Aufhebungsvertrag (Allgemeines)

Tom-Ulm, Bayern, Thursday, 20.04.2023, 11:46 (vor 370 Tagen)

Guten Mittag zusammen,

in unserem Betrieb (Privatwirtschaft) wurde kürzlich mit einem Kollegen ein Aufhebungsvertrag geschlossen ohne SBV oder BR darüber zu informieren.

Der Kollege hat einen GdB von 30 aber leider keine Gleichstellung.

Meine Frage an Euch:

Hätte der Kollege eine Gleichstellung gehabt, hätte der AG im Zuge des § 178 Abs. 2 SGB IX die SBV informieren müssen, so meine Auffassung. - Wie ist hier eure Sichtweise?

Viele Grüße, Tom

Aufhebungsvertrag

Thomas-SBV, Thursday, 20.04.2023, 14:28 (vor 370 Tagen) @ Tom-Ulm

Hallo Tom,

das ist die Tücke eines Aufhebungsvertrag . Beide Vertragsparteien sind sich über den Vertragsinhalt einig und unterzeichnen ihn. Ein Information- oder sogar Mittbestimmungsrecht gibt es da nicht. Die SBV und der BR müssen dann nur über den Austritt des Arbeitnehmers informiert werden.

In Gesprächen empfehle ich immer dringend: Auf keinen Fall zu Unterschreiben.

Natürlich gibt es Ausnahmen, wenn als Beispiel eine hohe Abfindung gezahlt wird und das Renteneitrittsalter fast erreicht ist. Währe in so einen Fall also eine Rechenaufgabe, mit letztendlicher Entscheidung des Betroffenen Mitarbeiters.

Tschüss Thomas

Aufhebungsvertrag

Tom-Ulm, Bayern, Friday, 21.04.2023, 10:12 (vor 370 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo Thomas,

danke für deine Antwort.

Im Prinzip sehe ich es genau so, jedoch zielt meine Frage auf einen SB oder
Gleichgestellten ab. Hier sehe ich den § 178 Abs. 2 SGB IX

§178 Abs SGB IX:
Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.

Wenn der AG überlegt jemand eine Abfindung/Aufhebungsvertrag anzubieten greift meiner Meinung nach o.g. Text des § 178 Abs 2.
Danach muss er zumindest informieren und anhören?

Viele Grüße, Tom

Aufhebungsvertrag

Cebulon, Friday, 21.04.2023, 23:15 (vor 369 Tagen) @ Tom-Ulm

Hallo Tom,

vgl. hierzu bspw Fachbeitrag B7-2016 auf reha-recht.de Eine verständige SBV wird auf das Thema vorsorglich in der Schwerbehindertensammlung hinweisen. Auch ist an Steuerberatung zu denken, weil ja Steuer bei Abfindung beachtlich sein kann. „Lindner“ wird auf jeden Fall seine Hand weit aufhalten bei entsprechender Abfindung.

Gruß,
Cebulon

Aufhebungsvertrag

Tom-Ulm, Bayern, Monday, 24.04.2023, 10:39 (vor 367 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

danke für die gute Info und Verweis auf den Fachbeitrag. Es wird auf jeden Fall in meiner nächsten Versammlung einen Punkt darüber geben.

Schöne Grüße, Tom

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