Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht. (Zusatzurlaub)

Jürgen:G, Wednesday, 07.12.2022, 11:30 (vor 478 Tagen)

Moin mein Schwerbehinderten Ausweis ist seit dem 04/2022 abgelaufen und ich habe vom Betrieb 2 Tage Sonderurlaub erhalten. Ich hatte einen Verschlimmerungsantrag gestellt der abgelehnt wurde und auch der Widerspruch wurde abgelehnt so das ich Klage vorm Sozial Gericht eingereicht habe aber bis heute ( 07.12.2022 ) noch nichts gehört und ich bin auch sicher das es erst 2023 weiter geht,was ist mit meinem fehlenden 3 Tage Sonderurlaub nach §208 SGB IX ? Ich weiß das mein Status solange erhalten bleibt bis zur Entscheidung des Sozial Gericht aber ich finde nichts darüber und der Betrieb möchte mir die 3 Tage nicht gewähren da mein Behindertenstatus seit 04/2022 erloschen ist. Gruß Jürgen

Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht.

bibi, Thüringen, Wednesday, 07.12.2022, 12:25 (vor 478 Tagen) @ Jürgen:G

Hallo Jürgen, schau mal hier:

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/beendigung-anwendung-schwerbehindertenrecht/

Solange du klagst und noch kein Urteil gesprochen wurde gelten weiterhin alle deine Vergünstigungen wie zusätzlichen Urlaubsanspruch, Lohnsteuerfreibetrag etc.
Und selbst nach dem Urteilsspruch hast du noch eine Schutzfrist von 3 Monaten.

Viele Grüße

Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht.

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 07.12.2022, 12:36 (vor 478 Tagen) @ Jürgen:G

Hallo,

da Dein Verfahren noch läuft, muß das Versorgungsamt den Ausweis für die voraussichtliche Dauer des Verfahrens verlängern.
Das solltest Du jetzt ganz schnell erledigen, damit Du mit dem verlängerten Ausweis noch für dieses Jahr den Zusatzurlaub beim AG geltend machen kannst.


Rechtsgrundlage ist § 199 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__199.html

--
&Tschüß

Wolfgang

Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht.

Cebulon, Wednesday, 07.12.2022, 16:06 (vor 478 Tagen) @ Jürgen:G

Ich weiß das mein Status solange erhalten bleibt bis zur Entscheidung des Sozial Gericht aber ich finde nichts darüber und der Betrieb möchte mir die 3 Tage nicht gewähren, da mein Behindertenstatus seit 04/2022 erloschen ist.

Nur zur Ergänzung. Bei der Ausgleichsabgabe ganzjährig berücksichtigungsfähig und ebenso ganzjährig auch beim Zusatzurlaub. Dieses Prinzip sollte auch ein ledigl. halbwegs „begabter“ Personaler eigentlich kapieren – der sein Gehirn einschaltet. Auch besteht Wahlrecht lt. § 177 Abs. 2 SGB IX.

Gruß,
Cebulon

Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht.

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 07.12.2022, 18:02 (vor 478 Tagen) @ Jürgen:G

Moin mein Schwerbehinderten Ausweis ist seit dem 04/2022 abgelaufen ....

Ist nur der Ausweis abgelaufen oder hast du einen Bescheid vom Versorgungsamt, das sich dein GdB auf ??? verringeret hat?

VG
Hotte

--
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"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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