Entfristung durch Nichterfüllung Sachgrund (Einstellung)

Ralf Böttcher, Friday, 10.03.2023, 13:44 (vor 406 Tagen)

Hallo,

mal angenommen, jemand wird mit einem Sachgrund befristet eingestellt, arbeitet nun erst einmal aber gar nicht in dem Bereich, Gebiet, für den, das er eingestellt wurde.

Kann das ein Grund für eine Entfristung sein?

Wo liegen da bitte evtl. zeitliche Grenzen?

Z. B. arbeitet jemand erst 4 - 5 Monate im Bereich A, wurde aber für Bereich B eingestellt, was allerdings beides unter eine Abteilung läuft. Nach 5 - 6 Monaten ist er dann wirklich in B tätig, wird dies aber aller Voraussicht nach nicht bis zum Ablauf der 24 Monate sein werden, weil nicht können, weil die Arbeit evtl. gar nicht mehr vorhanden ist, ums mal lapidar auszudrücken.

Würden evtl. schon diese 4 - 5 Monate zu Beginn, in denen der Angestellte deutlich umfangreichere Kenntnisse und Fertigkeiten erlangt hat, ausreichen, um eine Entfristung zu bekommen?

Danke.

Gruß

Entfristung durch Nichterfüllung Sachgrund

Ralf Böttcher, Saturday, 11.03.2023, 06:51 (vor 405 Tagen) @ Ralf Böttcher

Gibt es evtl. sozusagen ein gegenteiliges Urteil zu https://openjur.de/u/2132527.html
?

Es macht mMn schon einen Unterschied, ob der Sachrgrund erst während der Befristung wegfällt und ein AN dann in einem anderen Bereich arbeitet oder ob von Beginn an gleich gar nicht im Bereich des Sachgrunds gearbeitet wurde.

Entfristung durch Nichterfüllung Sachgrund

Cebulon, Sunday, 12.03.2023, 11:50 (vor 404 Tagen) @ Ralf Böttcher

Mal angenommen, jemand wird mit einem Sachgrund befristet eingestellt, arbeitet nun erst einmal aber gar nicht in dem Bereich, Gebiet, für den, das er eingestellt wurde.

Wenn jemand z.B. als Mutterschaftsaushilfe eingestellt wird, so ist es m.E. rechtlich völlig belanglos, ob er auf deren konkreten Arbeitsplatz eingesetzt wird oder aber anderweitig im Betrieb. Denn dieses bleibt dem Betrieb selbstverständlich überlassen, wen er wo einsetzt und wie lang wegen seiner unternehmerischen Freiheit. Es kann natürlich auch in einer anderen „Abteilung“ sein. Dieses ist rein betriebsverfassungsrechtliche Frage für den BR und höchstrichterlich seit Jahrzehnten bereits längst geklärt.

Hinweis: Im Übrigen ist das ein Fachforum nur für betriebliche Interessenvertretungen wie einer SBV.

Gruß,
Cebulon

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