SBV Stellvertretung Rücktritt und Nachwahl (Wahlen)

Andreas-B, Friday, 02.12.2022, 08:38 (vor 508 Tagen)

Moin zusammen!

Ich bin nunmehr in der 2. Amtszeit, dieses mal als Stellvertr. VP da ich Doppelmandat habe.
Aus betr. Gründen würde ich nunmehr gerne, da gestern ein neu eingestellter engagierter Kollege für dieses Amt Interesse bekundet hat, ihm gerne die Möglichkeit geben, als Stelli reinzukommen.
Unglücklicherweise kurz nachdem unsere Wahl hier gelaufen ist :-)

Wir haben ca. 21 SBM bei uns, ich habe keine konkrete Zahl gefunden die sagt, wieviele Stellvertreter es geben darf bei der Anzahl- ich hätte sonst den 2. Stellvertreter gemacht für den Fall das beide verhindert wären.
Ich würde daher meinen Rücktritt erklären und mich mehr der BR-Arbeit widmen da sich einige aus dem Gremium für spezielle Themen wie BEM, Mobbing.. gezielt fortbilden werden.
Um zur eigentlichen Frage zu kommen:
Es wird ja nur der Stellvertreter neu gewählt werden - wir haben das vereinfachte Wahlverfahren hier. Die Wahl selbst wird doch genauso abgewickelt oder?
Unsere Vorsitzende, die auf Wahlseminar war, ist länger AU und daher nicht zu fragen.

Viele Grüße Leute :-)

SBV Stellvertretung Rücktritt und Nachwahl

WoBi, Friday, 02.12.2022, 09:06 (vor 508 Tagen) @ Andreas-B

Hallo Andreas-B,

1. Es gib so was wie Voraussetzungen für die Wählbarkeit in § 177 Abs. 3 SGB IX:

"Wählbar sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder der Dienststelle seit sechs Monaten angehören; besteht der Betrieb oder die Dienststelle weniger als ein Jahr, so bedarf es für die Wählbarkeit nicht der sechsmonatigen Zugehörigkeit. Nicht wählbar ist, wer kraft Gesetzes dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat nicht angehören kann."

2. Eine Wahl ist kein Wunschkonzert, sondern der Wählerwille bestimmt die Reihenfolge der stellvertretenden Mitglieder der SBV, wenn mehr als ein Stellvertreter zu wählen ist.

3. Die Voraussetzungen für eine Nachwahl von Stellvertreter ist in § 21 SchwbVWO geregelt.
Die Anzahl der Stellvertreter bestimmen die Wahlberechtigten in der Wahlversammlung.

--
Gruß
Wolfgang

SBV Stellvertretung Rücktritt und Nachwahl

Andreas-B, Friday, 02.12.2022, 09:41 (vor 508 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

danke für die schnelle Info.
Also die Wählbarkeit ist mir bekannt, das passt, der Kollege ist über 1 Jahr da.

Den Rest schaue ich mir gerne an und arbeite mich da mal ein!

Viele Grüße

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