Anspruch auf Bürokraft (Allgemeines)

Provo, Friday, 22.07.2022, 09:47 (vor 638 Tagen)

Hallo, bei der STV Lu haben wir ca. 310 Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Ich habe auch eine Bürokraft, die jedoch über unsere Mitag auf einer Stelle mit KW-Vermerk sitzt. Meine Bürokraft hat einen GdB von 50. Wie kann ich den Anspruch auf eine feste Stelle durchsetzen?

Anspruch auf Bürokraft

WoBi, Friday, 22.07.2022, 10:16 (vor 638 Tagen) @ Provo

Hallo Provo,

in dem du die Erforderlichkeit einer "Bürokraft" feststellst und durch Aufgaben belegst. Wobei ich persönlich eine Bürokraft nicht als ausreichend erachte. Denn die Bürokraft hat auch einen Urlaubsanspruch, wird krank, hat Weiterbildungsmaßnahmen oder sonstige Ausfallzeiten. Hier ist Redundanz erforderlich.

Bei über 300 Personen und einem öffentlichen Arbeitgeber mit einer hohen Anzahl von Stellenbesetzungsmaßnahmen, selbst bei Einbindung und Heranziehung der stellvertretenden Mitglieder, bleibt dir keine Zeit für die Aufgabenkoordinierung. Du bis doch ständig im Haus unterwegs, was die Ansprechbarkeit und den "barrierefreien" Zugang zur SBV erschwert.

Wieviel Personen sind im PR-Büro tätig?
Kann der PR feststellen, ob er Bürokapazitäten der SBV "überlassen" kann?

--
Gruß
Wolfgang

Anspruch auf Bürokraft

WoBi, Tuesday, 26.07.2022, 12:36 (vor 634 Tagen) @ WoBi

Hallo,

weil mir dieses Gedicht von Knut Becker (*1939 Ϯ2015) gerade unter die Augen gekommen ist:

Nebensache

Unsere Personalleiterin
ist voll freigestellt
für ihre Arbeit
Die Geschäftsführerin
ist voll freigestellt
für ihre Arbeit
und ebenso deren
gesamtes Büropersonal
Nur wir vom
Betriebsrat sollen die
Belegschaftsinteressen
so nebenbei
vertreten

Das Gedicht regt zum Nachdenken an. Ist eine kleine Anregung und zugleich ein Argument zum Thema. Der BR kann durch SBV ersetzt werden.

--
Gruß
Wolfgang

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