Einladung zum Bewerbungsgespräch , ohne erneute Angabe einer Schwerbehinder (Allgemeines)

Karin73, Schleswig-Holstein, Thursday, 04.07.2024, 16:14 (vor 76 Tagen)

Hallo zusammen,
Ein SbM hat in sein Bewerbungsanschreiben seine Schwerbehinderung deutlich kenntlich gemacht.
Er ist ordnungsgemäß eingeladen worden , dann hat es letztendlich nicht geklappt, man hat sich für jemanden anderen entschieden.
Der gleiche Bewerber hat sich auf eine andere vakante Stelle beworben , diesmal aber die Schwerbehinderung nicht mit angegeben.
Da die konstitutiven Voraussetzungen erfüllt waren gab es eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.Leider klappte es erneut nicht mit einer Einstellung.
Alle guten Dinge sind drei. Neue Bewerbung ohne Angabe einer Schwerbehinderung.Die konstitutiven Voraussetzungen sind nur zum Teil erfüllt.
In der Vorauswahl meinte nun die Gleichstellungsbeauftragte, die Person müsste auf jeden Fall eingeladen werden, weil der Arbeitgeber verpflichtet ist sich zu merken und das die Person schon mal eine Schwerbehinderung angegeben hat.
Die Person müsste alleine wegen der ersten Angabe der Schwerbehinderung eingeladen werden müssen.

Wie seht ihr das?
Ich sehe dazu ein Widerspruch dazu das eine Schwerbehinderung immer für jedes einzelne Bewerbung erkenntlich gemacht werden muss und wenn man die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen möchte.

Lg Karin

Einladung zum Bewerbungsgespräch , ohne erneute Angabe einer Schwerbehinder

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 04.07.2024, 18:38 (vor 76 Tagen) @ Karin73

Hallo zusammen,

Hallo,

das hier

In der Vorauswahl meinte nun die Gleichstellungsbeauftragte, die Person müsste auf jeden Fall eingeladen werden, weil der Arbeitgeber verpflichtet ist sich zu merken und das die Person schon mal eine Schwerbehinderung angegeben hat.

sieht das BAG anders. Grundsätzlich muss die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch bei jeder Bewerbung neu "klar und eindeutig" angegeben werden. (BAG vom 18.9.2014, 8 AZR 759/13, ab Rn 40)
https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2021/01/8-AZR-759-13.pdf

--
&Tschüß

Wolfgang

Einladung zum Bewerbungsgespräch , ohne erneute Angabe einer Schwerbehinder

Kasandra, Thursday, 04.07.2024, 19:15 (vor 76 Tagen) @ Karin73

Hallo Karin,

ich sehe es auch leider nicht so.

Wenn ich mein Unternehmen nehme, die vielen Personalreferenten können sich nicht jeden Bewerber merken bzw. wenn die vormaligen Bewerbungen nicht in ihren Fachbereich gehören, können sie dies auch nicht wissen. Da muss ich leider mal HR (bei uns) in Schutz nehmen.

Desweiteren wissen wir nicht, was der Bewerber wollte und welche persönliche Strategie er verfolgt; 1. Bewerbund SB Eigenschaft bekannt gegeben = nicht geklappt.

Danach einfach nicht erwähnen und somit durch das Auswahlverfahren gehen.

Auch sehe ich hier nicht die Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechpartner, sondern ganz klar die SBV als Partner.

Wie kommt die Gleichstellungsbeauftragte zu diesen Informationen oder in die Vorgänge? Wurde diese vom Bewerber kontaktiert anstelle der SBV?
Wenn ja, hätte ein direkter Verweis an Dich (SBV) stattfinden sollen.

Viele Grüße,

Kasandra

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