Kostenübernahme Seminar (Seminare / Fortbildung)

Balou, Wednesday, 21.09.2022, 12:29 (vor 554 Tagen)

Hallo Zusammen,

leider ist mir ein Seminar vom AG abgelehnt worden mit der Begründung.

"der Antrag auf Kostenübernahme für das Seminar „Mobbing Teil 1“ für Sie und Herr xxx wird abgelehnt.

Fortbildungen der SBV müssen erforderlich sein. Grundsätzlich geht die Rechtsprechung bei Grundschulungen von einer Erforderlichkeit aus. Bei sog. Spezialschulungen muss zudem ein besonderer betrieblicher Bedarf (konkreter Anlass) dargelegt werden (vgl. Kommentar zum SGB IX, Düwell, § 179 Rn. 120).

Vorliegend handelt es sich nicht um eine Grund-, sondern um eine Spezialschulung. Ein konkreter Anlass ist nicht dargelegt. "

Auf diese habe ich eine Antwort gesendet.
"
leider sehe ich diese etwas anders, da es in unserem Betrieb schon Fälle von Mobbing stattgefunden haben.
Es kommt bei einem Seminarbesuch nicht darauf an, ob dem Arbeitgeber eine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt wird oder bekannt ist. Auch ist es ohne Belang, ob eine solche Mobbing-Konfliktlage etwa dem Integrationsteam bekannt ist und den Arbeitgeber über das Problem konkret informiert. Eine solche Info an den Arbeitgeber wäre evtl. sogar strafbar, wenn sie ohne Einverständnis des Mobbingopfers namentlich erfolgen würde.
Es wäre geradezu kontraproduktiv, erst dann - verspätet - mit einer Schulung zu beginnen, wenn sich ein Mobbingproblem zuspitzt und das Mobbingopfer ggf. monatelang leiden zu lassen bis zum nächsten Seminar, bei dem dann aber möglicherweise bereits alle Plätze belegt sind. Jederzeit können Menschen plötzlich in derartige Krisensituationen geraten, in denen sie kompetenter und rascher Hilfe bedürfen. Ohne vorherige Schulung ist die gebotene frühzeitige bzw. professionelle Hilfe, die Betroffene von ihrer gewählten SBV erwarten, regelmäßig ausgeschlossen.
Man kann derartige Schulungsmaßnahmen auch mit einer Grippeschutzimpfung vergleichen. Eine Grippeschutzimpfung wird auch "vor" der Zeit vorgenommen, in der eine Grippe drohen könnte. Man impft dann gegen einen Virus, der drohen könnte, um es erst gar nicht zu einer entsprechenden Erkrankung (Grippe) kommen zu lassen."

Auch das ich wenn es keine Zusage zur Kostenübernahme gibt, ich gerne eine Arbeitsrechtliche Beratung dazu gerne in Anspruch nehmen möchte, mit einer Frist von 2 Wochen.

Daher eine Frage gibt es andere Möglichkeiten, da die Frist schon verstrichen ist.
Könnt Ihr die länger dabei sind etwas Hilfestellung geben.

Danke schön

Kostenübernahme Seminar

WoBi, Wednesday, 21.09.2022, 13:22 (vor 554 Tagen) @ Balou

Hallo Balou,

die SBV ist eine Einpersonenvertretung und bedarf für ihre Aufgabenwahrnehmung eine besonders gründliche Ausbildung, da die SBV nicht auf das "Kollektivwissen" eines BR-/PR-/..Gremium zurückgreifen kann. Dies gilt auch für spezifische Fachthemen wie z.B. Wirtschaftsrat.

Bezüglich der Beantragung von Seminaren/Schulungen/Weiterbildungen verweise ich auf die Suchfunkton. Dort kann u.a. eine Beschlussvorlage https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22134 gefunden werden.

Nachdem derzeit die regelmäßigen Wahlen für die SBV stattfinden, sollte überlegt werden, ob die Weiterbildung in der laufenden Wahlperiode noch erforderlich ist. Hier bedarf es sonst eines aktuellen dringlichen Bedarfs, der die Anwendung des vermittelten Wissens bis zur Neuwahl erfordert.
Eine Beantragung eines Seminars nach dem Wahlzeitpunkt, in der Hoffnung einer möglichen Wiederwahl, dürfte im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren schwer durchsetzbar sein.

--
Gruß
Wolfgang

Kostenübernahme Seminar

Balou, Thursday, 22.09.2022, 17:08 (vor 553 Tagen) @ WoBi

Danke Schön

RSS-Feed dieser Diskussion