Arbeit mit GdB 100 und Invalidenrente. (Rente / Pension / ATZ)

magheinz ⌂, Saturday, 11.02.2023, 13:10 (vor 411 Tagen)

Hallo,

Von meiner Vorgängerin im Amt als SbV wurde mir ein Fall berichtet:
Ein Ex-Kollege mit GdB 100 in Rente würde gerne ein paar Stunden arbeiten.
Angeblich braucht er wegen dem GdB100 eine Freigabe vom Arzt?
Auf Arbeitgeberseite spricht nichts gegen eine geringfügige Beschäftigung.
Wo kann ich was zur Pflicht zur Freigabe durch eine Arzt nachlesen?

Magnus

Arbeit mit GdB 100 und Invalidenrente.

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 11.02.2023, 16:09 (vor 411 Tagen) @ magheinz

Hallo,

ein GdB sagt erst mal gar nichts über die Leistungsfähigkeit in Bezug auf spezielle berufliche Anforderungen aus.
Deswegen muß es auch keine wie auch immer geartete generelle "Freigabe" durch einen Arzt geben.

Lediglich wenn es sachlich begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit gibt, muß dies ggfs. betriebsärztlich abgeklärt werden.

Und grundsätzlich sind auch Rentner nicht nur auf Mini-Jobs beschränkt.

--
&Tschüß

Wolfgang

Arbeit mit GdB 100 und Invalidenrente.

bifavi, Hessen, Friday, 10.03.2023, 09:32 (vor 385 Tagen) @ magheinz

Huhu,
ich gebe mal meinen Senf dazu.

Ein paar Stunden arbeiten, da spricht nichts dagegen.
Hier sollte aber die Arbeitszeit das Restleistungsvermögen nicht überschreiten.
Also wenn Restleistungsvermögen unter/bis 3 Stunden ist, ja nicht täglich darüber hinaus arbeiten.

Hab schon Kollegen gehabt, volle EMR, über 3 Stunden gearbeitet am Tag und schwups die volle EMR weg.

Hatte dem Kollegen sogar gesagt, er soll nicht über 3 Stunden schaffen.

LG
bifavi

Arbeit mit GdB 100 und Invalidenrente.

magheinz ⌂, Thursday, 06.04.2023, 14:18 (vor 357 Tagen) @ bifavi

Und das automatisch nach TVöD §32 Abs. 2 beendete Beschäftigungsverhältnis spricht auch nicht dagegen einfach ein neues Beschäftigungsverhältnis zu starten?

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