Mehr Stellvertreter-Bewerber als spätere "Posten" (Wahlen)

nrtote, Monday, 22.08.2022, 15:33 (vor 611 Tagen)

Hallo Zusammen,
aktuell stellt sich die Frage, dass bei uns auf dem Wahlvorschlag z. B. 4 Interessenten sich haben zur Stellvertretung aufstellen lassen und nach Durchführung der Wahl maximal 3 davon für die SBV dann wirklich tätig werden dürfen. Denn in der Sitzung des Wahlvorstandes wurden halt maximal drei Stellvertreter/-innen festgelegt.
Geht es dann hinsichtlich der Reihenfolge nach der Anzahl der Stimmen und der undankbare vierte scheidet "automatisch" aus oder ist bereits der Wahlvorschlag als solches falsch?

Mehr Stellvertreter-Bewerber als spätere "Posten"

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 22.08.2022, 17:25 (vor 611 Tagen) @ nrtote

Hallo,

beinhaltet ein Wahlvorschlag für die SBV-Stellvertung mehr Vorschläge, als der WV für die Zahl der Stellvertretungen festgelegt hat, ist dieser Wahlvorschlag gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 SchbVWO komplett ungültig.

--
&Tschüß

Wolfgang

Mehr Stellvertreter-Bewerber als spätere "Posten"

Cebulon, Monday, 22.08.2022, 23:11 (vor 610 Tagen) @ nrtote

Hallo, ergibt sich auch aus dem Hinweis in Nr. 2 des BIH-Formulars:

„(Achtung: die Zahl der hier genannten Bewerber darf die Zahl der stellvertretenden Mitglieder laut Wahlausschreiben nicht übersteigen! Wenn also laut Wahlausschreiben nur ein stellvertretendes Mitglied zu wählen ist, darf hier auch nur ein Bewerber genannt werden!)“

Gruß Cebulon

Mehr Stellvertreter-Bewerber als spätere "Posten"

Vertigo, Saarland, Wednesday, 24.08.2022, 08:55 (vor 609 Tagen) @ nrtote

Hallo,

also ich verstehe die Frage von nrtote anders.

Wenn es vier Wahlbewerber für die Wahl als Stellvertretung gibt und es wurden vom Wahlvorstand 3 Stellvertreter festgelegt, dürfen nur drei auf dem Stimmzettel angekreuzt werden.
Der vierte Bewerber mit den wenigsten Stimmen scheidet dann nach der Wahl als Stellvertreter aus.

--
Gruß
Vertigo

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Cebulon, Wednesday, 24.08.2022, 14:48 (vor 609 Tagen) @ Vertigo

aktuell stellt sich die Frage, dass bei uns auf dem Wahlvorschlag z.B. 4 Interessenten sich haben zur Stellvertretung aufstellen lassen und nach Durchführung der Wahl maximal 3 davon für die SBV dann wirklich tätig werden dürfen. Denn in der Sitzung des Wahlvorstandes wurden halt maximal drei Stellvertreter/-innen festgelegt
… oder ist bereits der Wahlvorschlag als solches falsch?

Hallo Vertigo, woraus leitest Du das ab?
Der Fragesteller redet explizit 2x vom „Wahlvorschlag“ und gerade nicht vom Stimmzettel. Offenbar wurde dieser Sammelwahlvorschlag („der Wahlvorschlag“) z.B. schon im August vor Erlass des Wahlausschreibens erstellt. Das ist zwar zulässig, aber nicht ganz ohne Risiko, wenn mehr Stellis vorgeschlagen werden sollten auf einem Wahlvorschlagszettel als (später) vom Wahlvorstand beschlossen wird.

Gruß,
Cebulon

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