Inklusionsbeauftragter als externe Beratungsfirma (Allgemeines)

Alter Hase, Friday, 05.05.2023, 15:48 (vor 351 Tagen)

Hallo zusammen,
was haltet Ihr von der Idee, ggf. auf den gem. § 181 SGB IX vom AG zu bestellenden Inklusionsbeauftragter als externe Beratungsfirma auszuweichen?
Ich sehe hier die Chance, dass Menschen mit Behinderung hier ein Betätigungsfeld finden könnten und externe neue Impulse in die Diskussionen mit den Schwerbehindertenvertretungen und der Arbeitgeberseite einbringen.
Eure Meinung würde mich hierzu interessieren.
Beste Grüße
Michael

Inklusionsbeauftragter als externe Beratungsfirma

Hotte, Stuttgart, Friday, 05.05.2023, 16:28 (vor 351 Tagen) @ Alter Hase

Hallo zusammen,
was haltet Ihr von der Idee, ggf. auf den gem. § 181 SGB IX vom AG zu bestellenden Inklusionsbeauftragter als externe Beratungsfirma auszuweichen?
Ich sehe hier die Chance, dass Menschen mit Behinderung hier ein Betätigungsfeld finden könnten und externe neue Impulse in die Diskussionen mit den Schwerbehindertenvertretungen und der Arbeitgeberseite einbringen.
Eure Meinung würde mich hierzu interessieren.
Beste Grüße
Michael


Hey
Ich glaube nicht, das es so möglich wäre. § 181 verlangt die Bestellung einer Person. Mit deinem Vorschlag würde der AG eine Firma beauftragen.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Inklusionsbeauftragter als externe Beratungsfirma

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 06.05.2023, 14:21 (vor 350 Tagen) @ Alter Hase

Hallo,

Externe Firmen oder Personen können faktisch keine Inklusionsbeauftragte sein, da sie den AG weder "verantortlich" vertreten können noch ausreichend darüber "wachen" können, daß der AG seine Verpflichtungen ggü schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten einhält.

Soviel Kompetenzen abzutreten an eine*n Betriebsfremde*n wie für die Erfüllung des § 181 SGB IX notwendig wäre, dürfte wohl kein AG bereit sein.

Und auch ein externer Inklusionsbeauftragter kann nicht vom Auftraggeber freigestellt werden von der gesetzlichen persönlichen Haftung.

--
&Tschüß

Wolfgang

Inklusionsbeauftragter als externe Beratungsfirma

Remhagen, NRW, Sunday, 07.05.2023, 08:07 (vor 349 Tagen) @ albarracin

Hallo,

in diesem Zusammenhang habe ich die Frage, ob der Leiter einer Personalabteilung des AG Inklusionsbeauftragter sein kann.

--
MfG

Remhagen

(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)

Inklusionsbeauftragter als externe Beratungsfirma

WoBi, Sunday, 07.05.2023, 09:33 (vor 349 Tagen) @ Remhagen

Hallo Remhagen,

dies ist möglich und wird gerne von Arbeitgebern gemacht.

Hat allerdings den Nachteil, dass hier ggf. ein Interessenskonflikt mit der Aufgabenstellung als Personalleitung auftreten kann.
Wer sitzt dir als Interessensvertretung nun gegenüber, der Personalleiter oder der Inklusionsbeauftragter. Vertritt diese Person die Eingliederung behinderter Beschäftigten oder erfüllt er vorrangig seine Funktionsaufgabe. Überwacht er die Durchführung der Aufgabenerfüllung z.B. die §§ 154, 155 und 164 bis 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen durch den Arbeitgeber oder stellt er sich schützend vor die Kollegen / Kolleginnen der Personalabteilung, wenn z.B. freie Stellen nicht intern geprüft werden bzw. nicht der Agentur für Arbeit gemeldet und deren Vermittlung beauftragt wird?

--
Gruß
Wolfgang

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