Erstes Vorstellungsgespräch, nur ein Bewerber (Einstellung)

magheinz ⌂, Wednesday, 16.11.2022, 20:34 (vor 521 Tagen)

Hallo,

Ich hab morgen mein erstes Vorstellungsgespräch, welches ich als SBV begleiten darf.
Es gibt genau einen Bewerber, der auch noch schwerbehindert ist.

Mal ganz direkt gefragt: er wurde zum Gespräch eingeladen, also ist davon auszugehen, dass er nicht offensichtlich fachlich ungeeignet ist.
Wir sind öffentlicher Dienst, Bund.
Es geht also um die Bestenauswahl, was bei einer Person recht einfach zu beantworten ist.
Wenn er jetzt die ausgeschriebenen harten Kriterien erfüllt, dann ist er doch fast automatisch eingestellt, oder?

Erstes Vorstellungsgespräch, nur ein Bewerber

Hansmann, Niedersachsen, Thursday, 17.11.2022, 09:07 (vor 520 Tagen) @ magheinz

Guten Morgen,

"Muss nicht, aber kann". ÖD ist ja verpflichtet Bewerber mit Schwerbehinderung einzuladen.

Gruß

Erstes Vorstellungsgespräch, nur ein Bewerber

Scheeks, im MTK, Friday, 18.11.2022, 19:27 (vor 519 Tagen) @ magheinz

Ich hab morgen mein erstes Vorstellungsgespräch, welches ich als SBV begleiten darf.
Es gibt genau einen Bewerber, der auch noch schwerbehindert ist.
Wir sind öffentlicher Dienst, Bund.

Danke, wichtige Info :-)

... er wurde zum Gespräch eingeladen, also ist davon auszugehen, dass er nicht offensichtlich fachlich ungeeignet ist.

Wie Hansmann bereits schrieb, muss im ÖD eingeladen werden. Daher ist die Einladung kein Indiz für fachliche Eignung.

Wenn er jetzt die ausgeschriebenen harten Kriterien erfüllt, dann ist er doch fast automatisch eingestellt, oder?

Schwer zu sagen und kommt ggf. auch auf dich an. Wenn er in jeder Hinsicht geeignet ist, düfte die Einstellung folgen. Gibt es Zweifel, wäre auch denkbar, dass das Stellenbesetzungsverfahren mangels geeigneter Bewerber abgebrochen und durch erneute Stellenausschreibung neu gestartet wird. Frag doch auch mal euren Personalrat dazu :-)

Erstes Vorstellungsgespräch, nur ein Bewerber

magheinz ⌂, Friday, 18.11.2022, 21:48 (vor 519 Tagen) @ Scheeks

Ich hab das Gespräch in Doppelfunktion begleitet, also auch als PR.

Ich hab als PR bisher einfach noch kein Verfahren erlebt, bei dem der einzige Bewerber auch noch schwerbehindert ist.

Hab ich eigentlich das Recht, den Bewerber zu kontaktieren und zu seiner Behinderung zu fragen? Einfach um abzuschätzen, was es eventuell an Gilfen etc braucht, noch bevor er eingestellt ist. Vor allem auch um sagen zu können, dass es keinerlei Einschränkungen für ihm gibt und/oder wir diese eben ausgleichen können?

So ein Spruch wie: "ob er das überhaupt körperlich schafft" ist schon gefallen. Da würde ich gerne gegenhalten können.

Aus den Unterlagen geht nichts über sein Handicap hervor, nur der Grad von 50 wird erwähnt.

Erstes Vorstellungsgespräch, nur ein Bewerber

magheinz ⌂, Saturday, 19.11.2022, 10:39 (vor 518 Tagen) @ magheinz

Eine Frage noch: Kann in diesem Fall überhaupt eine Diskriminierung in Betracht gezogen werden? Es gibt ja keinen, der vorgezogen wird.

Erstes Vorstellungsgespräch, nur ein Bewerber

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 19.11.2022, 12:05 (vor 518 Tagen) @ magheinz

Hallo,

Hab ich eigentlich das Recht, den Bewerber zu kontaktieren und zu seiner Behinderung zu fragen?

Das gehört sogar zu Deinen gesetzlichen Aufgaben.
Einfach um abzuschätzen, was es eventuell an Gilfen etc braucht, noch bevor er eingestellt ist.
Genau deswegen. Wie willst Du sonst schon im Vorfeld klären können, wie evtl. Einschränkungen kompensiert werden könnten und ggfs. schon ein "Paket" schnüren für die notwendigen Maßnahmen?

Vor allem auch um sagen zu können, dass es keinerlei Einschränkungen für ihm gibt und/oder wir diese eben ausgleichen können?

Auch das ggfs.


So ein Spruch wie: "ob er das überhaupt körperlich schafft" ist schon gefallen. Da würde ich gerne gegenhalten können.

Ich und wahrscheinlich fast jede SBV kennt den Fall, daß Beteiligte im Bewerbungsverfahren auf einmal zu medizinischen Pseudokoryphäen werden, nur um eine*n schwerbehinderten Bewerber*in zu verhindern. Für derartige Zweifel gibt es aber nur eine betriebliche Autorität, nämlich den/die Betriebsärztin/-arzt. Ohne klare arbeitsmedizinische Untermauerung wäre eine derartige Bemerkung im Fall einer Ablehnung mE ein klarer Diskriminierungstatbestand.

--
&Tschüß

Wolfgang

Erstes Vorstellungsgespräch, nur ein Bewerber

magheinz ⌂, Saturday, 19.11.2022, 14:42 (vor 518 Tagen) @ albarracin

Danke für die deutlichen Worte.
Die SBV-Fortbildung ist leider erst in zwei Wochen. Hoffe die gibt mit eine gewisse Sicherheits bei diesen Fragen.

Erstes Vorstellungsgespräch, nur ein Bewerber

Apfelsaft, München/ Bayern, Wednesday, 30.11.2022, 07:11 (vor 507 Tagen) @ magheinz

Was dem Bewerber genau fehlt, hat den AG nicht zu intereseíeren. Der Bewerber muss lediglich das erfüllen können, was in der Stellenausschreibung steht. z.B. <Der Stelleninhaber muss in der Lage zu sein, und 20 kg schwere Sachen zu tragen> etc. Wenn er das nicht kann, wirds schwierig. Auf was sich seine 50% beziehen, hat den AG nicht zu interessieren. Fragen wie: Darf man fragen was oder wo es Ihnen fehlt, haben keinen zu Interessieren. Ob Du einen fremden Bewerber anrufen darfst, wäre ich vorsichtig. Ist es ein Kollege vom Haus, kannst Du Ihn ja mal ansprechen.

Erstes Vorstellungsgespräch, nur ein Bewerber

magheinz ⌂, Sunday, 11.12.2022, 17:29 (vor 496 Tagen) @ Apfelsaft

Ob Du einen fremden Bewerber anrufen darfst, wäre ich vorsichtig. Ist es ein Kollege vom Haus, kannst Du Ihn ja mal ansprechen.

Das war jetzt Thema in der Schulung.
Da die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderten in den Betrieb ist und Bewerber explizit als Zielgruppe genannt sind, scheint das ok zu sein.

Wäre ja auch blöd, wenn der Bewerber im Rolli für das Bewerbungsgespräch vor einer Treppe steht und ihn niemand fragen durfte, was konkret zu beachten ist.

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