SBV Wahl (Wahlen)

Christine C., Wednesday, 19.04.2023, 14:35 (vor 366 Tagen)

Hallo zusammen,
bei uns in der Einrichtung hat im März eine Nachwahl des Stellvertreters stattgefunden. Jetzt möchte mein AG wissen wer den nicht schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiter vorgeschlagen hat. Ich bin mir nicht sicher, ob ich ihm dazu Auskunft geben kann oder muss. Nach meiner Meinung berührt dies auch den Datenschutz und die Persöhnlichkeitsrechte. Auf die Frage was da seine Intention wäre war die Antwort, dass er wissen muss ob die Wahl auch ordnungsgemäß verlaufen ist. Gibt es jemanden der mir da zeitnah helfen kann und im besten Fall sogar einen Paragraphen nennen kann? In meinen Fortbildungsunterlagen steht nur, dass im vereinfachten Wahlverfahren per Zuruf Kantidaten bestimmt werden können und dazu keine formellen Anforderungen bestehen.

SBV Wahl

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 19.04.2023, 17:26 (vor 366 Tagen) @ Christine C.

Sag deinem AG, das er aus der Mitte der Versammlung vorgeschlagen wurde
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

SBV Wahl

Cebulon, Wednesday, 19.04.2023, 23:20 (vor 365 Tagen) @ Christine C.

Nach meiner Meinung berührt dies auch den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte.

Hallo, das sehe ich nicht so eng laut Rechtsprechung und Fachschrifttum, wonach keine Bedenken wegen Datenschutz und Persönlichkeitsrecht insoweit.

Auf die Frage, was da seine Intention wäre, war die Antwort, dass er wissen muss, ob die Wahl auch ordnungsgemäß verlaufen ist.

So ein Unfug: Die „Anfechtungsfrist“ ist doch längst abgelaufen nach zwei Wochen, wenn im März schon gewählt, oder? Also nichts als reine Neugier!

Gruß,
Cebulon

SBV Wahl

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 25.04.2023, 10:29 (vor 360 Tagen) @ Christine C.

Hallo,

die Wahlversammlung an sich ist nicht öffentlich, folglich dürfen keine Einzelheiten bekannt gemacht werden. Hingegen wäre die Stimmauszählung öffentlich, aber sollte dies nicht beachtet worden sein, die Anfechtungsfrist ist rum.
Der AG muss nur über das Wahlergebnis informiert werden, hierfür gibt es Vorlagen. Und mehr als in den Vorlagen zum Eintragen nicht vorgesehen ist, gibt es nicht.

Als nächstes folgt dann noch die Frage, mit wieviel Stimmen er gewählt wurde? Geht`s noch?

VG

SBV-Wahlergebnis

Cebulon, Tuesday, 25.04.2023, 11:14 (vor 360 Tagen) @ mietze_katz

die Wahlversammlung an sich ist nicht öffentlich, folglich dürfen keine Einzelheiten bekannt gemacht werden.

Das ist aber eine sehr pauschale und undifferenzierte These! Wo hast Du die Weisheit denn her? Kann man das auch irgendwo nachlesen?

Als nächstes folgt dann noch die Frage, mit wieviel Stimmen er gewählt wurde? Geht`s noch?

Das ist nur Unfug und intransparent, was Du hier erzählst. Gibt’s denn dafür irgendwelche Quellen?

Warum sollte das Arbeitgeber nicht wissen?
Was wäre denn hieran so »ungeheuerlich«?

Gruß,
Cebulon

SBV-Wahlergebnis

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 03.05.2023, 12:57 (vor 352 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

die Wahlversammlung an sich ist nicht öffentlich, folglich dürfen keine Einzelheiten bekannt gemacht werden.


Das ist aber eine sehr pauschale und undifferenzierte These! Wo hast Du die Weisheit denn her? Kann man das auch irgendwo nachlesen?

was genau bestreitest davon? die Nichtöffentlichkeit der Wahlversammlung? Oder die Bekanntmachung von Einzelheiten aus der nichtöffentlichen Versammlung?

Als nächstes folgt dann noch die Frage, mit wieviel Stimmen er gewählt wurde? Geht`s noch?


Das ist nur Unfug und intransparent, was Du hier erzählst. Gibt’s denn dafür irgendwelche Quellen?

Warum sollte das Arbeitgeber nicht wissen?
Was wäre denn daran so » ungeheuerlich«?

Bei uns erfährt der AG nicht mehr als auf den Vorlagen der BIH zur Mitteilung vorgesehen ist. Hier konkret ging es ja den AG darum zu erfahren, wer den nicht schwerbeh. Kanidaten vorgeschlagen hat, also um einen Vorgang während der NICHTÖFFENTLICHEN Versammlung. Und hieraus Einzelheiten preis zu geben, halte ich für sehr fragwürdig.

Die Stimmauszählung hingegen ist öffentlich, wenn der AG hier dabei sein möchte darf er dieses. Sollte er sein Anwesenheitsrecht nicht wahrgenommen haben, Pech gehabt, versäumt! im Nachgang gibts nix mehr!


Gruß,
Cebulon


VG
mietze_katz

SBV-Wahlergebnis

Cebulon, Wednesday, 03.05.2023, 13:20 (vor 352 Tagen) @ mietze_katz

Du hast keine der fünf Fragen beantwortet.

Die Stimmauszählung hingegen ist öffentlich, wenn der AG hier dabei sein möchte, darf er dieses. Sollte er sein Anwesenheitsrecht nicht wahrgenommen haben, Pech gehabt, versäumt! Im Nachgang gibts nix mehr!

Auch falsch: Denn er hat selbstverständlich Recht auf Akteneinsicht in Wahlunterlagen nach Literatur und Rechtsprechung einschließlich ggf. Niederschrift über Ergebnis der Wahlen. Du verbreitest Fake!

Gruß,
Cebulon

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