Dienstvereinbarung Telearbeit (Gleichstellung)

Apfelsaft, München/ Bayern, Friday, 28.10.2022, 07:35 (vor 539 Tagen)

Hallo,
wir haben eine Dv für die Tele Arbeit / Homeoffice abgeschlossen. Dabei gibt es einige Ausnahmen unter Sozialkreterien. Das heißt: Wer zu pflegende Angehörige betreuen muss, oder Kinder betreuen muss, hat unter Anderem mehr Homeoffice Tage als andere. Auch Schwerbehinderte haben die eine oder andere Sonderregel. Der Arbeitgeber besteht darauf, dass diese Vorzüge nur für Schwerbehinderte mit 50 % und Ausweis gilt, aber nicht für 30% und Gleichgestellten. Weil bei denen ist es nicht so schlimm...
Ich bin der Meinung dass Gleichgestellte genau so berücksichtigt werden sollten als die Schwerbehinderten. Wozu wären Sie dann gleichgestellt?
Eure Meinungen dazu bitte.
Danke
Helmut

Dienstvereinbarung Telearbeit

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 28.10.2022, 09:25 (vor 539 Tagen) @ Apfelsaft

Hallo,

da gleichgestellte Beschäftigte gem. § 151 grundsätzlich (mit abschließend definierten Ausnahmen) auch unter den Schutz des SGB IX fallen, gilt für sie zB auch der § 164 Abs. 4 und 5.
Deswegen ist diese pauschale Differenzierung nicht nur inhaltlich völliger Unsinn, sondern auch rechtlich nicht haltbar.

--
&Tschüß

Wolfgang

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