Gleichstellung auch nach Widerspruch abgelehnt - neuen Antrag stellen? (Allgemeines)
Guten Abend,
ein Arbeitnehmer hat einen GdB von 40 und war mehrere Jahre krank.
Der Antrag auf Gleichstellung wurde noch während der Arbeitsunfähigkeit gestellt. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung Langzeit-AU. Daraufhin wurde Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch wurde ebenfalls abgelehnt - wenn das Schreiben richtig verstanden wurde, aus folgenden 3 Gründen:
1. die SBV hatte zwar eine Gefährdung des Arbeitsplatzes angekreuzt, der BR jedoch angegeben, dass eine Gefährdung des Arbeitsplatzes nicht vorliegt. Wie in verschiedenen Foren zu lesen ist, werden Anträge, bei denen eine Gefährdung verneint wird, ausnahmslos abgelehnt?
2. während des Widerspruchsverfahrens hatte der Arbeitnehmer einen Wiedereinstieg an seinem alten Arbeitsplatz begonnen. Dies hatte er der AA jedoch aus Unwissenheit nicht gesondert mitgeteilt, da er davon ausging, dass SBV und BR dies in ihrer Stellungnahme tun würden. Offensichtlich geschah dies jedoch nicht und so ging die AA bei ihrer Ablehnung des Widerspruchs weiterhin davon aus, dass der Arbeitnehmer aktuell immer noch langzeit-arbeitsunfähig sei und eine Rückkehr nicht absehbar sei.
Hierzu ist noch anzumerken, dass es keine Wiedereingliederung nach Hamburger Modell ist (bei der man noch weiterhin AU ist und die die AA anscheinend auch öfters ablehnt mit der Begründung, dass das Ergebnis der Wiedereingliederung erst abgewartet werden muss), sondern ein Wiedereinstieg auf stundenreduzierter Basis (mehr als 18 Wochenstunden) - der Arbeitnehmer ist also nicht mehr arbeitsunfähig krank geschrieben
3. und anscheinend hatte der Arbeitnehmer bei seinem Erstantrag selbst - aus Unwissenheit - angekreuzt, dass er seinen Arbeitsplatz für nicht geeignet hält
Nachdem der Arbeitnehmer nun einige Wochen auf seiner alten Arbeitsstelle ist und sich halbwegs wieder eingefunden hat, würde er durchaus gerne seinen Arbeitsplatz behalten. Allerdings hat er weiterhin deutliche behinderungsbedingte Einschränkungen, die er gern durch beispielsweise Maßnahmen der Arbeitsorganisation ausgleichen würde und dafür benötigt er die Gleichstellung.
Zumindest Punkt 2 und 3 sind ja Ablehnungsgründe, die aktuell so nicht mehr zutreffen. Wie wäre nun also das ratsame weitere Vorgehen - ist es möglich, nach der Ablehnung des Widerspruchs nun sofort einen neuen Antrag zu stellen? Und gibt es bei einer Neustellung des Antrags außer den 3 genannten Punkten sonst noch etwas, worauf zu achten wäre?
Vielen Dank.