Gleichstellung bei Herabsetzung des GdB (Allgemeines)
Hallo Zusammen,
in der folgenden Frage suche ich mir bereits einen wolf- vielleicht stehe ich aber auch nur auf der Leitung. Unsere Personalabteilung will von mir eine Antwort und weiß selbst auch nicht weiter. Die hiesige (bekannt kundenunfreundliche) arbeitsagentur hat auf mehrere Anfragen nicht reagiert.
Eine Beschäftigte von uns hatte seit einigen Jahren GdB 40 und Gleichstellung. Sie bekam eine Erhöhung mit Heilungsbewährung wegen einer Tumorerkrankung auf GdB 70.
Der Tumor ist mittlerweile folgenlos beseitigt, die Heilungsbewährung ausgelaufen und der Bescheid lautet wieder auf GdB 40 mit allen vor der Tumorerkrankung aufgeführten Funktionseinschränkungen.
Wird jetzt durch die Rückstufung die Gleichstellung wieder wirksam?
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&Tschüß
Wolfgang