Rechtsberatung bei der Gewerkschaft (Allgemeines)

DK1982KR, Monday, 29.07.2024, 20:29 (vor 51 Tagen)

Hallo zusammen,
ich bin noch recht frisch im Amt und möchte mir bei der Gewerkschaft eine Beratung einholen.
Hierfür habe ich einen Außer Haus-Termin vereinbart und würde gern wissen, wie es sich hier mit der Arbeitszeit verhält:
Ist hier nur die reine Beratung als Arbeitszeit anzusehen, oder zählt auch die Wegezeit bereits dazu?
Weiterhin würde ich gern wissen, ob mir mein AG diesen Besuch zugestehen muss.
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Rechtsberatung bei der Gewerkschaft

Phönix, NRW, Friday, 02.08.2024, 08:46 (vor 48 Tagen) @ DK1982KR

Hallo DK1982KR,

kannst du etwas zu deinen Rahmenbedingungen schreiben, Branche / Betriebsgröße, Anzahl der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung, als SBV freigestellt oder in der anlassbezogenen Freistellung, Verhältnis zum Arbeitgeber?

Mal einfach zum Ausdruck gebracht:

Im Grundsatz kannst du eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt deiner Wahl in Anspruch nehmen, von den Kosten muss dich dein Arbeitgeber freistellen (§179 Abs.8 SGBIX). Allerdings sollte man den Arbeitgeber der Ordnung halben vorher darüber informieren, das man eine Rechtsberatung in Anspruch nimmt. Es handelt sich um eine für den Arbeitgeber bestimmte Information und nicht um einen Antrag mit der Bitte zur Zustimmung. Warum du eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen möchtest, geht den Arbeitgeber hingegen nichts an.

Wenn du eine Rechtsberatung in Anspruch nimmst, so ist dies Arbeitszeit (§179 Abs.8 SGBIX), inklusive erforderlicher Wegezeiten. Und auch die anfallenden Fahrtkosten sind vom Arbeitgeber zu tragen, so wie die Kosten der Rechtsberatung. Sollte die Beratung außerhalb der regulären Arbeitszeit erfolgen, ist diese auszugleichen (§179 Abs.6 SGBIX).

Die Rechtsberatung bei einer Gewerkschaft hat den Vorteil, dass du den Arbeitgeber nicht darüber informieren musst, dass du diese in Anspruch nimmst, denn für die Beratung als solches entstehen keine Kosten. Was die Fahrtkosten und die Arbeitszeit betrifft, bleibt es gleich.

Da ich selbst auch Gewerkschaftler bin, nutze ich die Rechtsberatung der Gewerkschaft als Vorprüfung um Rechtssicherheit in einem Sachverhalt zu erlangen. Anfrage stelle ich meist per Mail oder telefonisch und meist habe ich innerhalb von einem Tag eine Rückmeldung. Danach werden Gespräche mit dem Dienstgeber geführt und man kann sich mit der Rechtsauskunft der Gewerkschaft schon mal anders aufstellen. Gibt es keine Einigung, ist der Weg zu einer für den Arbeitgeber kostenpflichtigen Rechtsberatung und weiteren Schritten kurz!

Gruß
Phönix

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