selbst das persönliche Risiko abschätzen kann.