Verhinderung durch BR-Mandat (Allgemeines)

extensor, Weinheim, Thursday, 19.01.2023, 08:10 (vor 463 Tagen)

Guten Morgen,

nachdem ich nach benutzen der Suchfunktion nicht schlau geworden bin, möchte ich gerne eine Frage stellen.

Seit kurzem bin ich stellv. BR Vorsitzender (SBV bin ich ebenfalls) und bin mir noch nicht sicher, ob ich dieses Amt so ausfüllen kann, wie es erforderlich ist. Ab Februar bin ich dort dann komplett freigestellt und mit viel Lesen und Reinarbeiten beschäftigt. Bin ich in diesem Fall verhindert im Amt der SBV und mein SBV Stellvertreter kann im Amt sein (in dem Fall dienstags Bürotag und bei Bedarf) oder verhindert meine Anwesenheit sein nachrücken, da ich ja nicht immer einen Termin wie eine Sitzung habe?

Ungern würde ich vorschnell mein Amt der SBV niederlegen, da ich wie gesagt noch nicht sicher bin, der Aufgabe des BR gewachsen zu sein.
Unser AG fragt schon nach, ob ich zurückgetreten bin, da ab Februar mein Stellv. SBV im Amt ist.

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Verhinderung durch BR-Mandat

garda, Berlin, Thursday, 19.01.2023, 14:38 (vor 462 Tagen) @ extensor

Hallo,

Verhinderung im Amt (hier der SBV) liegt vor, wenn du Aufgaben nicht erfüllen kannst weil andere Tätigkeiten (hier Amt im BR) vorgehen. Dann ist dein erster Stellvertreter im Amt, qua Gesetz. Festzustellen hast du das. Eigentlich ganz einfach, das Detail ist möglicherweise eher das Problem. Wie viele SB habt ihr? Ist der Stellvertreter herangezogen, dann kann er selbst handeln? Tritt das regelmäßig auf, danach klingt es, dann kann das dauerhaft geregelt werden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Verhinderung durch BR-Mandat

extensor, Weinheim, Thursday, 19.01.2023, 17:29 (vor 462 Tagen) @ garda

Wir haben ca. 55 SB. Es ist klar, dass ich selbst regel, wann ich verhindert bin. Mein Problem ist halt, dass der AG mich schon belagert, ob ich zurück getreten bin, sonst kann mein Stelli nicht dauerhaft in das Amt rücken, sondern nur, wenn ich eine Sitzung oder ähnliches habe.

Verhinderung durch BR-Mandat

garda, Berlin, Friday, 20.01.2023, 07:39 (vor 462 Tagen) @ extensor

Über einen Rücktritt entscheidest natürlich nur du, nicht dein AG, der sich hier nach meiner Auffassung "etwas zu fürsorglich" in deine Amtstätigkeit einmischt!

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Verhinderung durch BR-Mandat

extensor, Weinheim, Friday, 20.01.2023, 08:16 (vor 462 Tagen) @ garda

Guten Morgen,

klar entscheide ich über meinen Rücktritt selbst. Die Frage ist halt weiter: kann ich sicher meinen Stelli ins Amt holen, obwohl ich körperlich an den Tagen anwesend bin aber mit BR Tätigkeiten beschäftigt bin(diese aber immer mit Unterbrechungen)
Ich will dem AG keine Munition liefern.

Verhinderung durch BR-Mandat

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 20.01.2023, 09:44 (vor 461 Tagen) @ extensor

Moin Moin Extensor,

die Frage ist, was willst Du?
Du hast die Möglichkeit ganz freigestellt als BR Mitglied zu arbeiten. Eine volle Freistellung schließt für mich eine andere Tätigkeit aus, zumindestens, wenn sie wie bei Dir eine größere Zahl an Schwerbehinderten umfasst, für die Du zuständig bist. Diese dürfte mindestens 50% der Arbeitszeit ausmachen.

Andernfalls, zumindestens wenn es beim BR genauso ist wie beim PR, regelt dieser seine Freistellungen selbst, nur die Gesamtzahl ist durch die Zahl der Beschäftigten festgelegt.
Daher könntet Du auch teilfreigestellt als SBV und teilfreigestellt als BR Mitglied arbeiten, wenn der Arbeitgeber einer Teilfreistellung als SBV bei 55 Beschäftigten mit Schwerbehinderung zustimmt.

In erstem Fall wäre es nur fair, nicht 150% arbeiten zu wollen und den Stellvertreter nachrücken zu lassen. In letzterem Fall würde ein weiteres BR Mitglied eine Teilfreistellung erhalten können.

Daher die Frage, was willst Du?


Liebe Grüße

Hendrik

Verhinderung durch BR-Mandat

rollo, Friday, 20.01.2023, 13:31 (vor 461 Tagen) @ garda

Hallo Gerda,

"Verhinderung im Amt (hier der SBV) liegt vor, wenn du Aufgaben nicht erfüllen kannst weil andere Tätigkeiten (hier Amt im BR) vorgehen."

Mich würde mal interssieren wie du darauf kommst, dass BR-Tätigkeit vor SBV-Tätigkeit einzustufen ist?

Mit freundlichen Grüßen
rollo

Verhinderung durch BR-Mandat

garda, Berlin, Monday, 23.01.2023, 07:40 (vor 459 Tagen) @ rollo

Hallo,

Garda bitte, nicht Gerda!

Die Tätigkeit im BR-Mandat ist - wie bei Personalräten auch - gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, von der ich nur unter bestimmten Voraussetzungen entschuldigt bin, die Mehrzahl der SBV-Tätigkeiten erfolgen weil ein Recht besteht jeweils tätig zu sein. Die tatsächlich bestehenden Pflichten/Aufgaben der SBV sind zudem zeitlich einteilbar, können also auch keine Verhinderung produzieren.

1. Beispiel: die Teilnahme an der BR oder auch PR-Sitzung ist gesetzliche Pflicht für deren Mitglieder, die Teilnahme der SBV an dieser Sitzung ist deren Recht aber eben nicht Pflicht, sie muss ja nicht hingehen darf es aber.

2. Beispiel: Doppelmandat BR und SBV, BR-Sitzung ist angesetzt aber zeitgleich sind Auswahlgespräche mit Teilnahmerecht der SBV. Es besteht kein Wahlrecht wo ich hingehe, sondern die Pflicht zu Teilnahme an der BR-Sitzung, die Auswahlgespräche basieren auf einem Teilnahmerecht, nicht auf einer Pflicht.

Gerade das Beispiel 2 zeigt, in welche Konflikte ein Doppelmandat führen kann, nicht muss.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Verhinderung durch BR-Mandat

rollo, Friday, 20.01.2023, 13:37 (vor 461 Tagen) @ extensor

Hallo extensor,

im Doppelmandat befindest du dich immer in einer Zwickmühle. Du solltest dich für ein Amt eintscheiden da beide Ämter nur bedingt mit der gleichen Intensität ausgeübt werden können. Ein Amt bleibt immer auf der Strecke, es sei denn, du stufst ebenso wie Gerda die Arbeit im BR höher ein als die Amtstätigkeit in der SBV. Somit wäre aber die Entscheidung sehr einfach für dich.

Mit freundlichen Grüßen
rollo

Verhinderung durch BR-Mandat

WoBi, Friday, 20.01.2023, 14:49 (vor 461 Tagen) @ extensor

Hallo extensor,

zur Frage Doppelmandat / Parallelmandat kann über die Suchfunktion einiges gefunden werden.
Ehrenämter als SBV und BR/PR schließen sich nicht gegenseitig aus, führen aber auch nicht zur gegenseitigen Verhinderung. Es gibt keine gesetzliche Vorrangregelung zu den beiden Ehrenämter.
Mehr dazu z.B. unter https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26942

Der BR ist in der Regel ein Gremium. Die SBV ist eine Ein-Personen-Vertretung. In einem Gremium können die Aufgaben verteilt werden. Beschäftigte können sich an das BR-Mitglied ihres Vertrauens wenden.
Freistellungen für die BR-Vorsitzenden sind nicht dazu da, dass der Vorsitzende (alleine) die BR-Aufgaben für das Gremium erfüllt. Der BR-Vorsitzende in seiner erweiterten Sonderfunktion als Gremiumsmitglied hat Empfangs- und Sprecherfunktionen, koordinierende und überwachende Aufgaben für das Gremium zu erfüllen.
Die Freistellung erfolgt, weil diese Aufgaben ein Vollzeitjob sind.

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Gruß
Wolfgang

Verhinderung durch BR-Mandat

Monica99, Friday, 20.01.2023, 15:34 (vor 461 Tagen) @ extensor

Doppelmandat ist zu überlegen falls die Menge der Aufgaben beider Ämter in der Arbeitszeit nicht erledigt werden können.

Als SBV mit dem Doppelmandat BR/PR bedeutet nicht, dass die SBV verhindert ist weil sie BR/PR Aufgaben erledigen muss/will betrifft auch Fortbildung/Einarbeitung.

Die jeweiligen Mandate sind stets getrennt zu beachten und bewerten!!!

Also weil du BR Tätigkeiten incl. Fortbildung/Einarbeitung machst bist Du NICHT als SBV verhindert. Also kann hier dann nicht der Stellvertreter herangezogen werden.

Verhinderung betrifft IMMER nur Aufgaben/Tätigkeiten in dem jeweiligen Mandat!

So wenn DU dich als BR Fortbilden musst oder Aufgabe wahrnimmst bist Du NICHT als SBV verhindert!!

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mfg Monica

Verhinderung durch BR-Mandat

garda, Berlin, Monday, 23.01.2023, 07:47 (vor 459 Tagen) @ Monica99

Also weil du BR Tätigkeiten incl. Fortbildung/Einarbeitung machst bist Du NICHT als SBV verhindert. Also kann hier dann nicht der Stellvertreter herangezogen werden.

Verhinderung betrifft IMMER nur Aufgaben/Tätigkeiten in dem jeweiligen Mandat!

So wenn DU dich als BR Fortbilden musst oder Aufgabe wahrnimmst bist Du NICHT als SBV verhindert!!

Hallo Monica,

das möchte ich so nicht stehen lassen. Die Verhinderungsregelung der SBV ist viel weiter gefasst als die bei BR/PR und umfasst sogar eine dienstliche Verhinderung, wobei die Feststellung die SBV, nicht der Arbeitgeber trifft! Letzterer möchte das natürlich gerne ...

Bildet sich ein BR/PR weiter, ist das praktisch immer auch eine Fortbildung als SBV, deren Rechte sich ja weitgehend per Verweis aus dem jeweiligen Personalvertretungsrecht ergeben, was geradezu der Fluch der kirchlichen MAV ist! Mithin ist man also auch nach deiner Ansicht verhindert. ;-)

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Verhinderung durch BR-Mandat

Monica99, Tuesday, 24.01.2023, 11:03 (vor 457 Tagen) @ garda

Hallo,

...umfasst sogar eine dienstliche Verhinderung
sollte es idR nicht geben, da Mandatsarbeit VORANG hat!!

.....Bildet sich ein BR/PR weiter, ist das praktisch immer auch eine Fortbildung als SBV,
Fortbildung als BR/PR ist nicht immer auch eine Fortbildung als SBV! Denn ein BR/PR kann auch Fortbildung zum Thema "Leitung/Führung des BR/PR-Gremium ggf machen. Die Fortbildungen als BR/PR sind viel umfangreicher, mehr Themenbereiche wie die der SBV. SBV ist KEIN Gremium sondern eine Einpersonenvertretung, weitere Themen Betriebsvereinbarungen usw. Das sie SBV an den Gremien teilnehmen darf ist keine Grund alle Fortbildungsbereiche des BR/PR auch als SBV in Anspruch zu nehmen. Denn die SBV ist EBEN KEIN "kleiner" BR/PR auch wenn viel SBVn dieses annehmen.

Letztlich, wenn ein Mandatsträger mit Doppelmandat sich als BR/PR weiterbildet ist dass nicht eine Fortbildung als SBV. Dann muss er schon sagen und ggf sich mit dem AG herumärgern für eine Fortbildung als SBV. Also diese auch SO bei AG kundtun.

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mfg Monica

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