Krisenmanagement (Allgemeines)

Hansmann, Niedersachsen, Wednesday, 07.12.2022, 09:11 (vor 497 Tagen)

Guten Morgen
Bei uns im Betrieb gibt es seit ca. 2 Jahren eine Art Corona Krisenmanagement. Dort werden für die verschiedenen Bereiche Maßnahmen (Schnelltests, Maske tragen, usw.) beschlossen. Als wiedergewählte VP (diesmal ohne Doppelmandat, als BR war es mir möglich, die Protokolle einzusehen) möchte die SBV gern erfahren, was der Krisenstab im Vorfeld für Beschlüsse fasst. Daher schrieb ich den GF mit dem Hinweis auf den §178 (2) SGB9 an. Als Antwort kam der Hinweis, der Krisenstab würde sich nicht ausschließlich um die behinderten Menschen befassen, sondern um alle Mitarbeiter. Also würden alle Mitarbeiter gleich informiert werden und eine Ausweitung des Verteilers wäre nicht nötig.

Natürlich kann eine Interessenvertretung nur arbeiten, wenn sie umfassende und zeitnahe Informationen bekommt. Kann sich der GF so herausreden? Was habe ich jetzt noch für Möglichkeiten?

Viele Grüße Hansmann

Krisenmanagement

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 07.12.2022, 12:40 (vor 496 Tagen) @ Hansmann

Hallo,

natürlich bist Du weiterhin zu beteiligen, da ja schwerbehinderte/gleichgestellte Beschäftigte aufgrund besonderer Behinderungen auch besondere Maßnahmen benötigen. Das sollte doch relativ leicht zu argumentieren sein.

--
&Tschüß

Wolfgang

Krisenmanagement

Hansmann, Niedersachsen, Wednesday, 07.12.2022, 13:15 (vor 496 Tagen) @ albarracin

Vielen Dank für die Antwort. Ich befürchte allerdings, mit Argumentation komme ich nicht weiter. Aber ich werde noch einen Anlauf unternehmen, die SBV möchte ja mit der Geschäftsführung eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gestalten.

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