Gleichstellung bei Herabsetzung des GdB (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 24.06.2024, 13:07 (vor 86 Tagen)

Hallo Zusammen,

in der folgenden Frage suche ich mir bereits einen wolf- vielleicht stehe ich aber auch nur auf der Leitung. Unsere Personalabteilung will von mir eine Antwort und weiß selbst auch nicht weiter. Die hiesige (bekannt kundenunfreundliche) arbeitsagentur hat auf mehrere Anfragen nicht reagiert.

Eine Beschäftigte von uns hatte seit einigen Jahren GdB 40 und Gleichstellung. Sie bekam eine Erhöhung mit Heilungsbewährung wegen einer Tumorerkrankung auf GdB 70.

Der Tumor ist mittlerweile folgenlos beseitigt, die Heilungsbewährung ausgelaufen und der Bescheid lautet wieder auf GdB 40 mit allen vor der Tumorerkrankung aufgeführten Funktionseinschränkungen.

Wird jetzt durch die Rückstufung die Gleichstellung wieder wirksam?

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&Tschüß

Wolfgang

Gleichstellung bei Herabsetzung des GdB

Phönix, NRW, Monday, 24.06.2024, 20:28 (vor 86 Tagen) @ albarracin

Im Bescheid zur Gleichstellung wird wie folgt ausgeführt:

Mitteilungspflicht

Die tatsächlichen und die rechtlichen Voraussetzungen, die der Gleichstellung zugrunde liegen, können sich ändern. Sie werden gebeten, solche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen. Hierzu zählen ins besonders: Aufhebung / Widerruf des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes und Änderungen des Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt auf weniger als 30 oder 50 und mehr.

Mit der Erhöhung des GdB auf 70, hätte von der Betroffenen eine Mitteilung an die Agentur für Arbeit erfolgen müssen. In der Folge hätte man die Gleichstellung durch das nun Fehlen der Vorrausetzungen widerrufen.

Nun würde ich davon ausgehen, dass das Unterlassen der Mitteilung der Betroffenen nicht zu ihrem Vorteil gereichen kann, also keine erneute Wirksamkeit der Gleichstellung.

Ihr bleibt unbenommen, einen erneuten Antrag auf Gleichstellung zu stellen.

Gruß
Phönix

Gleichstellung bei Herabsetzung des GdB

Thomas-SBV, Thursday, 27.06.2024, 09:37 (vor 84 Tagen) @ Phönix

Hallo zusammen,

hatte so eine Thematik und es lief genauso wie Phönix es beschrieben hat.

Die Kollegin hatte es der Agentur nicht mitgeteilt, jedoch hat die Personalabteilung in den Mitteilungen (Jährlich) auf 30 angegeben. Ein neuer Antrag auf Gleichstellung wurde gestellt und abgelehnt, da die Kollegin inzwischen einen tariflichen Kündigungsschutz hat.

Tschüss Thomas

Gleichstellung bei Herabsetzung des GdB

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 29.06.2024, 14:50 (vor 81 Tagen) @ Thomas-SBV

hallo,

danke für die Antworten. Die hiesige Arbeitsagentur reagiert idR auf derartige Änderungsmitteilungen von behinderten Menschen nicht. Deswegen waren mir die von Euch zitierten Schreiben nicht bekannt.

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&Tschüß

Wolfgang

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