Einladung zum Bewerbungsgespräch , ohne erneute Angabe einer Schwerbehinder (Allgemeines)
Hallo zusammen,
Ein SbM hat in sein Bewerbungsanschreiben seine Schwerbehinderung deutlich kenntlich gemacht.
Er ist ordnungsgemäß eingeladen worden , dann hat es letztendlich nicht geklappt, man hat sich für jemanden anderen entschieden.
Der gleiche Bewerber hat sich auf eine andere vakante Stelle beworben , diesmal aber die Schwerbehinderung nicht mit angegeben.
Da die konstitutiven Voraussetzungen erfüllt waren gab es eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.Leider klappte es erneut nicht mit einer Einstellung.
Alle guten Dinge sind drei. Neue Bewerbung ohne Angabe einer Schwerbehinderung.Die konstitutiven Voraussetzungen sind nur zum Teil erfüllt.
In der Vorauswahl meinte nun die Gleichstellungsbeauftragte, die Person müsste auf jeden Fall eingeladen werden, weil der Arbeitgeber verpflichtet ist sich zu merken und das die Person schon mal eine Schwerbehinderung angegeben hat.
Die Person müsste alleine wegen der ersten Angabe der Schwerbehinderung eingeladen werden müssen.
Wie seht ihr das?
Ich sehe dazu ein Widerspruch dazu das eine Schwerbehinderung immer für jedes einzelne Bewerbung erkenntlich gemacht werden muss und wenn man die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen möchte.
Lg Karin