Niederlegung der Vertretung für einzelnen sb Beschäftigten (Lektüre / Gesetze)

Petra62, Tuesday, 20.08.2024, 16:19 (vor 448 Tagen)

Hallo zusammen,

zu meinen Klient*Innen gehört jemand, bei dem eine vertrauensvolle Zusammenarbet nicht mehr gegeben ist. Alle Äußerungen von mir werden an Dritte weitergegeben um zu eruieren, ob ich mich richtig verhalte. An Absprachen wird sich seitens des Beschäftigten nicht gehalten. Insgesamt ist die Zusammenarbeit mit dieser Person sehr schwierig, da keine Kompromissbereitschaft besteht und man ihn falsch vertreten hat, wenn der Beschäftigte nicht 1:1 das bekommt, was er verlangt. Nach nunmehr eineinhalb Jahren, habe ich wenig Motivation ihn weiterhin zu vertreten.

Darf ich als SBV das Mandat diesen Beschäftigten zu vertreten niederlegen, oder drohen mir rechtliche Konsequenzen? DIe Begründung ist die fehlende Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Niederlegung der Vertretung für einzelnen sb Beschäftigten

Kasandra, Tuesday, 20.08.2024, 20:09 (vor 447 Tagen) @ Petra62

Hallo Petra,

ich würde es nicht als Mandat bezeichnen, sondern um eine Vertretung eines AN.

Als BR / PR und SBV erlebt man häufig, dass sich Mitarbeiter der Reihe nach an die Amtsträger wendet, jedesmal die gleiche Frage stellt und wenn diese nicht in ihrem Sinne beantwortet wird, wir der nächste Amtsträger angerufen.

BR / PR und SBV können nur nach den Gesetz vertreten, beraten und handeln.

Um aus der Nummer heraus zu kommen, verweise doch an die betriebliche Sozialarbeit oder den IFD.

Manchmal ist es auch gut, wenn Externe implementiert werden und hört sich jetzt richtig blöd an "schwierige Fälle" auch betreuen und denen auch als Externe mal aufzeigen, die Forderungen sind lt. diverser Gesetze nicht durchsetzbar und oder überzogen.

Auch was gut ist, die kann man auch bei BEM´s integrieren. Da die auch jeweils eine spezielle Ausbildung haben, werden diese Stellen auch aufeinander verweisen und auch Wege aufzeigen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn nicht schon durch dich geschehen.

Je nach Leiden, sollte auch, wenn es sich um einen Arbeits- Wegeunfall oder eine Berufskrankheit es sich handelt unbedingt die BG / UK integriert werden!!! Die sich im Versicherungsfall zuständig.

Wenn Du weitere Fragen hast, konkretisiere sehr gerne. Wir wissen den Hintergrund nicht.

Viele Grüße,

Kasandra

Niederlegung der Vertretung für einzelnen sb Beschäftigten

Petra62, Thursday, 22.08.2024, 10:59 (vor 446 Tagen) @ Kasandra

Liebe Kassandra,

vielen Dank für Deine Antwort und Deine ausführlichen Hinweise. Leider beantwortet dies meine Frage nicht, da ich wissen wollte, ob es rechtlich möglich ist, die Vertretung für eine einzelne Person niederzulegen. Ich bitte um Verständnis, dass ich dazu keine ausführlichen Hintergründe mitteilen kann, da dies der Schweigepflicht unterliegt.

Ich kann versichern, dass ich die Überlegung die Vertretung dieser Person niederzulegen nicht leichtfertig getroffen habe, sondern dass schwerwiegende und trifftige Gründe dafür vorliegen. Tatsächlich ist es in meiner über 40jährigen Tätigekeit im Bereich der SBV zum ersten Mal zu so einer Situation gekommen.

Niederlegung der Vertretung für einzelnen sb Beschäftigten

Kasandra, Saturday, 24.08.2024, 23:40 (vor 443 Tagen) @ Kasandra

Hallo Petra,

warum verhälst Du Dich nicht einfach passiv beim BEM etc.?

Nimm teil und bleibe "sprachlos".

Natürlich solltest Du mit der betroffenen Person Kontakt aufnehmen und ein Telefonat / persönliches Gespräch führen.

Wird dies abgelehnt, dann machst Du Dir eine Notiz.

Kündigt der AG der Person aufgrund einer negativen Gesundheitsprognose, dann wirst Du befragt und kannst auf die Notiz zurückgreifen.

Sorry, auch wenn es sich jetzt sehr hart anhört, manchen ist nicht mehr zu helfen - bzw. die sind so selbstsicher und wollen sich nicht helfen lassen - oder ihr Krankheitsbild lässt es nicht zu.

Viele Grüße,

Kasandra

Niederlegung der Vertretung für einzelnen sb Beschäftigten

Thomas-SBV, Thursday, 22.08.2024, 10:52 (vor 446 Tagen) @ Petra62

Hallo Petra,

das Mandat für einen einzelnen abzugeben geht nicht.

Das er Dinge weiter sagt, die du ihm gesagt hast empfinde ich als Unproblematisch. Schwierig wäre es erst wenn du Dinge von deinem Klienten anderen weiter sagst.

Es gibt Kurse zum Thema: Schwierige Gesprächsführung und Rhetorik im allgemeinen.

Ich glaube jeder von uns hat so seine schweren "Fälle", die einem das Wort im Mund umdrehen wollen. Manche wollen oder können einen nicht Verstehen.

Viele komische Verhaltensweisen hängen auch mit dem jeweiligen Krankheitsbild zusammen. Also: Blos nichts persönlich nehmen. Das Amt als SBV hat eben auch seine speziellen Herausforderungen.

Tschüss

Thomas

Niederlegung der Vertretung für einzelnen sb Beschäftigten

Petra62, Thursday, 22.08.2024, 11:30 (vor 446 Tagen) @ Thomas-SBV

Lieber Thomas,

vielen dank für Deine Antwort und die Kursempfehlung. Ich habe diesen und andere Kurse bereits absolviert und regelmäßige Fresh Up in Anspruch genommen, damit ich immer auf dem Laufenden bin. Es handelt sich hier nicht um ein lapidares Weitegeben von Informationen, sondern u eine wirklich schwerwiegende Sachlage. Ich bitte um Dein Verständnis, dass ich das nicht näher Erörtern kann und darf.

Ich kann versichern, dass ich die Überlegung die Vertretung dieser Person niederzulegen nicht leichtfertig getroffen habe, sondern dass schwerwiegende und trifftige Gründe dafür vorliegen. Tatsächlich ist es in meiner über 40jährigen Tätigekeit im Bereich der SBV zum ersten Mal zu so einer Situation gekommen.

Ich hatte gehofft hier im Forum einen Juristen zu finden, der dazu Näheres mitteilen kann.

Niederlegung der Vertretung für einzelnen sb Beschäftigten

Thomas-SBV, Thursday, 22.08.2024, 13:53 (vor 446 Tagen) @ Petra62

Hallo Petra,

eine wasserfeste Aussage, von einem Juristen oder ohne einen Juristen, kann es in einem Forum nicht geben.

Noch ein paar kleine Hinweise:

Auch du als SBV kannst dich beim Inklusionsamt beraten lassen.
Egal, was dein Klient gemacht hat, du bist für ihn zuständig. Ausnahme: Arbeitsrechtliche Vergehungen, wo dann der AG am Zuge wäre.
Hast du eine Stellvertretung, die sich um den Jenigen kümmern kann?

Und zum Schluss noch eine Frage:
Will derjenige sich überhaupt noch von dir vertreten lassen.
Wenn nicht muss er alleine klar kommen.

An deinen Zeilen ist zu Merken, dass es eine schwierige Situation ist.
Ich würde mich da mit meiner Stellvertretung besprechen und auch die Meinung vom BR einholen.

Tschüss Thomas

Niederlegung der Vertretung für einzelnen sb Beschäftigten

Phönix, NRW, Sunday, 25.08.2024, 14:18 (vor 443 Tagen) @ Petra62

Hallo Petra62,

im Personalwesen gibt es die Begrifflichkeit des "toxischen Mitarbeitenden".

Sollte sich ein Mitarbeitender im Umgang mit der SBV als toxisch erweisen, sollte ein persönliches und klärendes Gespräch mit der Fragestellung "Wie gehen wir miteinander um?" erfolgen. Sicherlich inhaltlich nicht einfach zu führen und es ist auch immer fraglich, ob sich ein toxischer Mitarbeitender darauf einlässt, aber ein solches Angebot gehört bei der Arbeit der SBV meiner Meinung nach zum guten Ton!

Können die Differenzen nicht beseitigt werden, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem Mitarbeitenden nicht möglich, dann ist man praktisch daran gehindert vollumfänglich tätig zu werden und dessen Interessen entsprechend zu vertreten!

Je nach Thema und Konstellation gibt es eventuelle andere Möglichkeiten (innerbetrieblich Stellvertreter SBV oder BR, PR, MAV, extern VdK, Sozialverband, EUTB, IFD, Fachstelle usw.).

Und wenn nichts davon zum Tragen kommt, sollte man als SBV auch keine Bedenken haben deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass nur ein Mindestmaß an Rat und Tat möglich ist.

Aus der Erfahrung mit toxischen Mitarbeitenden heraus, gehören verbindliche Absprachen zum Umgang miteinander zu jedem, von mir geführten Erstberatungsgespräch.

Gruß
Phönix

Niederlegung der Vertretung für einzelnen sb Beschäftigten

Nobi69, Potsdam, Monday, 26.08.2024, 11:02 (vor 442 Tagen) @ Phönix

Hallo zusammen...

An einen ähnlichen Fall kann ich mich auch erinnern, wenn auch nicht so ..dramatisch.

Ein Kollege für den wir von der SBV alles menschenmögliche getan haben, welcher jahrelang den AG und auch uns hintergangen und belogen hat, Hilfsangebote und Arbeitserleichterungen welche wir für ihn mit viel Kraft erkämpft hatten nicht annahm...etc.

Deswegen hatte ich mich bei einem Gespräch an einen Mitarbeiter des IFD gewandt, weil ich selber mit der Situation nicht umgehen und dem Menschen, reinen Gewissens in die Augen schauen konnte.

Der IFD (welcher auch eingebunden war) sagte mir... "du hast für den Kollegen alles mögliche getan und kannst nun ruhigen Gewissen sagen - tut mir leid Kollege, aber mehr kann ich leider nicht für dich tun.. punkt..!!

Und dann das was hier auch schon geschrieben stand, Termine wahrnehmen... sprachlos bleiben und Ergebnisse zur Kenntnis nehmen..

Euch allen eine schöne Woche..

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