Gleichstellung vs. Widerspruch (Gleichstellung)

Janini, Wednesday, 24.05.2023, 09:26 (vor 332 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich bin relativ neu als SBV gewählt worden und habe direkt mal eine Frage, zu der ich so konkret nichts finden konnte.
Eine MA hat einen GdB von 30 bekommen (Antrag ohne mein Wissen gestellt) und ist dann in den Widerspruch gegangen. Sie hat dann aber gleichzeitig einen Antrag auf Gleichstellung gestellt, wodurch ich von ihrer Behinderung erfahren habe. Ist dieses Vorgehen sinvoll? Gleichzeitig Widerspruch und Gleichstellung finde ich etwas chaotisch oder wie seht ihr das? Könnte das evtl Konsequenzen haben wenn das ZBFS oder die BAA das mitbekommen?

Danke schonmal in Voraus.

LG

Gleichstellung vs. Widerspruch

bifavi, Hessen, Wednesday, 24.05.2023, 10:30 (vor 332 Tagen) @ Janini

Hallo Janini,

ich bin relativ neu als SBV gewählt worden und habe direkt mal eine Frage, zu der ich so konkret nichts finden konnte.

Viel Erfolg im Ehrenamt.

Eine MA hat einen GdB von 30 bekommen (Antrag ohne mein Wissen gestellt) und ist dann in den Widerspruch gegangen.

Darf MA machen, manchmal wird dies auch von den Sozialdiensten in einer Reha angeboten und durchgeführt. Es kann auch sein, dass MA in einem Sozialverband Mitglied ist.

Sie hat dann aber gleichzeitig einen Antrag auf Gleichstellung gestellt, wodurch ich von ihrer Behinderung erfahren habe.

Also hast du und die andere Interessenvertretung (BR, PR, etc.) die Befragung erhalten?

Ist dieses Vorgehen sinnvoll? Gleichzeitiger Widerspruch und Gleichstellung finde ich etwas chaotisch oder wie seht ihr das? Könnte das evtl. Konsequenzen haben, wenn das ZBFS oder die BAA das mitbekommen?

Diese Vorgehensweise ist zulässig und nicht chaotisch. Mache ich schon jahrelang so. Sind ja unterschiedliche Vorgänge. GdB sagt ja was aus über die Einschränkungen an der Teilhabe am Leben.
Also am ganzen Leben.

Die Gleichstellung bezieht sich nur auf den Arbeitsplatz und macht diesen etwas sicherer.
Verbesserte Kündigungsschutz als Erstes zu nennen. Weitere Nachteilsausgleiche kannst du beim InA
entsprechende Broschüren anfordern.


LG
Bifavi

Gleichstellung vs. Widerspruch

Janini, Wednesday, 24.05.2023, 10:35 (vor 332 Tagen) @ bifavi

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Ja, ich habe die Unterlagen bezüglich der Gleichstellung bekommen und habe die Kollegin dann angerufen um diesen Antrag möglichst korrekt auszufüllen. Dabei hat sie mir dann von ihren Anträgen und dem Vorgehen berichtet. Ich hatte mir nur Sorgen gemacht, dass ihr wegen des "zweigeisig Fahrens" irgendwelche Steine in den Weg gelegt werden könnten.
Dann bin ich ja beruhigt, dass das kein ungewöhnliches Vorgehen ist und weiß für die Zukunft bescheid.

Vielen Dank nochmal

LG

Gleichstellung vs. Widerspruch

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 24.05.2023, 10:57 (vor 332 Tagen) @ Janini

Hallo,

dieses "zweigleisig" fahren ist sinnvoll und auch vom Gesetzgeber ausdrücklich so vorgesehen. Deswegen wird ja auch auf dem Antragsbogen abgefragt, ob ein Widerspruchs- oder Klageverfahren läuft.

Im Erfolgsfall ist die Gleichstellung der wesentlich schnellere Schutz - insbesondere in Hinblick auf die damit verbundenen Rechte gegenüber dem AG gem. § 164 Abs. 4 SGB IX.

Rechtsbehelfe wegen des GdB dauern idR erheblich länger. So rechnen wir (Ba-Wü) bei Widersprüchen mit mindestens 6 Monaten (wenn Ärzte erneut befragt werden müssen) und für ein Klage bis zum Kammertermin mit 15-18 Monaten in der ersten Instanz.

--
&Tschüß

Wolfgang

Gleichstellung vs. Widerspruch

Janini, Wednesday, 24.05.2023, 11:01 (vor 332 Tagen) @ albarracin

Super, vielen Dank für den Input. Dann werde ich das als Standardverfahren tatsächlich bei mir mit aufnehmen. Leuchtet natürlich ein, dass ein neu aufgerolltes Verfahren wesentlich länger dauert als die Gleichstellung und dem MA somit schneller gehofen werden kann wenn er beides macht und für die "Überbrückungszeit" wenigstens die Gleichstellung hat.

Vielen lieben Dank für die hilfreiche Antwort.

LG

RSS-Feed dieser Diskussion