Wie wählen? (Wahlen)

ClaudiJa, Saturday, 23.07.2022, 21:08 (vor 637 Tagen)

Hallo zusammen,

ich arbeite in einer GmbH, die neben weiteren GmbH's zu einem Konzern gehört. Die Konzernstruktur ist so, dass es in jeder GmbH örtliche Betriebsräte und einen Gesamtbetriebsrat gibr sowie für den Konzern einen KBR. Gleiches gilt auch für die SBV.

In unserer GmbH entstanden im Zuge der BR-Wahlen 2022 aus vorher 3 Betrieben mit jeweils eigenem BR durch Zusammenlegung von Betrieben (Gebieten) 2 Betriebe mit eigenem BR. Es gibt auch weiterhin einen GBR sowie aus dem GBR Entsendete in den KBR.

Für die SBV war es 2018 bereits so, dass nur in einem der damals noch 3 Betriebe gewählt werden konnte, da nur dort mehr als 5 Menschen mit Behinderung beschäftigt waren. Diese örtliche SBV hat dann die Vertretung der Menschen mit Behinderung aus den anderen, nicht wahlberechtigten Betrieben als Gesamt-SBV mit übernommen (§180 SGB IX).

Aktuell sieht die Situation so aus, dass wir insgesamt 9 Menschen mit Behinderung im Unternehmen haben, 5 in Betrieb A und 4 in Betrieb B. Wir können also wieder nur in Betrieb A wählen und die örtliche SBV des Betriebes A übernimmt die Rechte und Pflichten der GSBV auch für die Menschen mit Behinderung im Betrieb B. Richtig?

Was ist aber in dem Fall, dass während der Amtszeit der SBV ein Mitarbeiter mit Behinderung aus Betrieb A ausscheidet und dort dann auch nur noch 4 Menschen mit Behinderung beschäftigt wären? Gäbe es dann für alle keine SBV/GSBV mehr, so dass dann die (an sich weit auseinander liegenden) Betriebe A und B zusammengelegt werden müssten, um überhaupt wieder eine SBV wählen zu können?

Sollten wir die Zusammenlegung der Betriebe A und B jetzt vor der Wahl schon mit dem Arbeitgeber vereinbaren und dann im Herbst nur eine SBV wählen, um dem Umstand zuvorzukommen, dass während der Amtszeit Veränderungen eintreten könnten, die zu einer SBV-losen Zeit führen würden?

Ist es überhaupt möglich, nur für die SBV-Wahl Betrieb A und B zu einem zusammenzulegen, aber für den BR beide Betriebe weiter bestehen zu lassen?

Und kann jemand, der in einem einzigen zusammengelegten Betrieb SBV (und GSBV?) ist, auch in die KSBV gewählt werden?

Ich freue mich auf viele erhellende Antworten, ich stehe nämlich auch nach umfangreicher Recherche leider ziemlich im Wald.

Vielen Dank und liebe Grüße,
Claudia

Wie wählen?

Cebulon, Sunday, 24.07.2022, 13:23 (vor 636 Tagen) @ ClaudiJa

Aktuell sieht die Situation so aus, dass wir insgesamt 9 Menschen mit Behinderung im Unternehmen haben, 5 in Betrieb A und 4 in Betrieb B. Wir können also wieder nur in Betrieb A wählen und die örtliche SBV des Betriebes A übernimmt die Rechte und Pflichten der GSBV auch für die Menschen mit Behinderung im Betrieb B. Richtig?

Hallo Claudia, absolut so korrekt laut § 180 Abs. 1 Satz 2 SGB IX, sofern in diesem Unternehmen ein GBR existiert.

Was ist aber in dem Fall, dass während der Amtszeit der SBV ein Mitarbeiter mit Behinderung aus Betrieb A ausscheidet und dort dann auch nur noch 4 Menschen mit Behinderung beschäftigt wären?

Diese Rechtsfrage ist derzeit umstritten in der Literatur sowie RSpr. Rechtsbeschwerde ist anhängig beim BAG – 7 ABR 27/21. Mündliche Verhandlung vom BAG angekündigt für 19.10.2022. Zu der bislang vorherrschenden Meinung vergleiche Sachadae, LPK-SGB IX, 6. Aufl. 2022, § 17 SchwbVWO Rn. 12 Fußnote 14, sowie auch Düwell in SuI 1/2022 ab Seite 10.

Gäbe es dann für alle keine SBV/GSBV mehr, so dass dann die (an sich weit auseinander liegenden) Betriebe A und B zusammengelegt werden müssten, um überhaupt wieder eine SBV wählen zu können?

Zusammenfassung für die SBV-Wahl ist nicht möglich, weil ja keine räumliche Nähe, also wahlrechtlich von vornherein ausgeschlossen.

Sollten wir die Zusammenlegung der Betriebe A und B jetzt vor der Wahl schon mit dem Arbeitgeber vereinbaren und dann im Herbst nur eine SBV wählen, um dem Umstand zuvorzukommen, dass während der Amtszeit Veränderungen eintreten könnten, die zu einer SBV-losen Zeit führen würden?

In jedem Fall wäre die KSBV konzernweit notfalls „Ersatzvertretung“ gemäß ständiger Rechtsprechung zur sog. Unwirksamkeitsklausel.

Ist es überhaupt möglich, nur für die SBV-Wahl Betrieb A und B zu einem zusammenzulegen, aber für den BR beide Betriebe weiter bestehen zu lassen?

Klar, aber nur Zusammenfassung für die SBV-Wahl, sofern räumliche Nähe, sonst nicht.

Und kann jemand, der in einem einzigen zusammengelegten Betrieb SBV (und GSBV?) ist, auch in die KSBV gewählt werden?

Prinzipiell ja, das wäre rein rechtlich möglich. Grund: In die KSBV kann auch gewählt werden, wer nicht örtliche SBV bzw. GSBV ist entsprechend § 177 Abs. 3 SGB IX.

Gruß,
Cebulon

Wie wählen?

ClaudiJa, Monday, 25.07.2022, 09:16 (vor 635 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

danke für Deine Antworten. Das hilft mir schon mal ein ganzes Stück weiter.

Ich bin gespannt, wie das BAG zur Frage des Absinkens der schwerbehinderten Mitarbeiter während der Amtszeit der SBV unter die "Mindestanzahl" 5 entscheiden wird.

Sind Verhandlungen beim BAG eigentlich öffentlich?
Dann könnte ich hingehen, denn ich wohne am Ort.

Viele Grüße,
Claudia

Wie wählen?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 25.07.2022, 09:25 (vor 635 Tagen) @ ClaudiJa

Hallo,

in einem anderen Forum (vom BIH) wurde zum Verfahrensgang folgende Ankündigung des BAG gepostet:

"mündliche Verhandlung zur Rechtsbeschwerde wurde vom BAG - 7 ABR 27/21 angekündigt für den 19.10.2022 gegen LAG Köln vom 31.08.2021, 4 TaBV 19/21."

Und die mündlichen Verhandlungen beim BAG sind grundsätzlich öffentlich.

--
&Tschüß

Wolfgang

Wie wählen?

Cebulon, Monday, 25.07.2022, 11:17 (vor 635 Tagen) @ ClaudiJa

Sind Verhandlungen beim BAG eigentlich öffentlich?
Dann könnte ich hingehen, denn ich wohne am Ort.

Hallo Claudia,

hier kann man sich am blauen Schalter „Anmelden“
online anmelden beim BAG für den Sitzungstermin
beim 7. Senat des BAG für 19.10.2022, 09:45 Uhr

Gruß,
Cebulon

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