Berechnung der Amtszeit (Allgemeines)

Rickert-Krings, Lippstadt, Thursday, 20.10.2022, 16:40 (vor 526 Tagen)

In unseren Wahlunterlagen für 2018 hatte ich die Amtszeit über ein Berechnungsformular beim BIH ermittelt und mir den Screenshot auch ausgedruckt.

Beginn der Amtszeit: 21.11.2018 (von mir eingegeben)
Ende der Amtszeit: 21.11.2022 (vom Online-Rechner des BIH ermittelt)

Den 21.11.2022 hatten wir somit auch als Ende der Amtszeit in der Wahlbekanntmachung 2018 aufgeführt.

Für die bevorstehende Wahl habe ich wieder den Online-Wahlkalender genutzt und einfach mal das "Ende der Amtszeit" über den Amtszeit-Rechner erneut ermitteln lassen.

Gebe ich jetzt als Beginn der Amtszeit den 21.11.2018 ein, wird als Ende der Amtszeit jetzt der 20.11.2022 ausgegeben!
Wie gesagt, in der Wahlbekanntmachung haben wir den 21.11.2022 stehen...

Unsere SBV-Wahl soll am Fr., den 18.11.2022 stattfinden.
Die gewählten Bewerber werden noch am gleichen Tag informiert, sodass sie bis zum 22.11.2022 die Möglichkeit zur Ablehnung haben (gemäß Wahlkalender des BIH).

Wann beginnt nun die neue Amtszeit und wann endet diese?
a) am 21.11.2022, weil die letzte Amtszeit am 21.11.2022 endet
b) am 22.11.2022, weil die letzte Amtszeit am 21.11.2022 endet
c) am 22.11.2022, weil dann die Frist endet, bis zu der die Bewerber die Wahl ablehnen können
d) an einem anderen Tag, nämlich: ...

Hilfe...
Die Informationen im Netz sind so irreführend...

Gruß, Ricarda

Berechnung der Amtszeit

Cebulon, Sunday, 23.10.2022, 08:30 (vor 523 Tagen) @ Rickert-Krings

d) an einem anderen Tag, nämlich: ...

… die Amtszeit der bisherigen SBV endet m.E. am Sonntag, dem 20.11.2022 um 24:00 Uhr, falls ihre Amtszeit am 21.11.2018 um 00:00 Uhr begann nach § 177 Abs. 7 Satz 2 Alternative 2 SGB IX.

Gruß,
Cebulon

Berechnung der Amtszeit

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 24.10.2022, 10:49 (vor 522 Tagen) @ Rickert-Krings

Hallo,

der BIH-Rechner hatte hier leider einen Programierfehler, der nunmehr berichtigt wurde.

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&Tschüß

Wolfgang

Berechnung der Amtszeit

Rickert-Krings, Lippstadt, Monday, 31.10.2022, 07:31 (vor 515 Tagen) @ albarracin

Danke für die Info.

Aber was ist dann das offizielle Amtszeit-Ende?
Das, was in der Wahlbekanntmachung steht, oder was nach Berechnung richtig wäre?
Es geht nur um einen Tag, aber bei der Wahlversammlung und dem späteren Schriftverkehr soll dann einheitlich das korrekte Datum verwendet werden.

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Gruß, Ricarda

Berechnung der Amtszeit

Cebulon, Monday, 31.10.2022, 14:34 (vor 515 Tagen) @ Rickert-Krings

Aber was ist dann das offizielle Amtszeit-Ende? Das, was in der Wahlbekanntmachung steht, oder was nach Berechnung richtig wäre.

Es zählt einzig und allein das Ende kraft Gesetzes laut § 177 SGB IX und BGB. Ein Wahlvorstand oder eine Wahlleitung kann das wahlrechtlich nie verändern durch eine (fehlerhafte) Berechnung bzw. durch eine falsche Bekanntmachung. Niemand ist befugt, diese Amtszeit abweichend vom Gesetz(geber) zu bestimmen. Das ist nur dem Gesetzgeber vorbehalten (Vorbehalt des Gesetzes) und niemandem sonst.

Gruß,
Cebulon

Berechnung der Amtszeit

Rickert-Krings, Lippstadt, Monday, 31.10.2022, 14:57 (vor 515 Tagen) @ Cebulon

Vielen Dank!

Dann werden wir als Ende der Amtszeit den 20.11.2022, 24 Uhr kommunizieren und Beginn der neuen Amtszeit 21.11.2022, 00:00 Uhr.

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Gruß, Ricarda

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