Ablehnung der Teilnahme der SBV an Vorstellungsgespräch (Einstellung)

sbv2022, Friday, 12.08.2022, 11:23 (vor 622 Tagen)

Hallo zusammen,

wir haben seit einiger Zeit das Problem, dass unser Arbeitgeber bei Bewerbungsgesprächen die schwerbehinderten Bewerber schon bei der Terminvereinbarung befragt, ob sie eine Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch wünschen. Ist dies rechtens? Wir können nirgends einen Hinweis sehen, zu welchem Zeitpunkt die Frage gestellt werden kann/darf bzw. ob sie überhaupt gestellt werden kann/darf. Zu ersehen ist lediglich, dass der schwerbehinderte Bewerber die Teilnahme ablehnen darf.
Gibt es hierzu nähere Informationen?
Vielen Dank.

Ablehnung der Teilnahme der SBV an Vorstellungsgespräch

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 12.08.2022, 12:07 (vor 622 Tagen) @ sbv2022

Hallo zusammen,

Gibt es hierzu nähere Informationen?

Ja, diese Informationen gibt es in jedem Fachkommentar zum SGB IX.

Düwell schreibt in LPK-SGB IX, § 164 Rn 152 zur Ablehnung der Beteiligung der SBV:

"Die Initiative muß vom Betroffenen ausgehen und ausdrücklich als Ablehnung formuliert sein. Beachtlich ist deshalb nur ein freiwilliger und ausdrücklich erklärter Verzicht. Diese Bestimmung gilt nur für den Ausschluß der Beteiligung der SBV von der Begleitung des Bewerbungsverfahrens des Betroffenen, insbesondere für den Ausschluss der sonst nach § 178 Abs. 2 Satz 4 möglichen Teilnahme am Vorstellungsgespräch. Liegt bei Eingang der Bewerbung noch keine Abs. 1 Satz 10 genügende Erklärung des Betroffenen vor, so muß der Arbeitgeber die SBV nach Abs. 1 Satz 4 ohne Nachfrage beim Bewerber unterrichten."

Aber auch wenn die Teilnahme der SBV rechtssicher von einem Bewerber abgelehnt wurde, bleiben die Informations- und Anhörungsrechte der SBV davon unangetastet.
Und wenn es mehr als eine Bewerbung eines schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen gibt, bezieht sich eine Ablehnung nur auf das jeweilige individuelle Vorstellungsgespräch, sofern nicht alle Bewerber*innen ablehnen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablehnung der Teilnahme der SBV an Vorstellungsgespräch

WoBi, Friday, 12.08.2022, 13:37 (vor 622 Tagen) @ sbv2022

Hallo sbv2022,

das Thema wurde bereits hier im Forum angesprochen und mit Hilfe von "suchen" rechts oben im Forum können dazu einige Inhalte gefunden werden.

So zum Beispiel:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28613 - Suggestive Befragungen der Bewerber zur SBV-Beteiligung
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14561 - Frage nach Beteiligungswunsch der SBV bei Einladungsschreiben

Über "suche" mit den Begriffen "Vorstellungsgespräch ablehnen" können umfangreiche Informationen erlangt werden.

Zur Verdeutlichung zum Beitrag von albarracin noch einen Ausschnitt aus dem Beitrag
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26224 - Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

Weil der schwerbehinderte Bewerber, der die Beteiligung der SBV ablehnt, nicht in die Rechte des anderen schwerbehinderten Bewerbers eingreifen kann und die durch den 2. schwerbehinderten Bewerber ergebene Beteiligungsmöglichkeit der SBV nicht verhindern kann.

Die SBV ist von Anfang an in das Auswahlverfahren einzubeziehen, um den Schutz vor Benachteiligung im Bewerbungsverfahren zu gewährleisten.
(vgl. BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014, 7 ABR 71/12, Rn. 26)

Die Teilnahme am Vorstellungsgespräch des, die Beteiligung der SBV ablehnenden, schwerbehinderten Bewerbers erfolgt nicht, um eine mögliche Benachteiligung des, die Beteiligung der SBV ablehnenden, Bewerbers zu überwachen, sondern um eine mögliche Benachteiligung des anderen schwerbehinderten Bewerbers in diesem Vorstellungsgespräch auszuschließen.

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Gruß
Wolfgang

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