Briefwahl ungültig wg. falscher Adressen aus der Personalabteilung? (Allgemeines)

Trine, Kleve, Wednesday, 16.11.2022, 12:43 (vor 499 Tagen)

Hallo zusammen,

ich brauche mal ganz dringend eine Antwort. Heute Nachmittag wird bei uns die Briefwahl ausgezählt. Rein zufällig hat sich bei mir jemand von den Wahlberechtigten gemeldet, dass sein Umschlag mit den Wahlunterlagen mit einem Schreibfehler im Namen und an eine uralte Adresse geschickt wurde. Diesen hat er nur deshalb erhalten, weil dort noch Verwandtschaft von ihm wohnt. Er weiß aber mit Sicherheit, dass sein Name mit richtiger Schreibweise und aktueller Adresse in der Personalabteilung hinterlegt ist (hat er auch dort nachgefragt und prüfen lassen).
Rein zufällig habe ich vorhin in unserer Poststelle mitbekommen, dass heute schon wieder 2 Umschläge vom 20.10. (!) als unzustellbar zurück gekommen sind. Die Betroffenen können dann natürlich nicht mehr rechtzeitig erreicht werden und noch ihre Stimme abgeben.

Leider weiß ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, in wievielen Fällen insgesamt das passiert ist, ob die falschen Adressen evtl. von den Betroffenen nicht korrekt gemeldet wurden oder ob die Personalabteilung da einen Riesenmist gebaut hat, weil sie auf irgendwelche uralten Daten zurückgegriffen hat.

Muss ich die Wahl im letzteren Fall für ungültig erklären und wiederholen lassen?

Zur Info: wir sind insgesamt nur 25 SB und die Wahl wurde per Briefwahl durchgeführt wg. 2 weit auseinanderliegenden Standorten.

Vielen Dank im Voraus
Trine

Briefwahl ungültig wg. falscher Adressen aus der Personalabteilung?

magheinz ⌂, Wednesday, 16.11.2022, 21:04 (vor 499 Tagen) @ Trine

Mal so eine Idee als Berliner:-)
Wahlwiederholungen sind dann zwingend, wenn die Fehler potentiell Mandatsrelevant sind. Hat also die gewählte VP mit mehr als 10 Stimmen Vorsprung gewonnen und es sind nur 5 Stimmen strittig, dann ist das so ok.
Jetzt haben wir aber hier in Berlin heute gehört, dass es so gravierende Fehler geben kann, dass diese Prüfung auf Mandatsrelevanz ausbleiben kann.

Keine Ahnung ob man das auf die SBV-Wahl übertragen kann.

Briefwahl ungültig wg. falscher Adressen aus der Personalabteilung?

Cebulon, Wednesday, 16.11.2022, 22:19 (vor 499 Tagen) @ Trine

Muss ich die Wahl im letzteren Fall für ungültig erklären und wiederholen lassen?

Hallo, die SBV ist dazu natürlich nicht befugt. Dazu müssten sich drei Wahlberechtigte finden, die die Wahl beim Arbeitsgericht rechtzeitig anfechten. Unglaublich diese Schlamperei in Ihrer Personalstelle.

Gruß,
Cebulon

Briefwahl ungültig wg. falscher Adressen aus der Personalabteilung?

Trine, Kleve, Thursday, 17.11.2022, 16:30 (vor 498 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

ich hab mich mit dem Wahlvorstand noch mal dazu ausgetauscht. Da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten geantwortet haben (15 von 25), ist das Ergebnis eher eindeutig. Es gab auch nur insgesamt 4 Rückläufer, von deinen 1 über Telefon noch erreicht wurde und sich die Unterlagen persönlich abgeholt hat. Da es auch keine Konkurrenzkandidatur gab, wäre das Ergebnis nach einer Neuwahl nicht viel anders.
Daher hat der Wahlvorstand beschlossen, das Ergebnis so stehen zu lassen. Wenn irgendjemand meint, das wäre nicht in Ordnung, müssten schon 3 Leute gemeinsam die Wahl anfechten. Wird nicht passieren.

Mir wäre zwar wichtig, dass die zuständige Stelle für die Adressgenerierung zumindest einen Tritt vors Schienbein kriegt - aber das muss leider der Wahlausschuss machen. Die fühlten sich aber eher kritisiert und genervt, ist fraglich, ob die das machen.

Naja, zumindest bin ich froh, dass die Wahl jetzt abgeschlossen ist und ich endlich weiter arbeiten kann.

Viele Grüße
Trine

Briefwahl ungültig wg. falscher Adressen aus der Personalabteilung?

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 18.11.2022, 09:11 (vor 497 Tagen) @ Trine

Hallo,

Hallo Trine,

Du hast Glück gehabt, daß Dein WV noch die Kurve gekriegt hat

Daher hat der Wahlvorstand beschlossen, das Ergebnis so stehen zu lassen.

In diesem Fall hat der WV gar nichts zu beschließen. Der WV hat lediglich das Recht, eine Wahl abzubrechen, wenn sie nichtig sein könnte. In allen anderen Fällen hat er die Wahl weiterzuführen und das Ergebnis bekannt zu geben - mehr nicht.

Wenn irgendjemand meint, das wäre nicht in Ordnung, müssten schon 3 Leute gemeinsam die Wahl anfechten.

Genau das ist bei Wahlverstössen, die nicht zur Nichtigkeit führen, der einzige gesetzliche Weg. Der Gesetzgeber hat diese Entscheidung ausschließlich den Wähler*innen überlassen - niemandem sonst, erst recht nicht dem WV.


Naja, zumindest bin ich froh, dass die Wahl jetzt abgeschlossen ist und ich endlich weiter arbeiten kann.

Du solltest darauf achten, daß der nächste WV, den Du berufst, sich besser schulen lässt.


Viele Grüße
Trine

--
&Tschüß

Wolfgang

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