gleiche/unterschiedliche Fragen/Aufgaben im Bewerbungsgespräch? (Allgemeines)

Rickert-Krings, Lippstadt, Wednesday, 03.07.2024, 08:26 (vor 78 Tagen)

Leider habe ich weder im www, noch im Gesetzt, noch auf einschlägigen Seiten etwas passendes gefunden.

Ich hatte immer im Kopf, dass Bewerbern bei einem Bewerbungsgespräch immer die gleichen Fragen und Aufgaben gestellt werden müssen, finde hierzu aber keine (Rechts-)Grundlage...

Aktueller Fall: öffentlicher Dienst.
Bewerber hatte sich schon mal auf die ausgeschriebene Stelle beworben, dabei aber erst im Gespräch seine SB-Eigenschaft mitgeteilt. Unabhängig davon ist er es aber trotzdem nicht geworden (auch kein anderer Bewerber aus dem Verfahren).
Jetzt wurde die Stelle erneut ausgeschrieben, der Bewerber hat sich erneut beworben und dieses Mal auch den GdB angegeben.
Personalstelle musste den Bewerber daher einladen, obwohl er aus dem ersten Gespräch schon als "ungeeignet" erschien.
Da der Bewerber die praktische Arbeitsprobe schon kannte, bekam er eine andere praktische Aufgabe als die übrigen Bewerber.

Ist das zulässig?
Wo kann ich das nachlesen?

Danke schon mal für eure konstruktiven Ideen und Tipps!

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Gruß, Ricarda

gleiche/unterschiedliche Fragen/Aufgaben im Bewerbungsgespräch?

Cebulon, Wednesday, 03.07.2024, 16:32 (vor 77 Tagen) @ Rickert-Krings

Jetzt wurde die Stelle erneut ausgeschrieben, der Bewerber hat sich erneut beworben und dieses Mal auch den GdB angegeben.

Er muss nicht unbedingt einen konkreten GdB angeben. Es reicht, wenn er z.B. angibt, dass er schwerbehindert ist.

Da der Bewerber die praktische Arbeitsprobe schon kannte, bekam er eine andere praktische Aufgabe … Ist das zulässig?

Klar ist das zulässig sowie geboten, weil ansonsten ja eine extreme Wettbewerbsverzerrung, wenn einer der Bewerber die Arbeitsprobe zuvor schon kannte.

Gruß,
Cebulon

gleiche/unterschiedliche Fragen/Aufgaben im Bewerbungsgespräch?

magheinz ⌂, Tuesday, 09.07.2024, 08:58 (vor 72 Tagen) @ Cebulon

Klar ist das zulässig sowie geboten, weil ansonsten ja eine extreme Wettbewerbsverzerrung, wenn einer der Bewerber die Arbeitsprobe zuvor schon kannte.

Man macht doch für alle eine neue Aufgabe.
Es kann doch immer sein, dass ein Bewerber durch Kontakte die Aufgabe schon kannte.

Das weiss man doch schon aus der Schule, das ein Lehrer mindestens ein paar Zahlen ändert, wenn er eine Klassenarbeit ein zweites mal schreiben lässt.

So halte ich das für schwierig, da die Vergleichbarkeit ein Problem ist. Kommt aber natürlich auf den Einzelfall und die Aufgaben an.

Kannst du denn sagen, der Schwierigkeitsgrad ist identisch gewesen?

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