Transbehinderung

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 07.11.2022, 08:53 (vor 529 Tagen) @ golo677

Hallo,

die frühere Definition der "Geschlechtsidentitätsstörung" gibt es so nicht mehr. Transsexuelle, transgender und geschlechtsnichtkonforme Menschen sind nicht mehr per se als krank bezeichnet und deswegen auch nicht automatisch behindert.

Deswegen werden nach deutschem Recht auch nur konkrete Erkrankungen bewertet - unabhängig davon, ob sie mit der sexuellen Orientierung zusammenhängen wie zB Folgen einer Geschlechtsumwandlung oder aber nicht.

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&Tschüß

Wolfgang

Transbehinderung

Georgina, Monday, 14.11.2022, 07:04 (vor 522 Tagen) @ golo677

Hier gehts wahrscheinlich eher um die BID.
Auch das ist sicher ein Störungsbild, welches fachärztlich diagnostiziert und vom Amt als Behinderung anerkannt werden kann...wo sich der GdB dann bewegen würde, kann ich nicht beurteilen. :-|

Anders als bei einer dissoziativen Störung -die sich ja quasi in Pseudo-Symptomatik (Blindheit, Lähmungen, Anfälle etc.) ausdrückt und vom Betroffenen als real wahrgenommen wird- steht bei der BID ja eher der "Wunsch" nach einer entsprechenden Einschränkung (Lähmung, Amputation etc.) im Vordergrund.

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