gleiche/unterschiedliche Fragen/Aufgaben im Bewerbungsgespräch? (Allgemeines)
Leider habe ich weder im www, noch im Gesetzt, noch auf einschlägigen Seiten etwas passendes gefunden.
Ich hatte immer im Kopf, dass Bewerbern bei einem Bewerbungsgespräch immer die gleichen Fragen und Aufgaben gestellt werden müssen, finde hierzu aber keine (Rechts-)Grundlage...
Aktueller Fall: öffentlicher Dienst.
Bewerber hatte sich schon mal auf die ausgeschriebene Stelle beworben, dabei aber erst im Gespräch seine SB-Eigenschaft mitgeteilt. Unabhängig davon ist er es aber trotzdem nicht geworden (auch kein anderer Bewerber aus dem Verfahren).
Jetzt wurde die Stelle erneut ausgeschrieben, der Bewerber hat sich erneut beworben und dieses Mal auch den GdB angegeben.
Personalstelle musste den Bewerber daher einladen, obwohl er aus dem ersten Gespräch schon als "ungeeignet" erschien.
Da der Bewerber die praktische Arbeitsprobe schon kannte, bekam er eine andere praktische Aufgabe als die übrigen Bewerber.
Ist das zulässig?
Wo kann ich das nachlesen?
Danke schon mal für eure konstruktiven Ideen und Tipps!
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Gruß, Ricarda