Niederlegung der Vertretung für einzelnen sb Beschäftigten (Lektüre / Gesetze)
Hallo zusammen,
zu meinen Klient*Innen gehört jemand, bei dem eine vertrauensvolle Zusammenarbet nicht mehr gegeben ist. Alle Äußerungen von mir werden an Dritte weitergegeben um zu eruieren, ob ich mich richtig verhalte. An Absprachen wird sich seitens des Beschäftigten nicht gehalten. Insgesamt ist die Zusammenarbeit mit dieser Person sehr schwierig, da keine Kompromissbereitschaft besteht und man ihn falsch vertreten hat, wenn der Beschäftigte nicht 1:1 das bekommt, was er verlangt. Nach nunmehr eineinhalb Jahren, habe ich wenig Motivation ihn weiterhin zu vertreten.
Darf ich als SBV das Mandat diesen Beschäftigten zu vertreten niederlegen, oder drohen mir rechtliche Konsequenzen? DIe Begründung ist die fehlende Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.