Aufgewendete Zeit als (Gesamt-)SchwBV?

Raphael, Thursday, 19.02.2004, 22:43 (vor 7371 Tagen)

Hallo "Mitstreiter",

ich hätte da mal eine Frage zu der Zeit, die ihr so für
eure Tätigkeit aufwendet.
Ich bin seit Dez.'03 nun
Gesamtschwerbehindertenvertreter und nach Resturlaub
und Geschäftsjahresabschluss wollte ich nun zielstrebig
an meine Aufgaben rangehen. Für meinen Arbeitgeber, wie
für mich ist diese ganze Materie Neuland. Es soll in
unserem Unternehmen natürlich nun auch eine IV
abgeschlossen werden, da bisher noch nichts in dieser
Richtung geschehen ist.
Ich habe nun festgestellt, daß ich doch nun ein
erhebliches mehr an Zeit brauche, um meine Arbeit als
Gesamt-SchwBV auszuüben, als noch zu Zeiten, in denen
ich nur SchwBV war.
Jetzt hätte ich hier von euch mal gewusst, wieviel Zeit
ihr während der Arbeit mit Tatigkeiten für die
Gesamt-SchwBV Arbeit(Kontakte mit den div.
Einrichtungen halten, Sondierung möglicher
Seminare/Informationsveranstaltungen, dazu regelmäßiger
Austausch von Infos untern den SchwBV, ect.) verbringt>
Hier geht es nun nicht um Sprechstunden, denn als
SchwBV bin ich immer erreichbar und habe dort auch kein
Problem seitens des AG, wenn ich mir dann Zeit nehme.
Soweit ich den Gesetzestext verstehe, kann ich mir
meine Zeit selbst nehmen, wenn ich meinem AG dies
mitteile. Zumindest für Veranstaltungen, wie Seminare
und andere. Oder lese ich das falsch> Ich möchte mich
da nicht gleich schon auf dünnem Eis bewegen, und frage
daher vorher euch, da ihr da doch schon um einiges
reicher an Erfahrung seid.
Danke für eure Antworten.

Gruß Raphael

Re: Aufgewendete Zeit als (Gesamt-)SchwBV?

hackenberger, Friday, 20.02.2004, 10:24 (vor 7370 Tagen) @ Raphael

Hallo Raphael,

hier kann man keine Vorgaben oder Zeiten geben. Denn
es ist sehr stark davon abhängig, wie viele Schwb und
oder VPSchwb ich zu betreuen habe. Bei dem Thema
Zeiten für notwendige Fortbildungen kommt es auch
darauf an, wie lange ich schon diese Aufgabe mache.
Ein weiterer Pkt. ist auch, welche Aufgaben erledige
ich in meiner Funktion> Ich z.B. mache auch viele
Aufgaben die eigentlich Aufgaben des AG wären, z.B.
stelle ich die notwendigen Anträge zu den Themen:
Mehrfachanrechnung/Mittelbeantragungen für
behindertenbedingte Arbeitsplatzausstattungen, Mittel
für Gebärdendolmetscher, Betreuungszuschüssen und
Lohnkostenzuschüsse usw.. Ich mache diese alle fertig
und hole mir nur noch die Unterschrift beim
Arbeitgeber bzw. im Personalbüro. Hierin sehe ich auch
ein Punkt, wie man gegenüber dem AG auch gut belegen
kann, dass es auch für ihn gut ist hier eine SchwbV zu
haben.

Weiter soll man als SchwbV ja auch die Zeiten für die
Teilnahme an BR-Sitzungen und den Sitzungen der
Ausschüsse des BR einplanen.

Du siehst, es gibt hier viele Zeiten die zu
berücksichtigen sind. Es kann sich so durchaus
ergeben, dass man seine gesamte oder mindestens die
überwiegende Arbeitszeit für diese Aufgabe benötigt.
Es ist letztlich auch gegenüber dem AG ein
Rechenexempel.

Bernhard

Re: Aufgewendete Zeit als (Gesamt-)SchwBV?

Raphael @, Sunday, 22.02.2004, 20:42 (vor 7368 Tagen) @ Raphael

Hallo Bernhard,

da ich auch noch BR-Mitglied bin, ist diese Zeit schon
eingeplant. Lediglich die sonstiges Aufgaben, die da
doch um einiges umfangreicher sind, bereiten meinem AG
anscheinend Probleme.
Ich habe bis jetzt noch keinen Kommentar dazu gefunden,
in wie weit man die Zeit etwa bestimmen kann. Lediglich
im Basiskommentar zum SGB IX(Feldes/Kamm/Peiseler/von
Seggern/Unterhinnighofen/Westermann/Witt -- also das
gelbe Buch) aus dem Bund Verlag finde ich eine Passage
auf Seite 150(falls du dieses Exemplar vorliegen hast)
in der steht, ich zitiere wörtlich:

§96 Rn.11 (4)Die Tätigkeit der
Schwerbehindertenvertrtetung findet überwiegend während
der Arbeitszeit statt. Aus diesem Grunde ist der
Arbeitgeber nach Abs. 4 Satz 1 verpflichtet, die
Vertrauensperson zur Wahrnehmung und Erledigung ihrer
Aufgaben nach §95 von ihrer beruflichen Tätigkeit
freizustellen. Dabei darf das Arebitsentgelt nicht
gemindert werden. Da die Schwerbehindertenvertretung in
ihrer Funktion an keinerlei Weisungen weder durch den
Arbeitgeber, den Betriebsrat oder sonstige
innerbetriebliche wie außerbetriebliche Stellen
gebunden hat, entscheidet sie selbst, wann, wie oft und
zu welchen Zweck es erforderlich ist, tätig zu werden.
Die Erledigung der Aufgabe als Interessenvertretung der
schwerbehinderten Menschen hat Vorrang vor der
Tätigkeit in der Eigneschaft als Arbeitnehmer.

Jetzt ist meine Frage, wird dem AG dies als Aussage
genügen> Ich habe keine Lust gleich die harten
Geschütze auzufahren, um meine Rechte, die ich benötige
zur Durchführung meiner Tätigkeiten als GSchwbV,
durchzusetzen.
Weißt du noch einen Rat, oder hast evtl. noch einen
Kommentar dazu>

Gruß Raphael

Re: Aufgewendete Zeit als (Gesamt-)SchwBV?

hackenberger, Monday, 23.02.2004, 15:37 (vor 7367 Tagen) @ Raphael

Hallo Raphael,

versuche doch einmal in einem gespräch mit dem AG
diese Argumente und ggf. einiges aus meiner Antwort zu
besprechen. Bei einen vernüftigen AG sollte ein
vertrauensvolles Gespräche ausreichen.

Überlege Dir auch in wie weit Du dem AG die
Zeitnotwendigekeit damit begründen kannst, weil Du
Aufgaben übernimmst die eigentlich durch den AG zu
erbringen sind. Hier kann auch behilflich sein, dass
Du dem AG erläuterst, dass er durch eine SchwbV die
Zeit hat um ihre Aufgabe vernüftig durchzuführen der
AG Vorteile hat, z.B. weil er Ausgleichsabgaben
einsparen und ggf. andere Mittel in Anspruch nehmen
kann.

Bernhard

RSS-Feed dieser Diskussion