Aufwandsdeckungsmittel (Allgemeines)

Sitara44, Sunday, 29.01.2023, 15:52 (vor 452 Tagen)

Hallo an alle Forumsmitglieder! Ich habe mal eine Frage an Euch. Muss die SBV über die erhaltenen Aufwandsdeckungsmittel eines Jahres "Buch führen"? Ich Frage, weil ich nicht weiß, was mein Amtsvorgänger mit diesem Geld gemacht hat, und ich ihn auch nicht mehr fragen kann. Wenn die Mittel nicht verbraucht wurden, hätte er dann den Restbetrag an mich als Nachfolger übergeben müssen?
Danke schon mal an alle für die Rückmeldungen! :-)

Aufwandsdeckungsmittel

garda, Berlin, Monday, 30.01.2023, 07:57 (vor 451 Tagen) @ Sitara44

Hallo,

vielleicht erklärst du erstmal was du unter "Aufwandsdeckungsmittel" verstehst.

Da du dein Profil nicht ausgefüllt hast kann ich nur raten, dass du die steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung meinst die im Bereich des BPersVG an ab 50 % freigestellte SBV wie PR gezahlt wird. Dieser Betrag ist eine Art "verlorener Zuschuss", eine Rechenschaftspflicht gibt es da nicht und demzufolge auch keine Kassenverwaltung oder Übergabe.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Aufwandsdeckungsmittel

Sitara44, Monday, 30.01.2023, 17:34 (vor 451 Tagen) @ garda

Hallöchen lieber Michael!
Entschuldige, wenn ich mich nicht richtig ausgedrückt habe. Ich bin davon ausgegangen, dass ich mein Profil richtig ausgefüllt habe. Meine Frage bezieht sich auf die Mittel gem. Paragraph 179 (8) SGB IX. (8) "Die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber; für öffentliche Arbeitgeber gelten die Kostenregelungen für Personalvertretungen entsprechend." Es handelt sich um einen öffentlichen Arbeitgeber.
Lieben Dank!

Aufwandsdeckungsmittel

Hotte, Stuttgart, Monday, 30.01.2023, 18:55 (vor 451 Tagen) @ Sitara44

Hey,
ich versteh deine FRage nicht ganz.
Wenn du etwas benötigts informierts du deinen Arbeitgeber
Der muss beschaffen, bezahlen und sich die Verbuchnung kümmern.
Du hast also keiner Aufwand mit Nachweise etc.
oder wie läuft das bei dir?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Aufwandsdeckungsmittel

Sitara44, Monday, 30.01.2023, 19:18 (vor 451 Tagen) @ Hotte

Hallo lieber Hotte!
Danke für Deine Antwort. Es geht darum, dass die SBV ja so eine Art "Handgeld" für jeden schwerbehinderten Mitarbeiter bekommt.
Diese Aufwandsdeckungsmittel sollen zur Deckung des Repräsentationsaufwandes
verwendet werden.
Es handelt sich dabei um die pauschale Erstattung von Aufwendungen, für die eine
Kostentragungspflicht der Dienststelle nicht besteht. Davon können z.B. Blumen zum Geburtstag oder zum Firmenjubiläum gekauft werden.

Die grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme der Kosten für die Amtsführung der Schwerbehindertenvertretung bleibt davon unberührt.

Ich habe das Amt jetzt neu übernommen und habe keine Information darüber, was mit dem Geld passiert ist, das der Vorgänger bekommen hat. Muss ich das weiter versuchen aufzuklären oder nicht? Eine Übergabe hat nicht stattgefunden und ich kann den Vorgänger auch nicht mehr fragen.

Vielleicht ist mein Problem jetzt klarer geworden?

Liebe Grüße an alle die so lieb sind und mir helfen wollen!

Aufwandsdeckungsmittel

Hotte, Stuttgart, Monday, 30.01.2023, 21:14 (vor 451 Tagen) @ Sitara44

Hallo lieber Hotte!
Danke für Deine Antwort. Es geht darum, dass die SBV ja so eine Art "Handgeld" für jeden schwerbehinderten Mitarbeiter bekommt.
Diese Aufwandsdeckungsmittel sollen zur Deckung des Repräsentationsaufwandes
verwendet werden.
Es handelt sich dabei um die pauschale Erstattung von Aufwendungen, für die eine
Kostentragungspflicht der Dienststelle nicht besteht. Davon können z.B. Blumen zum Geburtstag oder zum Firmenjubiläum gekauft werden.

Die grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme der Kosten für die Amtsführung der Schwerbehindertenvertretung bleibt davon unberührt.

Ich habe das Amt jetzt neu übernommen und habe keine Information darüber, was mit dem Geld passiert ist, das der Vorgänger bekommen hat. Muss ich das weiter versuchen aufzuklären oder nicht? Eine Übergabe hat nicht stattgefunden und ich kann den Vorgänger auch nicht mehr fragen.

Vielleicht ist mein Problem jetzt klarer geworden?

Liebe Grüße an alle die so lieb sind und mir helfen wollen!

Hey,
ist für mich absolut neu, das die SBV Geld fürRepräsentationsaufwand erhält. Denn dRepräsentationsaufwändgungen gehören nicht zum gesetzlichen Auftrag der SBV und ist also nicht entsprechend gedeckt und abgesichert.

Da du Gelder vom AG erhälst bist du natürlich auch verpclichtet einen Nachweis über den Verbleib des Geldes zu führen. Das du den Verbelib des bisherigen Geldes nicht nachweisen kannst, könnte bei einer Revision zu erheblichen Probleme führen, bis hin zum Vorwurf der Unterschlagung
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Aufwandsdeckungsmittel

garda, Berlin, Tuesday, 31.01.2023, 08:14 (vor 450 Tagen) @ Sitara44

Hallo,

was du meinst ist doch wohl die durch eine Verordnung geregelte, pauschale Aufwandsentschädigung von 26 € bei voller Freistellung bzw. 13 € bei mindestens 50 % Freistellung? Dieser Betrag bezieht sich nicht auf die Anzahl der zu betreuenden Beschäftigten. Über diese Summe gibt es keine Rechenschaft und auch keine Abrechnung. Sie wird üblicherweise auf der Lohnabrechnung als steuer- und sv-frei ausgewiesen und überwiesen.

Wenn dein AG eine sonstige Art von pauschaler Aufwandsentschädigung zahlt, ergibt sich eine Rechenschaft aus den allgemeinen Haushaltsvorschriften zur Kassenführung und es muss eine Handkasse geführt werden. Darüber solltest du mit der haushaltsführenden Stelle bzw. der Kassenverwaltung sprechen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Aufwandsdeckungsmittel

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 31.01.2023, 11:18 (vor 450 Tagen) @ garda

Hallo,

was du meinst ist doch wohl die durch eine Verordnung geregelte, pauschale Aufwandsentschädigung von 26 € bei voller Freistellung bzw. 13 € bei mindestens 50 % Freistellung? Dieser Betrag bezieht sich nicht auf die Anzahl der zu betreuenden Beschäftigten.


Hey,
ist dies eine Besonderheit beim öD ?
nfg
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
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Aufwandsdeckungsmittel

bifavi, Hessen, Tuesday, 31.01.2023, 12:45 (vor 450 Tagen) @ Hotte

Moinsen,
was es alles gibt.

Also wenn ich das richtig verstehe, trifft das für BetrVG´ler nicht zu.
Bin zwar auch öD, aber mit BetrVG.

Ist doch eher Personalvertretungsrecht oder Landespersonalvertretungsrecht.

Das ist, was ich unter anderem gefunden habe.


LG
Bifavi

Aufwandsdeckungsmittel

Cebulon, Tuesday, 31.01.2023, 14:04 (vor 450 Tagen) @ Hotte

ist dies eine Besonderheit beim öD?

Ja, aber nur, soweit dort normiert im jeweiligen Landesrecht.

Gruß,
Cebulon

Aufwandsdeckungsmittel

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 31.01.2023, 14:26 (vor 450 Tagen) @ Sitara44

Moin Moin Sitara,

habe diese Mittel nur für NRW finden können. Arbeitest Du in NRW und fällt Dein Betrieb unter diese Verordnung oder gibt es eine solche Verordnung auch in Deinem Bundesland?

Liebe Grüße

Hendrik

Ps: Manchmal gibt es solche Ungleichheiten zwischen Bundesländern,
das ist halt wie im wahren Leben:
Mal verliert man,
mal gewinnen die anderen.

Aufwandsdeckungsmittel

Sitara44, Tuesday, 31.01.2023, 15:36 (vor 450 Tagen) @ Hendrik1

Hallo an alle! Ja genau. Ist für den öffentlichen Dienst in NRW! Mir geht es ja auch gar nicht darum, ob die SBV einen Anspruch auf die Mittel hat. Die Gelder wurden ja gezahlt. Es geht mir nur darum, ob ich als Nachfolger ggfs. Rechenschaft über die Gelder ablegen muss, die mein Vorgänger erhalten hat, weil ich ja nicht weiß, wofür die Gelder verwendet wurden. Und fraglich ist auch, wem gegenüber ich überhaupt Rechenschaft ablegen müsste.... Dem Dienstherrn gegenüber ja nicht. Der hat der SBV das Geld ja ausgezahlt und was die SBV mit dem Geld macht (also für was sie das Geld ausgibt) ist dem ja Wurst.
Nochmal vielen lieben Dank an alle!

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